Abbrucharbeiten nicht tragender und haustechnischer Einrichtungen inkl. Schadstoffsanierung und Entsorgung in einem 6-geschossigen Bestandsgebäude aus den 1990er Jahren mit 7.640m2 BGF.
Abbruch Gebäude: Abbruch und Entsorgung von nicht tragenden Wände aus Mauerwerk inkl. Wandbelägen, Bodenbelägen und Estrichen, Türen und Dachfenstern inkl.provisorischem Verschluss, Flachdächern inkl. Herrichtung NotdachSchadstoffe: Besonderen Baustelleneinrichtung, Abbruch und Entsorgung krebserzeugender Mineralwolldämmung von Wänden, Abhangdecken und Rohrleitungen,schadstoffbelasteter Anbauteile wie Lampen und FeuerlöschernTechnische Anlagen HLKS: Abbruch und Entsorgung von Sanitärleitungen und -anbauten, Gasleitungen, Heizleitungen und -körpern, Kältemittelleitungen und LuftleitungenTechnische Anlagen Elt: Demontage und Entsorgung von Schwachstromleitungen, Starkstromleitungen, Verlegesystemen, Installationsgeräten, Beleuchtungsanlagen, Schaltanlagen, Wandhydranten und einem Lastenaufzug
Preis
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn: - der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB, - der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB, - der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
In den Vergabeunterlagen finden Sie eine Anleitung zur Nutzung des Bietertools. Unterstützung finden Sie auch auf im Service- und Supportcenter der cosinex GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Sollten Ihnen Unklarheiten oder (vermeintliche) Fehler in den Vergabeunterlagen auffallen, wenden Sei sich bitte per Bieterkommunikation an die Vergabestelle.