Radschnellweg Schmarler Damm bis Holbeinplatz
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Bauamt
13003000-K660-50
Holbeinplatz 14
18069
Rostock
Deutschland
DE803
ausschreibungen-bau@rostock.de
+49381 381-6014

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 385588-5164
+49 3855884855817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71322000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt, plant den Bau von zwei Radschnellwegen im Stadtgebiet ("Warnemünde-Hauptbahnhof" und "Evershagen- Dierkow"), welche wichtige Ortsteile als relevante Quellen und Ziele für den Alltagsradverkehr miteinander verbinden sollen. Die Radschnellwege wurden im kommunalen Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ) als Maßnahme R-1 mit hoher Priorität ausgewiesen und im Dezember 2017 von der Rostocker Bürgerschaft dem Grunde nach beschlossen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

- OP Verkehrsanlagen , Lph. 1-6, Besondere Leistungen
- Planung Technische Ausrüstung, Lph. 1-6

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
74.340,89
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
03.02.2025
30.06.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
18069
Rostock
Deutschland
DE803

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

100 % Preis

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

F094/66/24
Radschnellweg Schmarler Damm bis Holbeinplatz
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

TSC Beratende Ingenieure für Verkehrswesen GmbH & Co. KG
DE264963964
Mittleres Unternehmen
Johannesstraße 15a
17034
Neubrandenburg
Deutschland
DE80J
kbock@mvup.de
039576121013
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

22.01.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

74.340,89
EUR

Angaben zum Angebot

F094/66/24