Architekten- und Ingenieurleistungen Kuphalstraße 67 (4. Bauabschnitt) in Rostock-Reutershagen
Im Bereich der Kuphalstraße befinden sich drei Grundstücke in einer Gesamtgröße von ca. 2.880 m2 im Eigentum der WIRO. Hier ist der 4. Bauabschnitt aus der Quartiersentwicklung Kuphalstraße - Reutershäger Weg geplant.Im Ergebnis eines mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abgestimmten Bebauungsentwurfes des Architekturbüros Keipke vom 18.10.2024 soll der 4. Bauabschnitt mit einem Haus überplant werden. Die Grundlage zur Energieeffizienz bildet das GEG (Energieeffizienzhaus-Standard-55).Das Haus soll in seiner Struktur dem zuvor erwähnten Bebauungsentwurf entsprechen. Wesentliche Merkmale sind die Zweigeschossigkeit zuzüglich eines ausgebauten Dachgeschosses, 17 Wohneinheiten sowie keine Unterkellerung.Folgende Vorgaben sollen für die Planung des Hauses umgesetzt werden:- Konzipierung eines rechteckigen Gebäudeumrisses - die Wohnungen sind um ein innenliegendes Treppenhaus anzuordnen Die nachzuweisenden Abstellflächen befinden sich in den Wohnungen. Des Weiteren soll im Außenbereich ein Fahrradraum hergestellt werden. Die Technikräume werden im Erdgeschoss angeordnet.Die Wärmeversorgung für das Haus soll CO2 frei erfolgen. Zu planen ist eine Energieversorgung über eine Luftwärmepumpe mit Photovoltaikanlagen. Über elektrische Durchlauferhitzer soll die Warmwasserbereitung realisiert werden.
Die Leistung wird in fünf Losen ausgeschrieben.
Die Kosten für die KG 200 bis 500 wurden auf 3.722.689,00 EUR (netto) geschätzt. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für 2027 geplant.
Die zu vergebende Leistung besteht aus: - Leistungsphase 1-4 gem. HOAI;
Optionale Leistungen: - Leistungsphasen 5-8 gem. HOAI (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
Honorar gem. Honorarformblatt
Zwei Referenzen gem. Bewertungsbogen
Leistungsphasen 5-8 gem. HOAI (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnisausgestattet wird.2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe derAngaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertesVerlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten inanderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Hinweise zur Angebotsabgabe:Die Angebotsunterlagen sind als pdf-Datei (Honorarformblatt auch als Excel-Datei) einzureichen, eine gepackte Datei stets als .zip-Datei.