VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund von weiteren BewerberInnenfragen sende ich Ihnen aus Gleichbehandlungsgründen nachfolgend die Fragen und Antworten hierzu:
Frage:
Unter Punkt 8.22 wird ein Mehrgas-Mess- und Warngerät mit spezifischer Ausstattung, hier CatEX-Sensor / IR-Sensor / 3 elektrochemische Sensoren, gefordert.
Die drei elektrochemische Sensoren können mit der geforderten Ausstattung: O2 / CO / HCN / H2S abgebildet werden.
Allerdings ist unklar, welche Ausstattung zwecks CatEx und IR Sensor gefordert ist.
Benötigen Sie hier jeweils einen CatEx und einen IR Sensor oder nur einen der beiden?
Antwort:
Es wird nur der CatEx-Sensor (geeicht auf Methan) benötigt, ein IR-Sensor ist nicht erforderlich.
Frage:
Außerdem möchten wir anmerken, dass zum Punkt "Schockunempfindlichkeit" lediglich der CatEx Sensor dies erfüllt. Alle anderen Sensoren besitzen diese Eigenschaft nicht.
Antwort:
Wenn nur der CatEx-Sensor schockunempfindlich ist, wird das so akzeptiert.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Anne-K. Bürger
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren
aus Gleichbehandlungsgründen sende ich Ihnen nachfolgend eine Bewerber/-innenfrage und deren Beantwortung zur Kenntnisnahme und Beachtung:
Frage:
In der Pos. 1.13 im Los 1 soll der Wendekreis vom Fahrgestell angegeben werden. Lt. Fahrgestellhersteller beträgt der Wendekreis bei einem 4.250 mm Radstand jedoch 18.500 mm. Wird dies von Ihnen so akzeptiert?
Antwort:
Der genannte Wendekreis von 18.500 mm wird von uns akzeptiert.
Mit besten Grüßen
im Auftrag
Katja Kronenfeld
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren
aus Gleichbehandlungsgründen sende ich Ihnen nachfolgend Bewerber/-innenfragen und deren Beantwortung zur Kenntnisnahme und Beachtung:
Frage 1:
Leider wurde unsere Bieteranfrage nicht beantwortet. Daher stellen wir sie nochmal. Im Los 1 unter der Pos. 14.8 fordern Sie "Manövrierscheinwerfer in LED-Technik unterhalb der Außenspiegel, automatisch zuschaltbar bei Einlegen der Rückfahrstufe und separat über Schalter am Armaturenbrett." Dies ist nach unserer Kenntnis lt. StVZO nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Liegt Ihnen eine solche Ausnahmegenehmigung vor oder kann diese Forderung entfallen?
Antwort:
Die Frage ist so noch nicht an uns gestellt worden, wodurch wir sie auch noch nicht beantworten konnten. Eine Ausnahmegenehmigung liegt uns nicht vor. Die Formulierung zu der Pos. 14.8 wird wie folgt geändert: "Manövrierscheinwerfer in LED-Technik unterhalb der Außenspiegel, zuschaltbar bei Einlegen der Rückfahrstufe über Schalter am Armaturenbrett".
Frage 2:
Bezugnehmend auf ihre Antwort zu Bieterfrage 5 bitten wir nochmals um Bestätigung, dass unser Kraftstofftank als gleichwertig zur von Ihnen "z.B." genannten Spezifikation anzusehen ist. Bei der ECE-R34 handelt es sich um eine Prüfvorschrift für Serienproduktionen, die zahlreiche zerstörende Prüfungen (unter anderem Brandversuche) beinhaltet - aufgrund des erheblichen Aufwands ist diese Prüfung für einzelzugelassene Sonderfahrzeuge gerade nicht vorgeschrieben und liegt nicht vor. Der von uns verwendete Kraftstofftank wird nahtlos im Rotationsgussverfahren aus hochwertigem LLDPE mit einer TÜV-Zulassung für Dieselkraftstoff gefertigt.
Antwort:
Der von Ihnen genannte Kraftstofftank wird in seiner Art (Herstellungsverfahren, verwendetes Material, TÜV-Zulassung) von uns als gleichwertig angesehen.
Frage 3:
Bei der Beantwortung der Bieteranfragen verweisen Sie auf neue Leistungsverzeichnisse der Lose 1 und 2. Nach Prüfung des Loses 1 ist uns aufgefallen, dass nur die Pos. 28.2 entfallen ist. In allen anderen Punkten ist uns keine Änderung entsprechend Ihrer Antworten auf die Bieterfragen aufgefallen, obwohl Sie z.B. bei Pos. 24.4 die Werkstoffvorgabe aufgehoben haben. Auch bei Pos. 27.5 ist die Formulierung "beide Befüllleitungen" noch enthalten oder in Pos. 32.4 ist kein Vermerk "beigestelltes" Wappen aufgenommen worden. Sollte das so sein oder ist die unvollständige Änderung hochgeladen worden?
Antwort:
Das soll so sein. Die Beantwortungen der Bewerber/-innenfragen sind ebenfalls Vertragsbestandteile und reichen damit als nähere Erläuterung aus. Die Werkstoffvorgabe wurde nur aufgeweicht unter der genannten Bedingung und nicht vollständig.
Frage 4:
Bei unserem Aufbaukonzept werden die Inhaltsverzeichnisse der einzelnen Geräteräume als lasergravierte Schilder (wetterfest) ausgeführt. Erfüllt dies Ihre Forderung lt. Pos. 32.2 im Los 1?
Antwort:
Die Ausführung der Inhaltsverzeichnisse als lasergravierte Schilder (wetterfest) erfüllt unsere Forderung ebenfalls.
Frage 5:
Lt. Pos. 32.5 im Los 1 soll eine "seitliche Beklebung mit Symbol/Logo der Feuerwehr Greifswald inkl. Schriftzug gemäß Abstimmung mit der AG" angeboten werden. Damit wir die Kosten kalkulieren können, benötigen wir eine ausführlichere Beschreibung oder könnten Sie uns ein Bild zur Verfügung stellen?
Antwort:
Da ein endgültiger Entwurf final noch nicht festgelegt ist, entfällt die Pos.32.5 komplett, vgl. geändertes Leistungsverzeichnis zum Los 1.
Frage 6:
Was meinen Sie im Los 1, Pos. 34.4 genau mit: "Die An- und Abreise ist vom Auftraggeber zu organisiere: -ab 600 km ...."? Was ist in dieser Position zu berücksichtigen, wenn die Entfernung unter 600 km beträgt?
Antwort:
Unter 600 km erfolgt die Anreise mit einem eigenen Dienstwagen.
Das dahingehend geänderte Leistungsverzeichnis wird sogleich hochgeladen. Im Punkt 30.29 wurde außerdem ein G für Grundanforderung ergänzt.
Mit besten Grüßen
im Auftrag
Katja Kronenfeld
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund von mehreren Bewerber/-innenfragen sende ich Ihnen aus Gleichbehandlungsgründen nachfolgend die Fragen und Antworten hierzu:
1. Frage:
Bei einer ersten Prüfung Ihrer Ausschreibungsunterlagen für die Beschaffung des HLF 20 haben wir auch die von Ihnen gewünschten Zahlungsbedingungen geprüft. Leider konnten wir nicht zweifelsfrei feststellen, ob Anzahlungen zulässig sind. Da der § 17 der VOL/B Anzahlungen zwar grundsätzlich zulässt, jedoch die explizite Vereinbarung dieser vorschreibt, möchten wir Sie, zur Vermeidung von Abweichungen unseres Angebots, bitten, die genauen Zahlungsbedingungen zu bestätigen.
Bitte teilen Sie uns daher mit, ob Sie Anzahlungen innerhalb der Lose erlauben (Fahrgestell bei Anlieferung an uns, Absicherung durch Übersendung KfZ-Brief, für Aufbau 1/3 nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 nach erfolgter Projektbesprechung, Rest bei Übernahme des Fahrzeuges) oder ob nur eine Bezahlung komplett nach Auslieferung des Fahrzeuges von Ihnen akzeptiert wird. Bei einer Bezahlung komplett nach Lieferung müssen wir eine entsprechende Zwischenfinanzierung einkalkulieren und bitten daher um Prüfung.
Antwort:
Eine Teilrechnungslegung ist unter Erbringung von entsprechenden Leistungsnachweisen grundsätzlich möglich. Nach Lieferung des Fahrgestells an den Aufbau-Hersteller in jedem Fall, ansonsten grundsätzlich für erbrachte Leistungen. Eine Zahlung nach Auftragsbestätigung ist somit nicht möglich. Das maximal Vorstellbare wäre:
Summe Fahrgestell:
nach Lieferung an den Aufbau-Hersteller
Summe Aufbau:
1/3 nach Projektbesprechung
1/3 nach erfolgtem Zusammenschluss von Fahrgestell und Aufbau
1/3 nach Fahrzeugübergabe
2. Frage:
Verstehen wir es richtig, dass es sich im Los 1 in der Pos. 22.15 um die gleiche GPS-Antenne handelt, wie in der Pos. 23.1. oder soll hier eine zusätzlich beigestellte GPS-Antenne montiert werden?
Antwort:
Bei der GPS-Antenne handelt sich um eine benötigte Antenne für das Tablet Typ "Getac F110 G5". Bei der Antenne unter der Pos. 23.1 handelt es sich um eine Kombi-Antenne (Tetra-GPS). Daher sind zwei Antennen erforderlich.
3. Frage:
Lt. Pos. 22.15 im Los 1 sollen 8 beigestellte Ladehaltungen für HRT Motorola MPX 600 montiert werden. Lt. der Pos. 6.08 im Los 2 werden dagegen aber nur 7 Stk. beigestellt. Wieviel sollen jetzt tatsächlich montiert werden?
Antwort:
Es sollen acht Ladehalterungen verbaut werden. Die Anzahl im Los 2 Pos. 6.08 wird auf 8 angepasst.
4. Frage:
Lt. Pos. 22.15 im Los 1 sollen 2 beigestellte Ladehaltungen (12/24V-Kfz-Bordnetz) für Ersatzakku Handwerkzeuge montiert werden. Lt. der Pos. 7.18 und 7.19 im Los 2 werden dagegen 2 Stk. 230 V-Schnellladegeräte beigestellt. Sollen jetzt 2x 230 V-Schnellladegeräte oder 2x 12/24 V Kfz-Ladegeräte montiert werden?
Antwort:
Es sollen 2 x 12/24 V-Kfz-Ladegeräte montiert werden. Pos. 7.18 und 7.19 im Los 2 werden geändert.
5. Frage:
Sie fordern in der Pos. 24.4 im Los 1 einen Kraftstoffbehälter aus einem "metallischem Werkstoff korrosionsbeständig". Wir verwenden rotationsgegossene Kunststofftanks, absolut gleichwertig zu den serienmäßig in den meisten PKW und LKW verwendeten Kraftstoffbehältern. Diese haben gegenüber Stahltanks erhebliche Vorteile bei der Korrosionsbeständigkeit. Aufgrund der hochintegrierten Bauweise des Tanks können wir keine anderen Tanks verwenden. Wir bitten um Aufhebung der Werkstoffvorgabe.
Antwort:
Die Werkstoffvorgabe kann aufgehoben werden, wenn der angebotene Kraftstoffbehälter z. B. aus High-Density Polyethylen gefertigt ist, gemäß ECE-R34 Anhang 5 zugelassen ist, eine sehr hohe UV-Beständigkeit und Langlebigkeit hat.
6. Frage:
Es wird in der Pos. 27.5 im Los 1 eine Niveauregulierung für "beide Befüllleitungen" gefordert. Nach Norm wäre das Fahrzeug nur mit einer Tankfüllleitung ausgestattet. Werden zwei Tankfüllleitungen von Ihnen gefordert?
Antwort:
Die Formulierung "beide Füllleitungen" ist im LV nicht klar genug ausformuliert worden. Gemeint ist einmal eine Füllleitung mit einem B-Storz-Kupplung-Tankfüllstutzen mit freiem Einlauf in den Löschwasserbehälter, Ausführung gemäß dem gültigem DVGW-Regelwerk W405 (A) - B1. Die zweite Füllleitung ist verbunden mit dem Druckabgang der FPN, mit freiem Einlauf in den Löschwasserbehälter, Ausführung ebenfalls gemäß dem gültigem DVGW-Regelwerk W405 (A) - B1. Die Leitung ist separat zu der Füllleitung mit B-Storz-Kupplung sowie mit einem eigenen Absperrventil auszuführen. Es ist nur für die Füllleitung mit B-Storzkupplung eine Niveauregulierung erforderlich.
7. Frage:
Verstehen wir es richtig, dass Sie im Los 1, Pos. 27.9, die hinteren Geräteräume (G5/G6) meinen und nicht den Geräteraum (GR)?
Antwort:
Bei den im LV bezeichneten Geräteräumen handelt es sich um den Geräteraum GR.
8. Frage:
Lt. Los 1, Pos. 28.2 findet eine Bewertung für "bereits angekuppelte Druckschläuche am Druckabgang" statt. Dies entspricht jedoch nicht den UVV-Vorschriften. Wir bitten daher um Aufhebung dieser Forderung.
Antwort:
Nach Durchsicht und Abgleich mit den UVV-Vorschriften wird die Bewertung Pos. 28.2 im Los 1 ersatzlos gestrichen.
9. Frage:
Verstehen wir es richtig, dass wir im Los 1, Pos. 32.4 auch die Beklebung inklusive Wappen anfertigen müssen?
Antwort:
Das Wappen (Wort-Bild-Marke der UHGW) wird beigestellt.
10. Frage:
Gehen wir Recht in der Annahme, dass wir die Pos. 7.32 im Los 2 anstelle der nach DIN 14530-27, Lfd.-Nr. 7.28 (Absaugvorrichtung für Kraftstoff mit Behälter für 20 L) lagern sollen?
Antwort:
Die Annahme ist richtig, dass die im Los 2 Pos. 7.32 anstelle der nach DIN 14530-27 Lfd.-Nr. 7.28 gelagert werden sollen.
11. Frage:
Bei der Durchsicht des Leistungsverzeichnisses zum Los 2: Beladung ist eine Frage zu Position 3.39 entstanden: Sie fordern eine Einpersonen-Schlauchhaspel mit einer Aufnahme von 160 m B-Schlauch sowie eine seitliche Standrohrlagerung mit Aufnahme eines Schlüssels Typ C und eine waagerechte Lagerung eines Schlüssels Typ B. Dies ist in dieser Ausführung nicht umsetzbar. Wenn Sie diese Lagerung zwingend benötigen und favorisieren, wäre hier die Einpersonen-Haspel Modell Standrohr zutreffend, allerdings mit dem Hinweis, dass diese nur 120m B-Schlauch fasst. Ist diese Variante zugelassen oder soll hier eine EPH Schlauch mit komplett waagerechter Standrohrhalterung angeboten werden?
Antwort:
Es kann auch eine EPH Schlauch mit komplett waagerechter Standrohrhalterung (Standrohr, Hydranten-Schlüssel Typ C, Schlüssel Typ B) angeboten werden. Die Vorgabe, dass auf der EPH Schlauch 160 m B-Schlauch verlastet werden sollen, bleibt weiterhin bestehen.
12. Frage:
Spezifikation "Diebstahlsicherung mit Abschaltfunktion für das Schneidgerät, den Spreizer und die Rettungszylinder":
Wir bitten Sie um weitere Informationen zu den genauen Anforderungen an die Diebstahlsicherung mit Abschaltfunktion für das Schneidgerät, den Spreizer und die Rettungszylinder. Insbesondere interessieren uns:
- Gibt es spezifische technische Vorgaben oder Standards, die die Lösung erfüllen muss?
- Über welche Verbindungsart soll die Diebstahlsicherung erfolgen bzw. die Abschaltfunktion ausgelöst werden?
- Welche Schnittstellen und Integrationsmöglichkeiten sind erforderlich?
- Gibt es Vorgaben hinsichtlich der Sicherheits- und Zuverlässigkeitsanforderungen?
- Gibt es besondere Vorgaben bezüglich Zertifizierungen oder Normen?
Antwort:
Technische Vorgaben oder Standards:
- Jedes Gerät muss über einen GPS-Sender verfügen und WLAN-fähig sein.
- Jedes Gerät muss bis zu 8 verschiedene Router speichern können.
- Entsperrung erfolgt direkt am Gerät mittels Passwort via internetfähigem Smartphone.
Erforderliche Verbindungsart:
- Verbindung erfolgt über WLAN
- Betrieb erfolgt im Zusammenspiel einer festgelegten geolokalisierten Begrenzung und einem festgelegtem WLAN. Fällt eine dieser beiden Komponenten weg, wird das Gerät gesperrt.
Schnittstellen und Integrationsmöglichkeiten:
- Datenübertragung erfolgt mittels Sensoren in den Geräten über WLAN in eine Cloud zur Datenspeicherung
Vorgaben hinsichtlich Sicherheits- und Zuverlässigkeitsanforderungen:
- keine
Vorgaben bezüglich Zertifizierungen oder Normen:
- keine
Die Leistungsverzeichnisse der Lose 1 und 2 werden entsprechend ausgetauscht. Ich bitte um ausschließliche Verwendung der neuen Exemplare.
Mit besten Grüßen
im Auftrag
Katja Kronenfeld
Dateianhänge:
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