Postdienstleistungen
Der Landkreis Vorpommern-Rügen sieht vor, die Postdienstleistungen für den Landkreis Vorpommern-Rügen für den Zeitraum von 4 Jahren vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029 zu vergeben.
Gegenstand der Beauftragung ist die Abholung, Beförderung, Frankierung, das Freimachen, Vorsortierung und Zustellung von Postsendungen jeglicher Art, insbesondere Brief-, Paket- und Infopost sowie Kurier- und Auslandssendungen, des Landkreises Vorpommern-Rügen und seiner Organisationseinheiten.Die Aufgliederung der Ausschreibung erfolgt anhand folgender Fachlose:Los 1 Briefsendungen nationalLos 2 Briefsendungen internationalLos 3 PostzustellungsaufträgeLos 4 Päckchen und PaketeLos 5 Einschreiben nationalLos 6 Einschreiben international
Die Abholung der Sendungen erfolgt bei der Poststelle des Auftraggebers im Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund.Die Zustellungen erfolgen sowohl national als auch international.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn: - der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB, - der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB, - der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
Angebotsabgabe:Zur Angebotsabgabe bepreisen Sie die einzelnen Lose in dem Preisblatt.
Beantwortung der Fragen:Zur Angebotsabgabe ist die Beantwortung der Fragen zwingend notwendig. Die Antworten sind Bestandteil des Angebotes und werden darüber hinaus Vertragsbestandteil.Sollten Sie für die Beantwortung der Fragen mehr Platz benötigen, können Sie selbstverständlich eigene Dokumente dazu hochladen.
Nachunternehmer:Sollten Sie Nachunternehmer einsetzen wollen, beachten Sie bitte die Bestimmungen in der Leistungsbeschreibung.Die Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen.
Wertung der Angebote:Die Wertung der Angebote ist in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 10 erläutert. Die Reihenfolge der Angebot wird mittels linearer Interpolation und Rundung der ermittelten Wertungskennzahlen auf drei Stellen nach dem Komma festgelegt.
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:Sollten Ihnen Unklarheiten oder (vermeintliche) Fehler in den Vergabeunterlagen auffallen, wenden Sei sich bitte per Bieterkommunikation an die Vergabestelle.
Anleitung Bietertool:In den Vergabeunterlagen finden Sie eine Anleitung zur Nutzung des Bietertools. Unterstützung finden Sie auch auf im Service- und Supportcenter der cosinex GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nachgefordert.
Wichtiger Hinweis:Die Nachforderung der zu beantwortenden Fragen wird gemäß § 56 Absatz 2 und 3 VgV ausgeschlossen.
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Formblatt 124_LD
Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnorm
Formblatt Russlandsanktionen
Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung - Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, die jeweils einschlägigen Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten.
Nachweis über Eintragung in das Anbieterverzeichnis
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Nachweis, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung über die Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) - Soweit das Unternehmen eine Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des § 14 Satz 1 TVgG M-V abgegeben hat, gelten mit dem Zuschlag die Bestimmungen der Verpflichtungserklärung.
ggf. Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur - Sofern der Bieter Leistungen anbietet und Entgelte vereinbart bzw. festlegt, ist die entsprechende Genehmigung der Bundesnetzagentur im Sinne der §§ 40 ff PostG vorzuweisen (Entgeltgenehmigung).
Einzureichende Unterlagen:- Bietererklärung hinsichtlich der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§ 13 TVgG M-V) - Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung- Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren - Formblatt Russlandsanktionen- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen- Nachweis, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung über die Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen- Nachweis über Eintragung in das Anbieterverzeichnis- ggf. Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur
Sendungen bis 1.000 Gramm des Landkreises Vorpommern-Rügen und seiner Organisationseinheiten innerhalb Deutschlands:Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und die werktägliche (Montag - Samstag) Zustellung von Postsendungen bis 1.000 Gramm des Landkreises Vorpommern-Rügen und seiner Organisationseinheiten innerhalb Deutschlands.
Sendungen bis 1.000 Gramm des Landkreises Vorpommern-Rügen und seiner Organisationseinheiten außerhalb Deutschlands (europa- und weltweit).:Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und die werktägliche (Montag - Samstag) Zustellung von Postsendungen bis 1.000 Gramm des Landkreises Vorpommern-Rügen und seiner Organisationseinheiten außerhalb Deutschlands (europa- und weltweit).
Nachweispflichtige Sendungen/Förmlicher Zustellungen für den Landkreis Vorpommern-Rügen und seine Organisationseinheiten bundes- und weltweit:Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und werktägliche (Montag - Samstag) Zustellungen von nachweispflichtigen Sendungen mit Postzustellungsurkunde (PZU) nach den Vorschriften der § 177 ff. der Zivilprozessordnung/§ 33 Postgesetz des Landkreises Vorpommern-Rügen und seiner Organisationseinheiten bundes- und weltweit.
Päckchen bis 2.000 Gramm und Pakete jeglicher Art bis 31,5 Kilogramm für den Landkreis Vorpommern-Rügen und seine Organisationseinheiten bundes- und weltweit:Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und werktägliche (Montag - Samstag) Zustellungen von Päckchen und Paketen des Landkreises Vorpommern-Rügen und seiner Organisationseinheiten bundes- und weltweit.
Einschreiben jeglicher Art für den Landkreis Vorpommern-Rügen und seine Organisationseinheiten deutschlandweit:Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und werktägliche (Montag - Samstag) Zustellungen von Einschreiben jeglicher Art des Landkreises Vorpommern-Rügen und seiner Organisationseinheiten deutschlandweit.
Einschreiben jeglicher Art für den Landkreis Vorpommern-Rügen und seine Organisationseinheiten europa- und weltweit:Die Leistung umfasst die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Abholung, Beförderung und werktägliche (Montag - Samstag) Zustellungen von Einschreiben jeglicher Art des Landkreises Vorpommern-Rügen und seiner Organisationseinheiten europa- und weltweit.