Gegenstand und Leistungsinhalt des hier vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Gewerbegebietserschließung des maritimen Gewerbeparks für nachhaltige Energietechnologie gem. nachfolgender Beschreibung
- Herstellung der Medienerschließung im Gewerbegebiet, insbesondere Regen- und Schmutzwassererschließung, Trinkwasserversorgung, Herstellung der Medien der Versorgungsträger (Stadtwerke Rostock, Nordwasser einschl. Pumpwerke).
- Herstellung der Straßenerschließung bestehend aus Hauptstraße und Planstraßen A - C;
- Sicherstellung der bauzeitlichen Zugänglichkeiten zum Marinearsenal und zum Baufeld.
Weitere Details, siehe Teilnahmeunterlagen
siehe Teilnahmeunterlagen
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Weiteres siehe Teilnahmeunterlagen
Der Bewerber hat den Jahresumsatz seines Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, anzugeben. Für Bewerbergemeinschaften hat diese Aufstellung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erfolgen.Als Mindestkriterium ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 10.000.000 Euro netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gefordert. Kann der Bewerber dies nicht nachweisen, wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Personelle Leistungsfähigkeit: Für eine reibungslose Baudurchführung und damit Minimierung der Risiken in der Bauabwicklung wird ein Stammpersonal beim Unternehmen als sehr wichtig erachtet. Der Bewerber hat die durchschnittliche Zahl der dauerhaft beschäftigen Arbeitskräfte in seinem Unternehmen anzugeben. Es wird eine Mindestanzahl von 5 Bauleitern, 10 Spezialfacharbeiter und Poliere, sowie 20 Baufacharbeitern gefordert. Je mehr Stammpersonal vorhanden ist, je mehr Punkte erhält der Bewerber. Kann der Bewerber die Mindestzahl an Stammpersonal nicht nachweisen, wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Fachliche Leistungsfähigkeit:Es sind mind. 2 Referenzen vom Bewerber aus den letzten 5 Jahren einzureichen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Referenzobjekte müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Das Mindestkriterium zur Wertung der Referenz ist der Bau einer Straße mit einer Belastungsklasse 3,2 oder höher. Kann der Bewerber dies nicht nachweisen, wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Referenzbestätigungen des Bauherrn sind, soweit vorhanden, mit der Bewerbung einzureichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die Referenzobjekte von jedem Partner der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.Es können bis zu 5 Referenzen eingereicht werden. In der Bewertung werden die 2 Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Es wird das arithmetische Mittel der Bewertung der einzelnen Referenzen ermittelt.
Sollte der Bewerber mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen gewertet, ungeachtet dessen, ob die weiteren Referenzen ebenfalls die Bedingungen erfüllen.
Der Bewerber hat sein angewendetes Qualitätsmanagementsystem anzugeben. Dabei wird die Zertifizierung nach der Norm DIN ISO 9001 bzw. eine vergleichbare internationale Zertifizierung höher bewertet als andere nationale Zertifizierungen, ein internes Qualitätsmanagementsystem bzw. kein QM-System.
- keine
Der Auftraggeber behält sich auf Grundlage § 57 SektVO vor das Verfahren einzustellen. In diesem Fall werden alle beteiligten Unternehmen/Bieter unter der Angabe der Gründe unverzüglich in Textform informiert.