1. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei
Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu
Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot
die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu
benennen. Mit dem Angebot ist eine von
allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
dass der federführende Vertreter als bevollmächtigter Vertreter die im
Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem
Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für
jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie
dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder
einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten
Erklärungen und Nachweise zu erbringen und einzureichen.
2. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer
Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Angebot und im Falle
der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe,
Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die entsprechenden
Nachweise zu der abgegebenen Eigenerklärung, im Falle der
Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen
der Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und
Erklärungen nachzufordern. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer,
wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des
Unterauftragnehmers bedient.
4. Angebote ausländischer Bieter: Das Angebot sowie sämtliche
Kommunikation mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache
abzufassen. Ausländische Bietern können alle geforderten
Erklärungen und Nachweise als
gleichwertige Nachweise in deutschsprachiger Übersetzung ihres
Herkunftslandes vorlegen.
5. Losweise Vergabe: Die Zuschlagserteilung wird zunächst auf maximal ein Los je Bieter limitiert. Sollten für einzelne Lose nicht genügend bezuschlagungsfähige Angebote anderer Bieter vorliegen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zuschlagserteilung auf bis zu drei Lose je Bieter zu erweitern. Liegt ein Bieter bei mehreren Losen auf dem ersten Rang, erhält das Los den Zuschlag, das sich in der Kombination aller Lose als das wirtschaftlichste für die WIRO GmbH herausstellt.
6. Hinweise zur Angebotsabgabe verpreistes LV
Das Leistungsverzeichnis ist als pdf-Datei und/oder d.84-Datei
einzureichen, eine gepackte Datei stets als .zip-Datei.