Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Vermietung von kreiseigenen Räumlichkeiten zur Herstellung und zum Verkauf von KfZ-Kennzeichen.
Für die Vergabe von Konzessionen im Unterschwellenbereich sind die Verfahrensregeln der KonzVgV und des GWB nicht anwendbar.
Die UVgO findet keine Anwendung für Konzessionsvergaben.
Ein Auftraggeber muss Dienstleistungskonzession jedoch in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren vergeben, selbst wenn der Konzessionswert den EU-Schwellenwert unterschreitet.
Dementsprechend wird sich für eine öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an die UVgO entschieden.
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Zur Beurteilung der Eignung wird vom Vermieter/Auftraggeber ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Es brauchen vom Bieter keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen eingereicht werden.
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Die Wertung erfolgt anhand der gebotenen Miete (analog zum Kriterium "Preis"). Das "Angebot" mit der höchsten gebotenen Miete, erhält den Zuschlag.
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Bitte beachten Sie. Zur Angebotsabgabe ist ein Nachweis der Objektbesichtigung erforderlich!
Konkrete Angaben finden Sie in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
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Die Nachprüfungsstelle lautet:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Referat 330
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin