VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend möchten wir Ihnen aufgrund von Nachfragen zum Projekt folgende Informationen mitteilen.
1. Gemäß der Beschreibung zum Auftragsgegenstand in der Bekanntmachung und gemäß den Ausführungen im Bewerberbogen sind Leistungen aus den Leistungsbildern Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Technische Ausrüstung sowie zunächst nicht weiter spezifizierte Besondere Leistungen zu erbringen. Bei der Bewertung der Bewerbungen wird jedoch die Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplanungspersonals in den Disziplinen Entwässerung, Verkehrsplanung, Straßenplanung und Umwelt als relevant genannt. Diese Bewertungskriterien sind u. E. nicht vollständig zutreffend gewählt, da angesichts des bekanntgemachten Auftragsgegenstandes die bewerteten Erfahrungen in der Umweltplanung als nicht relevant erscheinen. Andererseits erscheinen Erfahrungen in der technischen Ausrüstung als relevant, werden jedoch nicht bewertet. Zudem ist nicht erkennbar, was konkret mit der in der Bewertungstabelle genannten Disziplin Verkehrsplanung gemeint ist und inwieweit diese bei diesem Vorhaben relevant ist.
Frage 1a: Bedürfen die Bewertungskriterien angesichts der vorstehenden Ausführungen einer Anpassung an den Auftragsgegenstand?
Antwort 1a: Nein, das ist nicht vorgesehen.
Frage 1b: Was ist konkret mit der in der Bewertungstabelle genannten Disziplin Verkehrsplanung gemeint?
Antwort 1 b: Die Verkehrsplanung beinhaltet u. a. folgendes:
- Bauliche Umgestaltung des Knotenpunktes
- Barrierefreiheit des 4. Knotenpunktes
- Erneuerung der LSA
- Änderung von Beschilderung und Markierung
- Verkehrsgutachten
- Durchführung einer Verkehrszählung.
2. Gemäß der Bewertungstabelle sind Angaben zur Technischen Ausrüstung zu machen.
Frage 2: Wo im Bewerberbogen sind welche Angaben zur Technischen Ausrüstung zu machen?
Antwort 2: Auf der Seite 4 bitte unterhalb der Tabelle die Anzahl der entsprechenden Projekte der letzten 3 Jahre benennen und angeben, um welche Art der Technischen Ausrüstung es sich dabei handelte.
3. Gemäß der Bewertungstabelle wird der Anteil der im Nachauftragnehmerverhältnis an Dritte zu vergebenden Leistungen bewertet.
Frage 3: Wie soll der zu bewertende prozentuale Anteil ermittelt werden, solange keine Honorarangebote vorliegen?
Antwort 3: Es ist hierbei eine Einschätzung der zu erwartenden Leistungen an Dritte in Prozente anzugeben. Honorarangebote werden in der Stufe 2 eingestellt.
4. Gemäß der Bewertungstabelle ist bei den Referenzprojekten anzugeben und soll bewertet werden, ob Teilleistungen der Disziplinen Entwässerungsplanung, Umweltplanung, Straßenplanung und Verkehrsplanung umfasst werden.
Frage 4a: Inwieweit sind Leistungen der Umweltplanung hier relevant (vgl. Frage 1a)?
Antwort 4a: Gegebenenfalls werden Genehmigungen/ Abstimmungen mit entsprechenden Ämtern betreffend eines LBP und Artenschutzgutachtens nötig sein.
Frage 4b: Warum werden keine Teilleistungen der Technischen Ausrüstung bewertet (vgl. Frage 1a)?
Antwort 4 b: Siehe Antwort zur Frage 1a.
Frage 4c: Was ist konkret mit der Disziplin Verkehrsplanung gemeint und inwieweit sind diese Leistungen hier relevant (vgl. Fragen 1a und 1b)?
Antwort 4c: Siehe Antwort zur Frage 1a+b.
Frage 4d: Es werden 4 zu bewertende Teilleistungen benannt; bei Erfüllung aller 4 kann es laut Bewertungstabelle 2 oder 3 Punkte geben. Welche Punktzahl wäre zutreffend?
Antwort 4d: Bei der Erfüllung einer Berufserfahrung über 7 Jahre wäre die Punktzahl von 3 zutreffend.
5. Es werden als Mindestkriterium Referenzen im Betonstraßenbau gefordert. Jedoch ist aus der Vorplanung entnehmbar, dass die zu planenden Verkehrsflächen in Pflasterbauweise, in Asphaltbauweise oder in wassergebundener Bauweise hergestellt werden sollen.
Frage 5: Inwieweit sind im vorliegenden Vorhaben Referenzen im Betonstraßenbau relevant, um sie als Mindestkriterium bei der Bewertung der Bewerbungen zu definieren?
Antwort 5: Betonstraßenbau ist hier als allgemeiner Begriff anzusehen. Es zählt dabei auch die geplante Ausbauart dazu.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
A. Queisser
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