Als Rechnungsadresse ist zu nutzen:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Schule und Sport
Neuer Markt 1
18055 Rostock
Es werden keine Vorauszahlungen geleistet; eine Abrechnung erfolgt nach erbrachter Leistung, gemäß § 17 VOL Teil B.