Hausmeisterdienstleistungen am Standort Anklam
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.11.2025
11.11.2025 10:00 Uhr
11.11.2025 10:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat
13075000
Feldstraße 85a
17489
Greifswald
Deutschland
DE80N
Rechtsamt | Sachgebiet Zentrale Vergabestelle
ZentraleVergabestelle@kreis-vg.de
+49 38348760-0
+49 38348760-9000

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
00006392
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE80N
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 38558815164
+49 38558848515817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98341140-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Hausmeisterdienstleistungen am Standort Anklam

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Hausmeisterdienstleistungen am Gymnasium Anklam, der Volkshochschule und der Kreismusikschule

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
17389 Anklam
Deutschland
DE80N

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Juli 2029

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette

ILO Kernarbeitsnorm

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYDBYTNVFHLLW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Zuschlags- und Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgenden Link:
https://www.kreis-vg.de/Landkreis/%C3%96ffentliche-Bekanntmachungen/Bekanntmachungen-der-Zentralen-Vergabestelle/ZVSt-2025-L37-Hausmeisterdienstleistungen-Kriterien-Eignung-und-Zuschlag.php?object=tx,3079.3&ModID=6&FID=3079.9388.1&NavID=3079.99&La=1&kuo=2

Als Zuschlagskriterien gelten
1. Preis - 30%
2. Vertretungsregelung, Zeiten - 20%
3. Leistungsort Entfernung zum Büro des Vorarbeiters - 20%
4 Qualitätskonzept 30%

Für die Bewertung der Leistungen erfolgt ein Konitnuum vom Leistungspunkten, 30% = 30 Leistungspunkte, 20% = 20 Leistungspunkten.
Das Angebot erhält die Maximalpunktzahl, welches den günstigsten Gesamtpreis hat. Teurere Angebote erhalten eine Reduzierung der Punktzahl von zwei Punkten je Platzierung.
Beispiel: Platz 2 - 28 Punkte, Platz 3 - 26 Punkte
Das Angebot erhält die Maximalpunktzahl, welches den kürzesten Zeitraum gewährleisten kann, um eine Vertretung zu stellen. Je mehr Stunden benötigt werden, um eine Vertretung zu organisieren, erfolgt eine Reduzierung der Punktzahl von zwei Punkten je Platzierung.
Beispiel: Platz 2 - 18 Punkte, Platz 3 - 16 Punkte
Das Angebot erhält die Maximalpunktzahl, welches die kürzeste Entfernung aufweist, umso mehr Entfernung vorliegt, wird die Punktzahl entsprechend reduziert und zwar von zwei Punkten je Platzierung.
Beispiel: Platz 2 - 18 Punkte, Platz 3 - 16 Punkte
Das Angebot erhält in diesem Bereich die Maximalpunktzahl, wenn die vorgegebenen drei Themenschwerpunkte (Qualitätsverständnis + Qualitätssicherung + fachliche Qualifikation und Erfahrung des Personals) vollumfänglich, verständlich sowie nachvollziehbar ausgearbeitet bzw. beantwortet wurden.
Umso weniger Angaben vorhanden sind und umso unbegreiflicher die Angaben sind, desto weniger Punkte werden vergeben. Das heißt es erfolgt eine Reduzierung der Punktzahl um zwei Punkte je geringer und unverständlicher der Inhalt des Qualitätssicherungskonzeptes ausfällt

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der AG behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bieter aufzufordern, fehlende, unvoll-ständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungs-bezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leis-tungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letzt-endlich unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Fordert der AG Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu übermitteln (maßgeblich ist die Festlegung in der Nachforderung). Fordert der AG Angaben etc. berechtigterweise nach, hat der Bieter diese (soweit in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt) dem AG innerhalb von vier Arbeitstagen zu übermitteln (vgl. § 56 Abs. 4 VgV). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang beim AG. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag der Absendung folgt. Es spielt keine Rolle, wenn die Nachforderung den Bieter erst nach Büroschluss, aber vor 24:00 Uhr erreicht. Die Frist endet mit Ablauf des 4. Arbeitstags. Dasselbe gilt für die Beantwortung von Aufklärungsanfragen. Arbeitstage im Sinne der Verfahrensunterlagen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Feiertage. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht nachkommen oder Aufklärungsfragen nicht beantworten, wird das Angebot als unvollständig gewertet und von der Wertung ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bieter haben verbindliche Erklärungen zum Vorliegen ihrer Eignung abzugeben. Die geforderten Erklärungen folgen den Vorgaben aus §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV (vgl. unten Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung). Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs haben die Bieter auf Aufforderung des AG bzw. der Zentralen Vergabestelle über die Angaben im Angebot zur persönlichen Lage hinaus auch weitergehende Auskunft darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung