Errichtung des Rohbaus für den Neubau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums (RBB) des Landkreises Vorpommern-Greifswald am Standort (STO) Greifswald.
- Baustelleneinrichtung- Baustromversorgung 173 kVA- Planungsleistungen- FBV-System- Leerrohre in Bodenplatte (Kfz-Bereich)- Hauseinführung Heizung- Hauseinführung Sanitär- Hauseinführung Gas/Druckluft/Elektro- Erdungsanlage- Beton- und Stahlbetonarbeiten- Treppenhäuser 1 - 4- Schalungsarbeiten- Bewehrungsbau und Einbauteile- Dämm- und Trennschichten- Mauer- und Abdichtungsarbeiten- weitere Leistungen gem. Leistungsverzeichnis
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
§ 21 VOB/A (EU) i. V. m. § 160 GWB - Einleitung, Antrag:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch diebehauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehendroht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachtenVerstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(1) bis (3) gelten nicht bei einem Antrag aufFeststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Hinweise zur Eignung und zum Zuschlag sowie den einzureichenden Standardformularen finden Sie unter folgendem Link:https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_9441_1.PDF?1761216404
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wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:
- Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:
- Nachweis von drei Referenzen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskamme
- Eigen- und Verpflichtungserklärungen gem. TVgG M-V