Baustelleneinrichtung ohne Baustrom und Bauwasser für den Neubau des Gefahrenabwehrzentrums.
Erschließung des Baustellengeländes ohne Baustrom und Bauwasser für den Neubau des Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) des Landkreises Vorpommern-Greifswald am Standort Greifswald.Der Auf- und Abbau von Teilen der gewerkespezifischen Baustelleneinrichtung hat nach vorheriger Abstimmung mit der örtlichenBauüberwachung zu erfolgen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch diebehauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehendroht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachtenVerstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(1) bis (3) gelten nicht bei einem Antrag aufFeststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Das verpreiste Leistungsverzeichnis und das Dokument 2.01 - 213 Angebotsschreiben.pdf werden nicht nachgefordert.Das Nichteinreichen dieser Dokumente führt zum Ausschluss des Angebotes.
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:- Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle
Mindestanforderungen an die Deckungssummen:
Die Deckungssumme je Schadensfall muss:- mindestens 1 Mio. Euro pauschal für Personenschäden,- mindestens 2 Mio. Euro pauschal für Sach-/, Vermögens-/ und sonstigen Schäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem AG den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird.
Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:- Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bieters (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwer-punkte, für die der Bieter hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung),- Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bieters, aus der das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung)
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:- wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,- wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen- Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung).
Einzureichende Unterlagen:- Allgemeine Eigen- und Verpflichtungserklärungen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Folgende allgemeine Eigenerklärungen (EK) sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern (FB) über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten):
- FB 633 "Angebotsschreiben",- EK zu Informationen über das Unternehmen,- EK zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB,- EK zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB,- EK nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz,- EK zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,- EK zu Verstößen u. Ve