Dienstleistung gem. VgV
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung (§ 3 Abs. 23 KrWG) des der Hanse- und Universitätsstadt Rostock angedienten Sperrmülls, der nicht der Wiederverwendung zugeführt werden kann, für die Jahre 2026 bis 2030. Die Einsammlung des Sperrmülls war nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
Der Vertrag verlängert sich maximal fünfmalig um jeweils ein Jahr, wenn diese Verlängerung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jeweils spätestens bis zum 30.09. des Vorjahrs gegenüber dem Auftragnehmer erklärt wird.
Preis
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Auftrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB endet gemäß § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
1)Zuschlagskriterien: Preis 100 %
2)Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock behält sich für den Fall eines Auftragnehmerausfalls folgende Option gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor:
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzu-tragen.