Maschineller Winterdienst im nördlichen Bereich des Landkreises Vorpommern-Greifswald (Bereich Kreisstraßenmeisterei Wolgast) in einem Zeitraum von fünf Winterperioden (Winter 2025/2026 bis Winter 2029/2030).Gestellung eines Fahrzeuges mit Fahrer für die Ausführung von Winterdienstleistungen auf Kreisstraßen.
Der Vertrag läuft zunächst über fünf Jahre ab beiderseitiger Unterzeichnung.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr (eine Beschränkung auf eine maximale Anzahl an Verlängerungen besteht nicht), sofern nicht von einem der beiden Vertragspartner drei Monate vor Ablauf des Vertrages, dieser schriftlich gekündigt wird.
Bereich der Kreisstraßenmeisterei Wolgast (nördl. Landkreis Vorpommern-Greifswald)
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch diebehauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehendroht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachtenVerstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(1) bis (3) gelten nicht bei einem Antrag aufFeststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 56 Abs. 2 u. 3 VgV:Abs. 2: Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Abs. 3: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab:- Eigenerklärung im Formblatt 124_LD zur Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).- Mind. drei Referenzen mit Angaben wie im Dokument "2.04 - Referenzen.pdf" beschrieben. - alternativ Angaben zu mindestens drei Referenzen mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung;Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung); Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; ggf. Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:- Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bieters (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwer-punkte, für die der Bieter hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung),- Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bieters, aus der das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; dieHaftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (Formblatt 236) abzugeben.
Befähigung bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab:Eigenerklärung im Formblatt "2.03 - 124_LD Eigenerklärung Eignung.pdf", dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nachweise bzw. Bescheinigungen sind auf Anforderung der Vergabestelle zu erbringen.
Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen mit dem Dokument "2.07 - Eigenerklärung ILO gem. TVgG M-V.pdf"
siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, besondere und zusätzliche Vertragsbedingungen, Muster-Vertrag).
38,970 km der Kreisstraßen K 1, K 2, K 3, K 4, K 5, K 7 und K 10
46,476 km der Kreisstraßen K 11, K 12, K 13, K 14 und K 15
43,336 km der Kreisstraßen K 30, K 31, K 32, K 33 und K 19
35,472 km der Kreisstraßen K 20, K 21, K 22, K 23, K 25 und K 19 (AB 10)
31,801 km der Kreisstraßen K 26, K 27, K 28, K 29, K 24 und K 22 (AB 50)