Bereitstellung und Service von Rettungsdienstbekleidung für die Berufsfeuerwehr
Die Leistung umfasst die Bereitstellung, Reinigung, Sichtkontrolle und Reparatur sowie dieAnlieferung und Abholung von Wischbezügen (Umlaufmenge 200 Stück) und Schutzkleidung für den Rettungsdienst, bestehend aus Rettungsdiensthosen, Rettungsdiensteinsatzjacken, Fleecejacken, Softshelljacken, Rettungsdienstwesten sowie T-Shirts (Umlaufmenge jeweils 500 Stück). Es hat eine Abholung und Belieferung an 5 Standorten in Rostock zu erfolgen. Die gereinigte Wäsche wird durch den Auftragnehmer in die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Regale geordnet abgelegt. Für die Sammlung der Schmutzwäschestellt der Auftragnehmer geeignete Behälter zur Verfügung.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zuschlagskriterien: Preis 60 %, Anzahl zusätzlicher Fahrten 10 %, Zyklus Reinigungsdurchlauf 10 %, Service und Dienstleistung 10 %, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit 10 %.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124_LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis der Zertifizierung nach ISO 14001 (Umweltmanagement) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
Einzureichende Unterlagen:- Angebotsschreiben (VVB 633)- Leistungsverzeichnis mit Preisangaben und Bieterangaben- Preisblatt- Auftragsverarbeitungsvertrag nach DS-GVO- Eigenerklärung Informationen zum Bieter (CSX 59)- Eigenerklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen nach § 13 TVgG M-V- Eigenerklärung zur Beachtung der Russland-Sanktionen- Erklärungen nach TVgG M-V und MinArbV M-V- Verpflichtungen nach dem TVgG M-V- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VVB 234)- sofern zutreffend- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (VVB 235)- sofern zutreffend- Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001- Nachweis der Zertifizierung nach ISO 14001- Benennung des Hygienebeauftragten sowie des festen Ansprechpartners im Innen- und Außendienst der regionalen Kundenbetreuung- Beschreibung des Online-Service-Portals- Bewertungsbogen mit vollständigen Angaben über die Erfüllung der Zuschlagskriterien inklusive entsprechenden Nachweis oder Eigenerklärung, sofern zutreffend