Beschaffung einer Dienstleistung mit dem Ziel Etablierung eines zielgerichteten und effizienten betrieblichen Gesundheitsmanagements im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Beschaffung einer Dienstleistung mit dem Ziel der Analyse der bestehenden BGM-Struktur und sodann Konzeptionierung, Evaluierung und Durchführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zu einem innovativen und gesamtheitlichen Lösungsansatz für die Beschäftigten der Kreisverwaltung des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Es besteht die einseitige Option des Auftraggebers die Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2029 einmalig zu verlängern
Verwaltungsstandorte der Kreisverwaltung Vorpommern-Greifswald.
Der Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt (§ 58 VgV i. V. m. § 127 GWB). Das bedeutet, dass neben dem Angebotspreis weitere (qualitative) Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze von Wettbewerb, Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit wurden folgende Zu-schlagskriterien festgelegt:
1. Angebotspreis (20%)2. Fachkunde/Qualifikation (15%)3. Zuverlässigkeit/Referenzen (10%)4. Konzept des BGM-Modells (35%)5. Qualität des Angebotes (10%)6. Innovativer Lösungsansatz (10%).
Für die Bewertung der Leistungen wird ein Kontinuum von 0 bis zu 5 Leistungspunkten (LP) gebildet, wobei für die sehr gute Erfüllung eines Kriteriums 5 LP und 0 LP für die ungenü-gende Erfüllung eines Kriteriums vergeben werden können. Im Allgemeinen findet die Abstufung zwischen den LP anhand folgender übergeordneter Bewertung statt.
Von den geeigneten Bietern wird zunächst der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtangebots-preis an die erste Stelle der Bewertungsmatrix gesetzt (Bieter 1). Danach erfolgt eine Rei-henfolge aller Bieter mit den sodann aufsteigenden Gesamtangebotspreisen im Vergleich zum günstigsten Bieter 1 (Bieter 2 bis Bieter "n"). Es entfällt auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis die Maximalpunktzahl von 5 Punkten. Im nächsten Schritt wird der prozentuale Abstand der Bieter 2 bis Bieter "n" zum günstigsten Bieter 1 ermittelt. Die max. zu erreichende Punktanzahl des Bieters 1 in Höhe von 5 Punkten wird sodann mit den jeweils prozentual ermittelten Abständen der Bieter 2 bis Bieter "n" ins Verhältnis gesetzt. Für die Bieter 2 bis Bieter "n" wurde folglich eine linear abweichende Leis-tungspunktzahl ermittelt, die dem prozentualen Abstand ihrer Gesamtangebotssummen zur günstigsten Gesamtangebotssumme des Bieters 1 entspricht.
Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien und der Zuschlagsmethodik sind der Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Formblätter und Hinweise zu den Eignungs- und Zuschlagskriterien können unter folgendem Deep-Link zentral abgerufen werden: https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_9218_1.PDF?1756984370
Der AG behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bieter aufzufordern, fehlende, unvoll-ständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungs-bezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leis-tungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letzt-endlich unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Fordert der AG Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu übermitteln (maßgeblich ist die Festlegung in der Nachforderung). Fordert der AG Angaben etc. berechtigterweise nach, hat der Bieter diese (soweit in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt) dem AG innerhalb von vier Arbeitstagen zu übermitteln (vgl. § 56 Abs. 4 VgV). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang beim AG. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag der Absendung folgt. Es spielt keine Rolle, wenn die Nachforderung den Bieter erst nach Büroschluss, aber vor 24:00 Uhr erreicht. Die Frist endet mit Ablauf des 4. Arbeitstags. Dasselbe gilt für die Beantwortung von Aufklärungsanfragen. Arbeitstage im Sinne der Verfahrensunterlagen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Feiertage. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht nachkommen oder Aufklärungsfragen nicht beantworten, wird das Angebot als unvollständig gewertet und von der Wertung ausgeschlossen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen sind als gesonderte Anlagen beizu-fügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:- wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,- wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Be-rufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wo-chen für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entspre-chende Eigenerklärung einzureichen- Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung).
technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:
- Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bieters (eigene Geschäftsfelder, Branchen-schwerpunkte, für die der Bieter hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung),- Eigenerklärung zur quantitativen Personalstruktur des Bieters, aus der das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten drei Jahren Beschäftigten, und deren Stellung im Unternehmen erkennbar ist.
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen sind als gesonderte Anlagen beizu-fügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:
- Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im ZuschlagsfalleMindestanforderungen an die Deckungssummen:Die Deckungssumme je Schadensfall muss:- mindestens 2 Mio. Euro pauschal für Personenschäden,- mindestens 2 Mio. Euro pauschal für Sach-/, Vermögens-/ und sonstigen Schädenbetragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem AG den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (er-höhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungs-summen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird.
Hinweis:Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Bieter haben verbindliche Erklärungen zum Vorliegen ihrer Eignung abzugeben. Die ge-forderten Erklärungen folgen den Vorgaben aus §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV (vgl. unten Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung). Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs haben die Bieter auf Aufforderung des AG bzw. der Zentralen Vergabestelle über die Angaben im Angebot zur persönlichen Lage hinaus auch weitergehende Auskunft darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.