Einzureichende Unterlagen:
- Betriebshaftpflicht (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer hat der Auftragnehmer eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:
a) für Personenschäden 3.000.000,00 EUR
b) für sonstige Schäden 1.000.000,00 EUR
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann und unverzüglich zu erfolgen hat.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von den Bewerbern, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Nach Erteilung des Zuschlags hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Eintrittspflicht der Versicherung erhalten bleibt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer den Versicherer wechselt.
Legt der Bewerber den Nachweis der Versicherung nach Anforderung durch den Auftraggeber nicht vor bzw. weist der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung trotz Verlangen des Auftraggebers die Zahlung der Versicherungsprämie nicht nach, so kann der Auftraggeber dem Bewerber bzw. Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zur Nachholung dieser Leistung setzen. Kommt der Bewerber bzw. Auftragnehmer seinen Pflichten zum Nachweis des Versicherungsschutzes auch innerhalb der Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber den Bewerber vor Zuschlagserteilung mangels Geeignetheit von der Vergabe ausschließen bzw. dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Für die Eigenerklärung ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt "Eigenerklärung Betriebshaftpflicht" zu verwenden.