Schule Loitz Förderzentrum, Los 21 TGA - Aufzug
Personen- und LastenaufzugWartung
Preis
Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Organisation IAO
siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
a) Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. b) Die Umlagekosten für den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom betragen 0,5 v. H. der Abrechnungssumme. Die Abrechnung zum Nachweis ist zugelassen. Die Umlagekosten für die Bauwesenversicherung betragen 0,4 v. H. der Abrechnungssumme.