Vorzulegende Nachweise:
Angabe schwere Verfehlung; - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen: - keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB - kein Ausschlussgrund gemäß § 124 GW; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Angaben, ob Insolvenzverfahren und Liquidation; Angaben, ob Insolvenzverfahren und Liquidation durchgeführt wird; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis; Erklärung zur Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis Haftpflichtversicherung >=3 Mio EUR; Nachweis Haftpflichtversicherung, Deckungssumme >=3 Mio EUR; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeit Berufsgenossenschaft; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeit Krankenkasse; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Nachweis Generalschlüsselversicherung; Der AN verpflichtet sich, für sich und seine Beschäftigten zur Deckung der durch den Schlüsselverlust entstehenden Schäden eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Haftpflichtdeckung muss sich auf wenigstens EUR 100.000,00 je Versicherungsfall belaufen. Den Nachweis der Haftpflichtdeckung hat der AN auf Verlangen der WIRO auf erste Anforderung unverzüglich zu erbringen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung