Objektplanung Ingenieurbauwerk, Ufereinfassung
Objektplanung Ingenieurbauwerk, Ufereinfassung.
Kaianlage im Alten Hafen Ost Teil D und Südkai,Am Hafen, 23966 Wismar.
60 % Projektumsetzung
40 % Honorar
§ 160 GWB lautet auszugsweise:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...)(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach Pa-ragr. 135 Abs. 1 Nr. 2. Paragr.134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
a) Die Nachforderung folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten:Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungs-/ Angebotsunterlagen;b) eingereichte Bewerbungs-/Angebotsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.c) Hinweis für Bewerber- / Bietergemeinschaften:Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber- / Bietergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit den Bewerbungs-/ Angebotsunterlagen die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage "Erklärung Bewerbergemeinschaft") abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Bewerber- / Bietergemeinschaften erstellen gemeinsam die Bewerbungs-/ Angebotsunterlagen und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Alle Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft geben jeweils eine eigene Eigenerklärung entsprechend der Vorlage des Auftraggebers ab, alternativ EEE.