Hausmeisterdienstleistungen am Standort Anklam
Hausmeisterdienstleistungen am Gymnasium Anklam, der Volkshochschule und der Kreismusikschule
Juli 2029
ILO Kernarbeitsnorm
Der Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Zuschlags- und Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgenden Link:https://www.kreis-vg.de/Landkreis/%C3%96ffentliche-Bekanntmachungen/Bekanntmachungen-der-Zentralen-Vergabestelle/ZVSt-2025-L37-Hausmeisterdienstleistungen-Kriterien-Eignung-und-Zuschlag.php?object=tx,3079.3&ModID=6&FID=3079.9388.1&NavID=3079.99&La=1&kuo=2
Als Zuschlagskriterien gelten 1. Preis - 30% 2. Vertretungsregelung, Zeiten - 20% 3. Leistungsort Entfernung zum Büro des Vorarbeiters - 20%4 Qualitätskonzept 30%
Für die Bewertung der Leistungen erfolgt ein Konitnuum vom Leistungspunkten, 30% = 30 Leistungspunkte, 20% = 20 Leistungspunkten. Das Angebot erhält die Maximalpunktzahl, welches den günstigsten Gesamtpreis hat. Teurere Angebote erhalten eine Reduzierung der Punktzahl von zwei Punkten je Platzierung.Beispiel: Platz 2 - 28 Punkte, Platz 3 - 26 PunkteDas Angebot erhält die Maximalpunktzahl, welches den kürzesten Zeitraum gewährleisten kann, um eine Vertretung zu stellen. Je mehr Stunden benötigt werden, um eine Vertretung zu organisieren, erfolgt eine Reduzierung der Punktzahl von zwei Punkten je Platzierung.Beispiel: Platz 2 - 18 Punkte, Platz 3 - 16 PunkteDas Angebot erhält die Maximalpunktzahl, welches die kürzeste Entfernung aufweist, umso mehr Entfernung vorliegt, wird die Punktzahl entsprechend reduziert und zwar von zwei Punkten je Platzierung.Beispiel: Platz 2 - 18 Punkte, Platz 3 - 16 PunkteDas Angebot erhält in diesem Bereich die Maximalpunktzahl, wenn die vorgegebenen drei Themenschwerpunkte (Qualitätsverständnis + Qualitätssicherung + fachliche Qualifikation und Erfahrung des Personals) vollumfänglich, verständlich sowie nachvollziehbar ausgearbeitet bzw. beantwortet wurden.Umso weniger Angaben vorhanden sind und umso unbegreiflicher die Angaben sind, desto weniger Punkte werden vergeben. Das heißt es erfolgt eine Reduzierung der Punktzahl um zwei Punkte je geringer und unverständlicher der Inhalt des Qualitätssicherungskonzeptes ausfällt
Der AG behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bieter aufzufordern, fehlende, unvoll-ständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungs-bezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leis-tungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letzt-endlich unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Fordert der AG Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu übermitteln (maßgeblich ist die Festlegung in der Nachforderung). Fordert der AG Angaben etc. berechtigterweise nach, hat der Bieter diese (soweit in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt) dem AG innerhalb von vier Arbeitstagen zu übermitteln (vgl. § 56 Abs. 4 VgV). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang beim AG. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag der Absendung folgt. Es spielt keine Rolle, wenn die Nachforderung den Bieter erst nach Büroschluss, aber vor 24:00 Uhr erreicht. Die Frist endet mit Ablauf des 4. Arbeitstags. Dasselbe gilt für die Beantwortung von Aufklärungsanfragen. Arbeitstage im Sinne der Verfahrensunterlagen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Feiertage. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht nachkommen oder Aufklärungsfragen nicht beantworten, wird das Angebot als unvollständig gewertet und von der Wertung ausgeschlossen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Die Bieter haben verbindliche Erklärungen zum Vorliegen ihrer Eignung abzugeben. Die geforderten Erklärungen folgen den Vorgaben aus §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV (vgl. unten Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung). Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs haben die Bieter auf Aufforderung des AG bzw. der Zentralen Vergabestelle über die Angaben im Angebot zur persönlichen Lage hinaus auch weitergehende Auskunft darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.