Dienstleistung nach VgV.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen beabsichtigt Laubberäumung in öffentlichen Grünflächen und Straßenbegleitgrün im gesamten Stadtgebiet Rostock zu vergeben. Die Ausschreibung ist in 3 Lose nach Stadtteilen eingeteilt. Los 1: Warnemünde, Hohe Düne, Lichtenhagen, Lütten-Klein, Groß Klein, Schmarl und Markgrafenheide; Los 2: Südstadt, KTV, Stadtmitte, Brinckmansdorf, Dierkow und Toitenwinkel; Los 3: Reutershagen, Hansaviertel und Gartenstadt. Angebote können auf ein oder mehrere Lose eingereicht werden. Jedoch erhält nur ein Bieter ein Los. Der Leistungsbeginn ist der 03.11.2025 und endet am 6.12.2025. Bei den öffentlichen Grünflächen handelt es sich vorwiegend um Rasen-, Wege- und Platzflächen. Im Straßenbegleitgrün handelt es sich vorwiegend um Rasenflächen, unbefestigte Flächen und Baumscheiben.
Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung für ein weiteres Jahr seitens des Auftraggebers. Der Leistungszeitraum für das Jahr 2026 beginnt am 02.11.2026 und endet am 05.12.2026. Die Verlängerungsmöglichkeit wird dem Auftragnehmer schriftlich im ersten Quartal 2026 mitgeteilt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Entsorgung des Grüngutes unterliegt den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes i.V.m. der BioabfallVO vom 01.05.2012. Dabei ist gem. § 6 KrWG die Abfallhierarchie zu beachten.
- Erklärung zur Einhaltung des vergaberechtlichen Mindestlohns sowie Verpflichtungen zu Kontrollen und Sanktionen gemäß TVgG M-V
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zuschlagskriterien: Preis 100 % Es kann auf einzelne oder alle Lose geboten werden. Der Zuschlag ist auf ein Los limitiert. Falls ein Bieter in mehreren Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, wird die wirtschaftlich günstigste Gesamtvariante ermittelt.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124_LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis über die Qualifikation nach "Verkehrssicherung von Arbeitsstätten an Straßen nach MVAS 99" eines Mitarbeiters (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
Einzureichende Unterlagen siehe "abschließende Liste der einzureichenden Unterlagen" in den Vergabeunterlagen