1. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von
allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der federführende Vertreter als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu erbringen und einzureichen.
2. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Angebot und im Falle der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die entsprechenden Nachweise zu der abgegebenen Eigenerklärung, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient.
4. Angebote ausländischer Bieter: Das Angebot sowie sämtliche Kommunikation mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Bietern können alle geforderten Erklärungen und Nachweise als
gleichwertige Nachweise in deutschsprachiger Übersetzung ihres Herkunftslandes vorlegen.
5. Losweise Vergabe: Die Zuschlagserteilung wird auf maximal zwei Lose je Bieter limitiert. Liegt ein Bieter bei mehreren Losen auf dem ersten Rang, erhält das Los den Zuschlag, das sich in der Kombination aller Lose als das wirtschaftlichste für die WIRO GmbH herausstellt.
6. Hinweise zur Angebotsabgabe verpreistes LV
Das Leistungsverzeichnis ist als pdf-Datei und/oder d.84-Datei einzureichen, eine gepackte Datei stets als .zip-Datei.
7. Eventualpositionen der Leistungsverzeichnisse werden in die Wertung mit einbezogen.
8. Der Entwurf des Wartungsvertrages wird in den Vergabeunterlagen bereit gestellt und wird während der 10-tägigen Wartefrist vor Zuschlagserteilung an den für die Zuschlagserteilung vorgesehenen Bieter zwecks Unterschriftsleistung versandt.