Verfahrensangaben

SL 88-25VmT Modernisierung der Telekommunikationsanlage

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.01.2026
30.01.2026 10:00 Uhr
21.04.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Vorpommern-Rügen
13073000-K000-55
Carl-Heydemann-Ring 67
18437
Stralsund
Deutschland
DE80L
vergabe@lk-vr.de
+49 38313571000
+49 3831357444100

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 3855885165
+49 3855884855817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

32544000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Kauf, Montage und Wartung eines IP-Telekommunikationssystems für alle Standorte der Kreisverwaltung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die gesamte Telekommunikationsinfrastruktur an allen Standorten der Kreisverwaltung soll modernisiert werden.
Benötigt wird ein IP-Telekommunikationssystem mit zusammen etwa 1.300 physischen und virtuellen
Nebenstellen, den erforderlichen Endgeräten und Softwarelösungen für Unifiied Communication.
Die Maßnahme umfasst Kauf, Installation und Wartung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
96
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE80L

Alle Verwaltungsstandorte des Landkreises Vorpommern-Rügen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYD3YTJ6CQXXD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB, - der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

In den Vergabeunterlagen finden Sie eine Anleitung zur Nutzung des Bietertools. Unterstützung finden Sie auch auf im Service- und Supportcenter der cosinex GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ ________________________________________ Sollten Ihnen Unklarheiten oder (vermeintliche) Fehler in den Vergabeunterlagen auffallen, wenden Sei sich bitte per Bieterkommunikation an die Vergabestelle.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach § 56 Abs. 2 - 4 VgV nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Nach § 123 zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 (1) 1. GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 (1) 1. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 (1) 2. u. 3. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 (1) 4. u. 5. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB (1) 1.-9.erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 (1) 10. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 (4) 1.zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 (4) 1. zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 (1) 1. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 (1) 1. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 (1) 1. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 (1) 2. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 (1) 2. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 (1) 2.fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 (1) 2. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 (1) 3. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 (1) 4. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 (1) 5. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 (1) 6. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 (1) 7. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 (1) 8. u. 9. fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

5
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Auszug Berufs und Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Auszug Berufs und Handelsregister

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Bonität des Bewerbers oder einer Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Aktuelle Bankerklärung über die Bonität des Bewerbers oder einer Berufshaftpflichtversicherung, nicht älter als 2 Monate.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

Zertifizierung des Unternehmens (ISO-9001, ISO-14001, DIN, EN) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Zertifizierung des Unternehmens (ISO-9001, ISO-14001, DIN, EN)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Drei Referenzen - Liste mit drei Referenzen über die Bewachung von vergleichbaren Einrichtungen über einen vergleichbaren Zeitraum.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Formblatt 124_LD

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnorm

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Formblatt Russlandsanktionen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Eigenerklärung zur Entlohnung der Arbeitsgemeinschaft

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung - Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, die jeweils einschlägigen Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) - Soweit das Unternehmen eine Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des §
14 Satz 1 TVgG M-V abgegeben hat, gelten mit dem Zuschlag die Bestimmungen der Verpflichtungserklärung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Bewertung - Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt auf der Grundlage von Bewertungskriterien.
Einige Angaben beziehungsweise die Vorlage von Dokumenten sind zwingend erforderlich und in
der Bewertungsmatrix als Ausschlusskriterium (A) gekennzeichnet.
Wie in den vorstehenden Abschnitten beginnend mit 3.5 oben beschrieben, sind zur Vereinfa¿chung der Erteilung der Informationen zu den Eignungskriterien Formblätter vorgegeben.
Bewertungskriterien dienen zum objektiven Vergleich der Teilnahmeanträge. Hier erfolgt eine
Punktebewertung der Angaben der Teilnehmer. Daraus ergibt sich eine Rangfolge der Teilnahme¿anträge.
Es ist vorgesehen, die Anzahl der Bewerber für das nachfolgende Verhandlungsverfahren auf der
Grundlage dieser Bewertung auf maximal 5 Bewerber zu reduzieren

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

elektronische Rechnung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Bietererklärung hinsichtlich der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§ 13 TVgG M-V) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formblatt Russlandsanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung