Ausgeschrieben wird die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in Franzburg, Platz des Friedens 16-20.
Ausgeschrieben wird die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in 18461 Franzburg, Platz des Friedens 16-20. Das zu betreibende Objekt besteht aus einem Hauptgebäude und umfasst 2.350 qm und hat eine Kapazität von 159 Plätzen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht gemäß der angegebenen Kündigungsfrist gekündigt wird.
Zur Angebotsabgabe ist die Beantwortung der Fragen aus dem Fragenkatalog mittels eines erstellten Konzeptes zwingend erforderlich. Dieses Konzept ist von einer möglichen Nachforderung ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Abgabe der ausgefüllten Kalkulationstabelle zwingend notwendig. Bitte nutzen Sie zwingend die vorgegebene Tabellen und verändern diese nicht. Die Angebote werden anhand dieser Tabelle gleichwertig gemacht und ausgewertet.________________________________________Die Gesamtsumme tragen Sie bitte in das Formblatt 633 Angebotsschreiben ein. Achten Sie darauf, dass sich keine widersprüchlichen Preise ergeben.________________________________________In den Vergabeunterlagen finden Sie eine Anleitung zur Nutzung des Bietertools. ________________________________________Information zur Wertung der Angebote: Die Bewertung der Angebote erfolgt im Sinne des § 127 GWB im Preis-Leistungs-Verhältnis. Zur Wertung der Angebote wird die umgekehrte Richtwert-Methode angewendet. Es wird auf drei Stellen nach dem Komma gerundet. Der Bieter mit der niedrigsten erreichten Wertungskennzahl erhält den Zuschlag.________________________________________!Bitte beachten Sie die verkürzte Angebotsfrist!
Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nachgefordert.
Die Nachforderung des zu erstellenden Konzeptes (die Beantwortung der Fragen aus dem Fragenkatalog) wird gemäß § 56 Absatz 2 und 3 VgV ausgeschlossen.
Nach § 124 fakultativer Ausschlussgrund:Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft.Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 123 zwingender Ausschlussgrund:Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind.Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
- Bietererklärung hinsichtlich der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§ 13 TVgG M-V)- Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren- Formblatt Russlandsanktionen- Verpflichtungserklärung nach §§ 8,9 sowie §§ 15, 16 TVgG M-V (Mindestlohn)
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