Versicherungsmaklerdienstleistungen - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft ...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.06.2025
04.07.2025 10:00 Uhr
04.08.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
DE 137 383 362
Lange Str. 38
18055
Rostock
Deutschland
DE803
vergabe@wiro.de
+49 38145670

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
DE804
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 38558815164

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66518100-5
66510000-8
66518000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe von Versicherungsmaklerdienstleistungen für die Versicherungsverträge des WIRO-Konzerns

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Vergabe von Versicherungsmaklerdienstleistungen für die Versicherungsverträge des WIRO-Konzerns
Die Leistungen umfassen u.a.:
- Laufende Erfassung, Analyse und Bewertung der individuellen Risikosituation und Identifizierung neuer Risiken. Prüfung des bestehenden Versicherungsschutzes und Erarbeitung von Empfehlungen zu dessen Optimierung analog der individuellen Risiko- und Absicherungsstrategie, um eine angemessene und wirtschaftliche Risikotragung durch die Versicherungsverträge zu gewährleisten. Diese Prüfung umfasst auch etwa erforderliche Besichtigungen relevanter Vermögensgegenstände, insbesondere technischer Anlagen, z.B. durch Fachingenieure,
- Stellen von Verbesserungsvorschlägen,
- Prüfung der Policen, Nachträge und Rechnungen auf Angemessenheit, Marktkonformität und Einhaltung bedingungsgemäßer Vereinbarungen; Empfehlung zur Ausgestaltung bzw. Aktualisierung der Versicherungsverträge,
- Erfassung, Meldung und Abwicklung von Schadensfällen gegenüber der jeweiligen Versiche- rung."

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2029

Der AG ist berechtigt, den Vertrag über die Grundlaufzeit hinaus, zu den am Ende der Grundlaufzeit bestehenden Vertragsbedingungen einschließlich Vergütungen, um einmalig 4 Jahre bis zum 31.12.2033 zu verlängern (Optionsrecht). Das Optionsrecht kann der AG gegenüber dem AN bis spätestens zum 31.12.2028 in Schriftform ausüben.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadtgebiet Rostock
Deutschland
DE803

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYD4YTEA8ER3X

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch ei-nen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI. 4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Zusätzliche Informationen:
Die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt anhand der in der Unterlage SC-071-SV-2025-3-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Eignung sowie anhand der im Folgenden dargestellten Auswahlkriterien und Gewichtungsfaktoren. Gesamtumsatz (Gewich-tungsfaktor 36), Referenzen (Gewichtungsfaktor 33), Anzahl der technischen Fachkräfte (Gewich-tungsfaktor 11), Haftpflichtversicherung (Gewichtungsfaktor 20), hinsichtlich dieses Kriteriums erfolgt eine Aufgliederung in weitere Unterkriterien: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Gewichtungsfaktor 10, Betriebshaftpflichtversicherung (Gewichtungsfaktor 10). Die konkreten Anforderungen sind unter Ziff. 5.1.9 Eignungskriterien je Bewertungskriterium ausgewiesen.

Hinweis zu den weiteren Anforderungen an Bewerbergemeinschaften: Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bewerbergemeinschaft im Falle der Teilnahmeantragserstellung und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bewerbergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.
Hinweis zur Präqualifizierung: Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages ist die PQ-Nummer anzugeben, sofern vorhanden. Die ausweislich der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise (es gelten für alle Bewerber dieselben Eignungskriterien und Mindestanforderungen) müssen im PQ-Register enthalten sein. Wenn diese dort nicht oder nicht wie gefordert enthalten sind, sind sie separat mit Abgabe des Teilnahmeantrages einzureichen. Sollte der Teilnahmeantrag in die engere Auswahl gelangen, behält sich der AG vor im Rahmen seines Ermessens fehlende Eignungsnachweise, die sich also weder aus dem PQ-Register ergeben noch mit dem Teilnahmeantrag separat eingereicht wurden, auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen (sofern eine Nachforderung zulässig ist). Demgegenüber werden Nachweise, die in dem PQ-Register enthalten sind, aber nicht den Vorgaben entsprechen, nicht nachgefordert, es sei denn, die Unterlagen werden als fehlend qualifiziert. Es erfolgt vielmehr ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergeben-de Leistung mit dem Teilnahmeantrag- entweder die ausgefüllte Anlage 6 oder - oder die Angaben mittels einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Sollte der Teilnahmeantrag in die engere Auswahl gelangen, behält sich der AG vor im Rahmen seines Ermessens fehlende Eignungs-nachweise, die sich also weder aus EEE ergeben noch mit dem Teilnahmeantrag separat eingereicht wurden, auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen (sofern eine Nachforderung zulässig ist). Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen / die Eigenerklärung bzw. die EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Hinweis auf § 47 VgV - Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die er-forderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unter-nehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat auf gesonderte Anforderung den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen nebst Erklärungen über Eignungskriterien und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Der Bewerber hat ggf. nach Prüfung einen Nachunternehmer bzw. ein drittes Unternehmen, bei dem zwingende Aus-schlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen oder die Eignung gemessen an Eignungskriterien nicht vorliegt, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen, siehe § 47 VgV. Sollten fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass das andere Unter-nehmen durch den Bewerber oder Bewerber innerhalb einer zu setzenden Frist ausgewechselt wird, siehe § 47 VgV; im Übrigen siehe § 36 Abs. 5 sofern keine Eignungsleihe gegeben ist.
Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE): Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden; dann gilt § 50 VgV.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

keine

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

6.3-VgV-TNW-Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

6.5-VgV-TNW-Bestätigung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis/Bestätigung durch Eigenerklärung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung mittels Anlage 6.5-VgV-TNW vorzulegen). Es gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrages: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach internationalem Standard mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 20 Mio. pauschal je Versicherungsfall maximiert auf mindestens das 2-fache je Versicherungsjahr.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist mit Abgabe des Teil-nahmeanträge eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versiche-rungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bedarf wird im Teil-nahmewettbewerb eine Bestätigung des Versicherers über die Zusage des Versicherungsabschlusses gem. den genannten Konditionen verlangt einzureichen bzw. alternativ, sofern der Bewerber angibt, über den Versicherungsschutz bereits zu verfügen, eine Versicherungsbestätigung des Versicherers und oder eine entsprechende Versicherungspolice einzureichen. Sofern der Bewerber eine Bewerber-gemeinschaft ist, hat jedes Bewerbermitglied den Nachweis zu führen bzw. alternativ ein Mitglied muss einer Gruppenversicherung erklären und im Bedarfsfall nachweisen gem. den vorgenannten Ausführungen.
Dieses Kriterium ist ein Auswahlkriterium (§ 51 VgV). Gewichtungsfaktor 10, bewertet wird eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach internationalem Standard (alternativ: Versicherung im Auftragsfall): Mindestdeckungssumme von EUR 20 Mio. pauschal je Versicherungsfall - maximal EUR 80 Mio. pauschal im Jahr. Bei weniger als EUR 20 Mio. Deckungssumme pauschal je Versiche-rungsfall, es erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. Deckungssumme von mindestens EUR 20 Mio. pauschal je Versicherungsfall erreicht den Erfüllungsgrad 1. Bei mehr als EUR 20 Mio. Deckungs-summe pauschal je Versicherungsfall und unter EUR 80 Mio. Deckungssumme pauschal je Versicherungsfall wird linear interpoliert (vgl. zuvor). Ab und über EUR 80 Mio. Deckungssumme pauschal je Versicherungsfall wird der Erfüllungsgrad 3 erreicht.

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

6.7-VgV-TNW-Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Sofern für das Jahr 2024 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bewerber darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2022, 2023 und 2024 die Jahre 2021, 2022 und 2023 an. Umsatzzahlen von Bewerber-gemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt zudem eine (entsprechend auszuweisende) Eignungs-leihe bzgl. der wirt. Leistungsfähigkeit nebst weiteren Voraussetzungen an die Eignungsleihe vor.
Mindestanforderung: Mindestgesamtumsatz in Höhe von 400.000 (netto) Euro je Jahr der letzten drei Geschäftsjahre.
Dieses Kriterium ist ein Auswahlkriterium (§ 51 VgV). Gewichtungsfaktor 36, bewertet wird ein Um-satzbereich von 400.000 Euro (netto) (Mindestanforderung) bis 30.000.000 Euro (netto) pro Jahr. Ein Gesamtumsatz unterhalb von 400.000 Euro (netto) wird nicht bewertet, es erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. Ein Gesamtumsatz von 400.000 (netto) Euro pro Jahr erreicht den Erfüllungsgrad 1. Bei einem Gesamtumsatz über 400.000 Euro (netto) und unter 30.000.000 Euro (netto) wird linear interpoliert (vgl. zuvor). Ab und über einem Gesamtumsatz von 30.000.000 Euro (netto) wird der Erfüllungsgrad 3 erreicht. Es erfolgt eine Bepunktung des Gesamtumsatzes netto je Geschäftsjahr. Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und mit dem Gewichtungsfaktor je Geschäftsjahr (jeweils 12 %) multipliziert.

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

6.6-VgV-TNW-Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis/Bestätigung durch Eigenerklärung der Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnah-meantrag mittels Eigenerklärung mittels Anlage 6.6-VgV-TNW vorzulegen). Es gelten die nachfolgen-den Mindestanforderungen an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrages: Betriebshaftpflichtversicherung nach internationalem Standard mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 10 Mio. pau-schal für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall maximiert auf mindestens das 2-fache je Versicherungsjahr.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist mit Abgabe des Teil-nahmeanträge eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versiche-rungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bedarf wird im Teil-nahmewettbewerb eine Bestätigung des Versicherers über die Zusage des Versicherungsabschlusses gem. den genannten Konditionen verlangt einzureichen bzw. alternativ, sofern der Bewerber angibt, über den Versicherungsschutz bereits zu verfügen, eine Versicherungsbestätigung des Versicherers und oder eine entsprechende Versicherungspolice einzureichen. Sofern der Bewerber eine Bewerber-gemeinschaft ist, hat jedes Bewerbermitglied den Nachweis zu führen bzw. alternativ ein Mitglied muss einer Gruppenversicherung erklären und im Bedarfsfall nachweisen gem. den vorgenannten Ausführungen.
Dieses Kriterium ist ein Auswahlkriterium (§ 51 VgV). Gewichtungsfaktor 10, bewertet wird eine Be-triebshaftpflichtversicherung nach internationalem Standard (alternativ: Versicherung im Auftrags-fall): Mindestdeckungssumme von EUR 10 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden je Versi-cherungsfall - maximal EUR 40 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden maximiert auf mindes-tens das 2-fache je Versicherungsjahr. Bei weniger als EUR 10 Mio. Deckungssumme pauschal je Ver-sicherungsfall maximiert auf mindestens das 2-fache je Versicherungsjahr, erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. Deckungssumme von mindestens EUR 10 Mio. pauschal je Versicherungsfall maximiert auf mindestens das 2-fache je Versicherungsjahr erreicht den Erfüllungsgrad 1. Bei mehr als EUR 10 Mio. Deckungssumme pauschal je Versicherungsfall und unter EUR 40 Mio. Deckungssumme pauschal je Versicherungsfall maximiert auf mindestens das 2-fache je Versicherungsjahr wird linear interpoliert (vgl. zuvor). Ab und über EUR 40 Mio. Deckungssumme pauschal je Versicherungsfall maximiert auf mindestens das 2-fache je Versicherungsjahr wird der Erfüllungsgrad 3 erreicht.

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

6.8-VgV-TNW-Referenzobjekte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu den in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen. Als erbracht (und mithin gewertet) gelten beendete Aufträge die mind. 12 Monate angedauert haben oder auch Dauerreferenzen die mind. 12 Monate andauern und noch laufen. Maßgeblich ist, dass der Abschluss des Referenzleistung innerhalb des Zeitkorridors liegt. Auf den Beginn der Leistung kommt es nicht an. Entsprechend gilt für Dauerreferenzen, dass der Zeitraum von 12 Monaten innerhalb des Zeitkorridors liegt. Es gelten nur Referenzen, die im Bearbeitungszeitraum - mithin in den letzten fünf Jahren - liegen. Als Referenzzeitpunkt für die Bewertung des 5-Jahres-Korridors gilt der Ablauf der Teilnahmefrist. Es kommt mithin darauf an, dass das vertragliche Leistungsende nach dem bezeichneten Fünf-Jahres-Zeitpunkt liegt. Die Referenz muss vergleichbar sein. Zuletzt müssen mit der Refe-renzangabe die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers ausgewiesen werden. Es gelten die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz sowie die nachfolgenden Mindestanforderungen an die Wertbarkeit des Teilnahmeantrages bzgl. der Referenzen: Mind. 3 Referenzen über vergleichba-re Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Sachversicherungen (Gebäude- und Inhaltsversicherungen), Mind. 1 Referenz über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Kunstversicherungen, Mind. 1 Referenz über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Bootsversicherung (Haftpflicht- und Kasko), Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Elektronikversicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Betriebshaftpflichtversicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Cyberversicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Vertrauensschadenversicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über D&O Versicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über Strafrechtsschutzversicherung, Mind. 3 Referenzen über vergleichbare Maklerleistung für einen Auftraggeber (öffentlich oder privat) über KFZ-Versicherungen.
Dieses Kriterium ist ein Auswahlkriterium (§ 51 VgV). Gewichtungsfaktor 33, bewertet werden min-destens 3 Referenzen EG 1 und maximal 10 Referenzen EG 3, bei mehr als 3 Referenzen und weniger als 10 Referenzen wird linear interpoliert für die Versicherungssparten bei denen mind. 3 Referenzen gefordert werden. Für die Versicherungssparten bei denen mind. 1 Referenz gefordert werden: mindestens 1 Referenz EG 1 und maximal 3 Referenzen EG 3, bei mehr als 1 Referenz und weniger als 3Referenzen wird linear interpoliert.

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

6.9-VgV-TNW-Anzahl der technischen Fachkräfte, die der Bewerber einzusetzen beabsichtigt (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu der Anzahl der technischen Fachkräfte, die der Bewerber einzusetzen beabsichtigt. Als technische Fachkräfte zählen Versicherungskaufleute, Versicherungsfachwirte, Versicherungsbetriebswirte, Juristen und vgl. Fachkräfte, die zur Betreuung der hiesigen Leistungserbringung fachlich eingesetzt werden sollen. Handelt es sich dabei um Personen, die nicht dem Unternehmen angehören, sind die Grundsätze der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmerschaft/Eignungsleihe zu berücksichtigen. Mindestanforderung: Mind. 10 Mitarbeiter.
Dieses Kriterium ist ein Auswahlkriterium (§ 51 VgV). Gewichtungsfaktor 11, der Auftraggeber be-wertet dieses Auswahlkriterium anhand der Anzahl der Fachkräfte, die der Bewerber einzusetzen beabsichtigt. Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte im Bereich 10 Mitarbeiter - 20 Mitarbeiter. Weniger als 10 technischen Fachkräfte, es erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. 10 technische Fachkräfte erreicht den Erfüllungsgrad 1. Bei mehr als 10 technischen Fachkräften und unter 20 technischen Fachkräften wird linear interpoliert (vgl. zuvor). Ab und über 20 technischen Fachkräften wird der Erfüllungsgrad 3 erreicht.

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

6.16-VgV-TNW-Vorlage eines gültigen Zertifikates (DIN EN ISO 9001) oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis (Eigenerklärung und Kopie der Urkunde bzw. vgl. Nachweis) der Zertifizierung eines Quali-tätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertigen Nachweis (eine vergleichbare Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen; vergleichbar sind solche Qualitätssicherungsmaß-nahmen, welche mind. folgende Aspekte umfassen: Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten, Kontext der Organisation, Führung, Planung, Unterstützung, Betrieb, Bewertung der Leistung (Überwachung, Messung; Analyse; interne Audits; Managementbewertung), Verbesserung). Es wird eine Eigenerklärung sowie eine Urkunde in Kopie gefordert bzw. einen Gleichwertigkeitsnachweis und eine Erläuterung der Ausnahme. - Dieser alternative Nachweis durch Eigenerklärung wird zudem kann nur dann zulässigerweise durch einen Bieter erbracht werden, wenn dieser erläutert, dass er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden, vorbenannten Bescheinigungen nicht innerhalb einer an-gemessenen Frist vor Abgabe des Angebotes einholen konnte. Die Gründe hierfür hat der Bieter mit dem Angebot zu benennen. Er trägt hierfür die Darlegungslast. Dies gilt für jeden Bieter / jedes Bie-tergemeinschaftsmitglied / jeden Nachunternehmer, der im hiesigen Projekt personelle Leistungen erbringt bzw. bzgl. der Erbringung einbezogen ist oder wird und Leistungen erbringt für die Zertifizie-rung relevant ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

6.17-VgV-TNW-Vorlage eines gültigen Zertifikates (ISO 27001) oder vergleichbar (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis (Eigenerklärung und Kopie der Urkunde bzw. vgl. Nachweis) der Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems gemäß ISO 27001 oder gleichwertigen Nachweis (eine vergleichbare Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen; vergleichbar sind solche Qualitätssicherungsmaßnahmen, welche mind. folgende Aspekte umfassen: Formulierung von Anforderungen und Zielsetzungen zur Informationssicherheit, Management von Sicherheitsrisiken, Gewährleistung der Konformität mit Gesetzen und Regulierungen, Implementierung und Management von Maßnahmen zur Sicherstellung von spezifischen Zielen zur Informationssicherheit, Identifikation und Definition von bestehenden sowie neuen Informationssicherheits-Managementprozessen, Verwendung durch interne und externe Auditoren. Es wird eine Eigenerklärung sowie eine Urkunde in Kopie gefordert bzw. einen Gleichwertigkeitsnachweis und eine Erläuterung der Ausnahme. - Dieser alternative Nachweis durch Eigenerklärung wird zudem kann nur dann zulässigerweise durch einen Bieter erbracht werden, wenn dieser erläutert, dass er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden, vorbenannten Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor Abgabe des Angebotes einholen konnte. Die Gründe hierfür hat der Bieter mit dem Angebot zu benennen. Er trägt hierfür die Darlegungslast. Dies gilt für jeden Bieter / jedes Bietergemeinschaftsmitglied / jeden Nachunternehmer, der im hiesigen Projekt personelle Leistungen erbringt bzw. bzgl. der Erbringung einbezogen ist oder wird und Leistungen erbringt für die Zertifizierung relevant ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

6.10-VgV-TNW-Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (sofern einschlägig) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachunternehmererklärung /Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (sofern einschlägig) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV); auf Anforderung die dazugehörige Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise des Nachunternehmers: > Nachunternehmerverpflichtungserklärung > Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV durch Eigenerklärung über die Zulassung als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) > Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 - 125 GWB > Eigenerklärung zum Vorliegen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV > Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV > Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV > Geeignete Referenzen, § 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV > Erklärung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (auf Anforderung mittels Eigenerklärung vorzulegen) (siehe sonstige Eig-nungsbedingungen), es sei denn, dass der Nachunternehmer nachweist, keine personellen Leistungen zu erbringen bzw. keine für die Zertifizierung relevante Leistung zu erbringen. > Erklärung zur Zertifizierung nach ISO 27001 oder gleichwertig (auf Anforderung mittels Eigenerklärung vorzulegen) (siehe sonstige Eignungsbedingungen) es sei denn, dass der Nachunternehmer nachweist, keine per-sonellen Leistungen zu erbringen bzw. keine für die Zertifizierung relevante Leistung zu erbringen. > Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (sofern einschlägig) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, ob und wie im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe, § 47 VgV); auf Anforderung die dazugehörige Verpflichtungserklärung und Erklärungen und die Ausschlusserklärung sowie Eignungsnachweise. Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der techn. Leistungsfähigkeit erfolgt, muss mit dem Teilnahmeantrag zugleich eine dazugehörige Nachunternehmererklärung eingereicht werden und auf Anforderung die dazugehörige Verpflichtungserklärung Nachunternehmer und die Ausschlusserklärung sowie Eignungsnachweise des Nachunternehmers: > Verpflichtungserklärung Eig-nungsleihe > Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV durch Eigenerklärung über die Zulassung als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) (gilt nur bei technischer Leistungsfähigkeit) > Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 - 125 GWB > Eigenerklärung zum Vorliegen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV > Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung, § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV > Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV > Geeignete Referenzen, § 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV (gilt nur bei technischer Leistungsfähigkeit) > Erklärung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (auf Anforderung mittels Eigenerklärung vorzulegen) (siehe sonstige Eignungsbedingungen) es sei denn, dass der Nachunternehmer nach-weist, keine personellen Leistungen zu erbringen bzw. keine für die Zertifizierung relevante Leistung zu erbringen. > Erklärung zur Zertifizierung nach ISO 27001 oder gleichwertig (auf Anforderung mittels Eigenerklärung vorzulegen) (siehe sonstige Eignungsbedingungen) es sei denn, dass der Nachunternehmer nachweist, keine personellen Leistungen zu erbringen bzw. keine für die Zertifizierung relevante Leistung zu erbringen. - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Verpflichtungserklärung bei Nachunterneh-mereinsatz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

6.11-VgV-TNW-Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (sofern einschlägig) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

6.12-VgV-TNW-Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (auf gesondertes Anfordern des AG) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

6.13-VgV-TNW-Verpflichtungserklärung bei Nachunternehmereinsatz (auf gesondertes Anfordern des AG) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

6.4-VgV-TNW-Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

6.14-VgV-TNW-Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Umsatz

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
36,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
33,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Mitarbeiter

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
11,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Zulassung als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) und im Versicherungsvermittlerregister der IHK eingetragen oder über eine Zulassung gem. einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung