Dienstleistung nach VgV
Es wurde die Betreibung von insgesamt 3 Gemeinschaftsunterkünften ausgeschrieben. Jede Gemeinschaftsunterkunft (GU) wurde in einem eigenen Los ausgeschrieben.
Los 1 - GU Hafen I:Die Gemeinschaftsunterkunft befindet sich im Rostocker Stadtteil Marienehe. Die Adresse lautet: Alter Hafen Süd 10, 18069 Rostock. Das Objekt besteht aus zwei "schwimmenden Anlagen" die fest mit dem Land verbunden sind. Das Objekt wurde zum 09.05.2022 angemietet und wird seither als Sammelunterkunft genutzt. Die Gemeinschaftsunterkunft bietet Platz für bis zu 100 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um Asylbewerber, Kriegsflüchtige und sonstige ausländische Flüchtlinge. Gegenwärtig erfolgt ebenfalls die Ausschreibung für die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft. Die Auftragserfüllung soll in Kooperation mit dem jeweiligen Bewachungsunternehmen erfolgen.
Los 2 - GU Greifennest:Die Gemeinschaftsunterkunft befindet sich im Rostocker Stadtteil Stadtmitte. Die Adresse lautet August-Bebel-Str. 49B, 18055 Rostock. Das Objekt besteht aus einem dreigeschossigen Gebäude sowie dem dazugehörenden Außengelände. Das Objekt wurde zum 15.01.2024 angemietet und wird seither als Sammelunterkunft genutzt. Die Betreibung erfolgt seit dem 22.01.2024 durch einen Träger der freien Wohlfahrtspflege. Die Gemeinschaftsunterkunft bietet Platz für bis zu 60 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge. Gegenwärtig erfolgt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft durch die Firma AWR. Die Auftragserfüllung soll in Kooperation mit dem Bewachungsunternehmen AWR erfolgen.
Los 3 - GU Osthafen:Die Gemeinschaftsunterkunft befindet sich im Rostocker Stadtteil Brinckmansdorf. Die Adresse lautet: Bei der Knochenmühle 10, 18146 Rostock. Das Objekt besteht aus drei zweigeschossigen Gebäuden in Containerbauweise sowie dem dazugehörenden Außengelände. Die Gemeinschaftsunterkunft bietet Platz für bis zu 240 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge. Gegenwärtig erfolgt ebenfalls die Ausschreibung für die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft. Die Auftragserfüllung soll in Kooperation mit dem jeweiligen Bewachungsunternehmen erfolgen.
Los 1 Hafen I:Das Vertragsverhältnis für Los 1 beginnt am 01.06.2025, 08:00 Uhr und wird zunächst bis zum 28.02.2026 geschlossen. Es verlängert sich einmalig um weitere drei Monate, sofern und solange es nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
Los 2 Greifennest:Das Vertragsverhältnis für Los 2 beginnt am 01.05.2025, 09:00 Uhr und wird zunächst bis zum 30.04.2027 geschlossen. Sofern und solange es nicht gekündigt wird, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
Los 3 Osthafen:Das Vertragsverhältnis für Los 3 beginnt am 01.05.2025, 08:00 Uhr und wird zunächst bis zum 30.04.2026 geschlossen. Sofern und solange es nicht gekündigt wird, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
Wertungspreis.Der Wertungspreis ist die Summe aller gewichteten Monatspauschalen je Betreuungsumfang.
Leistungspunktzahl des Angebotes ermittelt aus Beantwortung Fragenkatalog
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Auftrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB endet gemäß§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
1) Die Wertung der Angebote je Los erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode. Die Wertungskennzahl ergibt sich wie folgt: Leistungspunktzahl des Angebots geteilt durch Preis des Angebots. 2) Je Los ist mit dem Angebot eine Konzeption anhand des losspezifischen Fragenkataloges einzureichen, welche bewertet wird. Die Fragenkataloge liegen den Vergabeunterlagen bei. 3) Innerhalb der Angebotsfrist besteht die Möglichkeit, je einen Besichtigungstermin für jede Gemeinschaftsunterkunft zu vereinbaren.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um weitere drei Monate, sofern und solange es nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
Sofern und solange es nicht gekündigt wird, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern und solange es nicht gekündigt wird, auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.