Durchführung von Bestattungsdienstleistungen
Durchführung von circa 55 ordnungsrechtlichen Bestattungen pro Jahr mit den nachfolgenden Pflichten:- gesetzlich vorgeschriebener würdevoller Umgang mit dem Leichnam- Einsargung der Leiche- Transport bei Tag/Nacht zum Krematorium und/oder Friedhof- Erledigung aller Formalitäten- ggf. die Aufbewahrung der Urne- Durchführung der Bestattung als Feuerbestattung, Ausnahmen möglich- evtl. Zusatzleistungen
Die Abholung des Leichnams muss innerhalb von maximal 12 Stunden nach Mitteilung durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erfolgen.
Der geschätzte Gesamtangebotspreis setzt sich aus dem Bruttopreis für eine Bestattung multipliziert mit 220 (Schätzmenge für vier Vertragsjahre) zusammen.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rathaus, Markt
nicht öffentlich, elektronische Angebotsöffnung durch zwei befugte Personen
Unterlagen und Angaben mit Ausnahme des Angebotsschreibens werden nachgefordert.
Das leistungserbringende Unternehmen verpflichtet sich im Hinblick auf die Aufbewahrung und Beförderung von Leichen, einen zertifizierten Nachweis nach den DIN-Normen DIN EN 15017 und DIN EN 75081 zu besitzen. Dieser ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Abholung des Leichnams muss innerhalb von maximal 12 Stunden nach Mitteilung durch die Auftraggeberin erfolgen.