Einzureichende Unterlagen:
- Beurteilung der Eignung (mit dem Angebot vorzulegen): Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQVerzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233) einzureichen. Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; es sind dabei Unterlagen des Nachunternehmens zusätzlich einzureichen, wenn die geforderten Unterlagen nicht bereits über die Präqualifikation abgebildet werden.
Bedient sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so hat er mit Einreichung seines Angebots zusätzlich das ausgefüllte "Verzeichnis der Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235) abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(Formblatt 236) sowie die Eignungsnachweise für diese Unternehmen anzugeben. Es gelten dabei die gleichen Eignungskriterien wie für den Bieter. Die Referenznachweise sind dabei jeweils nur entsprechend für den beliehenen Leistungsteil zu führen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft) auszufüllen, aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer
gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen (sofern nicht abweichend ausgewiesen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe beizubringen.