Erbringung aller nicht hoheitlichen Schornsteinfegerleistungen in 6 Losen
Erbringung aller nicht hoheitlichen Schornsteinfegerleistungen in 6 LosenLos 1: Stadtteile Groß Klein, Schmarl, LichtenhagenLos 2: Stadtteil Lütten KleinLos 3: Stadtteile Südstadt, Dierkow, ToitenwinkelLos 4: Stadtteil EvershagenLos 5: Stadtteile Reutershagen, Hansaviertel, KTV, Stadtmitte, Gehlsdorf, Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide für die WIROLos 6: Stadtteile Reutershagen, Hansaviertel, KTV, Stadtmitte, Gehlsdorf, Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide für die WIR
Preis
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnisausgestattet wird.2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe derAngaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.5. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot je Los soll den Zuschlag für das jeweilige Los erhalten. Die Teillose 5 und 6 werden nur als Paket vergeben. Bei den Teillosen 5 und 6 erhält der Bieter den Zuschlag für beide Teillose, der in der Summe beider Teillose das wirtschaftlichste Angebot einreicht.
Stadtteile Groß Klein, Schmarl, Lichtenhagen, ca. 5.977 WE
Stadtteil Lütten Klein ca. 5633 WE
Stadtteile Südstadt, Dierkow, Toitenwinkel ca. 6310 WE
Stadtteil Evershagen ca. 4661 WE
Stadtteile Reutershagen, Hansaviertel, KTV, Stadtmitte, Gehlsdorf, Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide für die WIRO ca. 5673 WE
Stadtteile Reutershagen, Hansaviertel, KTV, Stadtmitte, Gehlsdorf, Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide für die WIR ca. 4476 WE