Die Dienstleistung umfasst das Drucken, das Versenden und die Zustellung der Ausgangspost des Eigenbetriebes Jobcenters. Es handelt sich um eine Hybridpostleistung, d.h. die Ausgangspost soll digitalisiert sowie papierversiert versendet und zugestellt werden. Der Vertragszeitraum umfasst den 01.11.2025 bis zum 31.10.2029 mit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein Jahr. Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über den Druck, die Beförderung und fristgerechte Zustellung der Briefsendungen des Auftraggebers.
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über den Druck, die Beförderung und fristgerechte Zustellung der Briefsendungen des Auftraggebers. Dies umfasst das digitale Empfangen von Dokumenten und die weitere Verarbeitung dieser Dokumente durch drucken, falzen, kuvertieren und frankieren. Anschließend sind die umfassten Briefsendungen zu befördern und im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie international zuzustellen. Es handelt sich um Postsendungen der Formate Standard, Kompakt und Groß und Maxi bis zu einem Gewicht von 1.000 g sowie Einschreiben und Postzustellungsaufträge.Die Höchstmenge der zu versendenden Poststücke über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoption (insgesamt 4 Jahre) beträgt ca. 800.000 Stück. Die tatsächlich abgerufenen Sendungsmengen richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf des Auftraggebers. Ein Anspruch des Auftragsnehmers auf eine bestimmte Mindestsendungsmenge besteht ausdrücklich nicht.
1 x 1 Jahr Verlängerung möglich
spezifische Umweltzertifikate; Zertifikate/Bescheinigungen, z. B. Blauer Engel, Energiemanagement ISO 50001, Umweltmanagement ISO 14001, Qualitätsmanagement/IT-Sicherheit ISO/EC 27001 - Nachhaltigkeitskonzept
Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen
1. Gemäß § 107 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit a. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; d.h. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.2. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
1. Die Anlage 1 - Preisblatt ist zwingend mit auszufüllen und zusätzlich zum Formblatt 633 EU(Angebotsabgabe) mit einzureichen! 2. Die Wertung der Angebote erfolgt entsprechend den Angaben im Formblatt 227. Zuschlagskriterien sind zusammengefasst: Preis 60%; Funktionalität/ Service 30%; Nachhaltigkeit 10%.3. Der Bieter soll ein Testverfahren anbieten mit der Angebotsabgabe.4. Mit dem Angebot abzugeben sind: Nachweis Eintrag im Anbieterverzeichnis lt. PostG; Referenzliste mit mind. 5 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu gleichgelagerten Aufträgen; Zertifikate/Bescheinigungen, z. B. Blauer Engel, Energiemanagement ISO 50001, Umweltmanagement ISO 14001, Qualitätsmanagement/IT-Sicherheit ISO/EC 27001; Nachhaltigkeitskonzept; Empfang- und Verarbeitungskonzept; Vertragsentwurf.5. Für das Vertragsverhältnis gilt die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. Der Eigenbetrieb Jobcenter des Landkreises Vorpommern-Rügen verpflichtet die Anwendung der VO PR Nr. 30/53 auch für mittelbare Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat mittelbaren Auftragnehmern von diesem Verlangen des Landkreises Vorpommern-Rügen vor Abschluss des Vertrages in Kenntnis zu setzen (§2 Abs. 4 Nr. 1 VO PR Nr. 30/53).Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber unabhängig vom öffentlich-rechtlichen Prüfrecht zivilrechtlich ein Preisprüfungsrecht analog § 9 der Verordnung PR Nr. 30/53 ein. Dies betrifft die Prüfung nicht marktgängiger Leistungen (s. § 4 Abs. 2 VO PR Nr. 30/53).5. Es wird ein zusätzlicher Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO mit dem bezuschlagten Unternehmen geschlossen werden!
einmalige Nachforderung von fehlenden Unterlagen mit einer Fristsetzung von 1 Woche
Bietererklärung KMU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung gem. § 3 Abs. 4 TVgG M-V in Verbindung mit der Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 (ABl. 2003 L 124, S. 36)
Nachweis Eintrag im Anbieterverzeichnis lt. PostG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzliste von mindestens 5 Referenzen mit gleich gelagerten Aufträgen (nicht älter als 3 Jahre) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zertifikate/Bescheinigungen, z. B. Blauer Engel, Energiemanagement ISO 50001, Umwelt¿management ISO 14001, Qualitätsmanagement/IT-Sicherheit ISO/EC 27001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachhaltigkeitskonzept (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Empfang- und Verarbeitungskonzept (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
ein Vertragsentwurf ist einzureichen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anlage - Mindestlohn und Tarifverträge
Anlage - Verpflichtungen nach Tariftreue- und Vergabegesetz MV
Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen
Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
Nachweis Eintrag im Anbieterverzeichnis lt. PostG
ein Vertragsentwurf ist einzureichen
Empfang- und Verarbeitungskonzept
Nachhaltigkeitskonzept
Referenzliste von mindestens 5 Referenzen mit gleich gelagerten Aufträgen (nicht älter als 3 Jahre)
Zertifikate/Bescheinigungen, z. B. Blauer Engel, Energiemanagement ISO 50001, Umwelt¿management ISO 14001, Qualitätsmanagement/IT-Sicherheit ISO/EC 27001
1. Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen2. Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen3. Nachweis Eintrag im Anbieterverzeichnis lt. PostG4. Verpflichtungen nach Tariftreue- und Vergabegesetz MV