§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Los 1:
a. Für das LB OP Verkehrsanlagen (Lph. 8+9)
(Fach)Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsingenieurwesen oder vergleichbar, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung sowie Fachkunde in der Bauleitung bzw. Bauüberwachung von Verkehrsanlagen, Nachweis für 1 Bearbeiter, welcher für die Leistungserbringung eingesetzt werden soll.
b.Für die LB OP Ingenieurbauwerke/FP Tragwerksplanung (Lph. 8+9):
(Fach-)Hochschulabschluss als Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder gleichwertig, zusätzlich Qualifikationsnachweis KOR-Schein, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung sowie Fach-kunde in der Bauleitung bzw. Bauüberwachung von Straßenbrücken in Stahlverbundweise, Nach-weis für 1 Bearbeiter, welcher für die Leistungserbringung eingesetzt werden soll.
Es genügt, wenn eine technische Fachkraft die Anforderungen von a+b in sich vereinigt.
Los 2: Die für die Erbringung der Leistungen benannte Person muss über die erforderliche Eignung und berufliche Qualifikation als SiGeKo gem. RAB 30 verfügen, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.