Erschließung Gewerbegebiet West 2. BA, 2. TBA
Ca. 12.000 m³ Boden aufnehmen, entsorgen, Ca. 3.000 m³ Boden liefern, Ca. 2.500 m³ Frostschutzschichten, Ca. 7.500 m² Kies- und Schottertragschichten, Ca. 5.000 m² Asphalt einbauen, Ca. 2.000 m² Pflasterarbeiten, Ca. 1.300 m Bordsteine setzen, Ca. 450 m RW-Kanal herstellen, Ca. 22 St. Straßenlampen aufstellen inkl. 1.000 m Kabel, Ca. 300 m Abwasserdruckrohrleitung da 560 verlegen, Ca. 300 m Abwasserdruckrohrleitung da 900 verlegen, Umverlegung Grasdruckregelanlage inkl. Arbeiten an HD- und MD-Gasleitungen Stahl, landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Hansestadt Wismar, Gewerbegebiet West 2. BA 2. TBA Werftstraße , 23966 Wismar
Preis, Angebotssumme
- Haftpflichtversicherung für Personenschäden je Schadensfall Deckung 1.500.000,00 EUR so-wie für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall Deckung 1.000.000,00 EUR
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dassdem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbarsind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Unterlagen zur Eignung
- Eigenerklärung zur Eignung- Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft- Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe, - Angaben zur Preisermittlung gem. Formblatt 221 oder 222,- Erklärungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpom-mern (TVgG M-V),- Erklärung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, - CSX-59-Eigenerklaerung-Informationen-zum-Bieter, - Bietereintragungen,- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen mit den Namen der NU,- Angaben und Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmen
- Eignung zur Berufsausübung RAL-Gütezeichen Kanalbau AK2; DVGW-Zulassung W3, G3,- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fach-kenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)", - Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis Haftpflichtversicherung für Personenschäden je Schadensfall Deckung 1.500.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall Deckung 1.000.000,00 EUR
Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.