Planungsleistungen für die Ablösung der Gas- auf Fernwärmeversorgung, Wohnungsstationen mit Fernwärmeanschluss
Im Rahmen der Fernwärmeerschließung des Thomas-Müntzer Platzes durch dieStadtwerke Rostock AG zur zukunftsfähigen Energieversorgung erfolgt eine Ablösung derGasversorgung der Objekte zu einer Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Rostock AG.Es werden Fernwärme-Hausanschlüsse alsÜbergabepunkte sowie deren Leistungsgrenze seitens der Stadtwerke Rostock AGmontiert.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnisausgestattet wird.2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe derAngaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertesVerlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten inanderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Hinweise zur Angebotsabgabe verpreistes LVDas Leistungsverzeichnis ist als pdf-Datei und/oder d.84-Datei einzureichen, eine gepackte Datei stets als .zip-Datei.
keine
Insolvenzverfahren oder Liquidation sind eröffnet Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Verstöße gegen § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Verstoß gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Verstoß gegen den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
Vergaberechtlicher Mindestlohn des Landes M-V wird nicht eingehalten.
in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
bei mehreren vorherigen Projekten wurde mangelhaft geleistet und/oder eine (Teil-)Kündigung vorgenommen
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nicht erfüllt
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
Eigenerklärung über:- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen- Unbedenklichkeitsbescheinigung der BerufsgenossenschaftDie zuvor genannten Eignungsnachweise sind durch die Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB "Eigenerklärung zur Eignung" zu belegen.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind die Nachweise entsprechend der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen, sofern sie nicht bereits im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind (auch die der benannten anderen Unternehmen).Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Gewerbeanmeldung- Handelsregisterauszug- Eintragung in die Architekten-/Ingenieurkammer oder gleichwertiger NachweisDie zuvor genannten Eignungsnachweise sind durch die Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB "Eigenerklärung zur Eignung" zu belegen.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind die Nachweise entsprechend der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen, sofern sie nicht bereits im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind (auch die der benannten anderen Unternehmen).Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eigenerklärung über:- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Tätigkeit mit extra ausgewiesenem LeitungspersonalDie zuvor genannten Eignungsnachweise sind durch die Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB "Eigenerklärung zur Eignung" zu belegen.weitere Nachweise:- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse- Nachweis (Berufs-)Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssummen >= 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, so sind die Nachweise entsprechend der Eigenerklärung sowie der Krankenkasse und der Betriebshaftpflichtversicherung auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen, sofern sie nicht bereits im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind (auch die der benannten anderen Unternehmen).Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.