Lieferleistung nach VgV
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage sowie Wartung und Reparatur von Schülerspinden an Schulen in der Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Rahmenvereinbarung betrifft die Lieferung und Montage von schätzungsweise insgesamt schätzungsweise maximal 2000 Schülerspinden an ca. 30 Schulen.
Der Vertragsbeginn ist für den 01.04.2025 vorgesehen.
Die Lieferung und Montage (Verbinden der Spinde miteinander und mit dem Gebäude) soll im Zeitraum vom 15.05.2025 bis zum 31.03.2028 nach Abruf durch die jeweilige Schule erfolgen.
Die Rahmenvereinbarung betrifft weiterhin Wartungs- und Reparaturleistungen an den gelieferten Schülerspinden und sollen jährlich in den Sommerferien des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen werden. Erstmals im Sommer 2026.
Die innerhalb der Wartungsarbeiten festgestellten Reparaturbedarfe werden an den Auftraggeber übermittelt, dieser entscheidet über die weiteren Schritte.
Während der Wartungsarbeiten sollen auch Reinigungsleistungen ausgeführt werden. Die ersten Wartungs- und Reinigungsleistungen soll planmäßig vom 13.07.- 21.08.2026 ausgeführt werden. Die weitere Terminierung in den folgenden Jahren erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber. Durch einen jährlichen Abruf von Schulspinden, werden sich die Wartungs- und Reinigungsleistungen jährlich steigern. Der Auftraggeber kann Sonderreinigungen unterjährig separat beauftragen.
Die Wartungs-, Reparatur und Reinigungsleistungen können über den Ausführungszeitraum der Lieferung und Montage hinausgehen. Eine Verlängerung umfasst ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit darf den 31.03.2028 nicht überschreiten.
Die Verlängerungsmöglichkeit trifft nur für die Wartungs-, Reinigungs- und Reparaturleistung zu. Dauer der Verlängerungsmöglichkeit jeweils 1 Jahr. Die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, wenn diese nicht fristgerecht durch den Bieter gekündigt wird . Maximaler Vertragszeitraum bis zum 31.03.2032. Der Rahmenvertrag für die Lieferung und Montage von Schülerspinden ist nicht verlängerbar und endet planmäßig am 31.03.2028.
1. Materialien, Leime und Lacke toxikologisch unbedenklich 2. geltende Emission- und Immissionsgrenzen eingehalten 3. weitestgehende Recyclingfähigkeit 4. angebotene Produkte müssen lösungsmittel- und chromfrei hergestellt sein. 5. Produktion muss mit VOC-freier ATL-Lösung erfolgen.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Auftrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB endet gemäß § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Zuschlagskriterien:Preis 60 %,Bemusterung 30 % und Service 10 %
Bemusterung: Der Auftraggeber beabsichtigt eine Bemusterung von Musterspinden durchzuführen. Die Bieter erhalten ein Aufforderungsschreiben zur Lieferung der zu bemusternden Ausstattungsgegenstände voraussichtlich am 20.01.2025. Die Bemusterung wird voraussichtlich am 26.02.2025 stattfinden. Es werden alle Bieter informiert, deren Angebote nach erfolgter formeller Prüfung und Eignungsprüfung weiter in der Wertung sind. Die Musterspinde müssen am 26.02.2025 zur Bemusterung am vorgegebenen Ort in Rostock zur Verfügung stehen. Einzelheiten sind dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. Kosten, welche im Rahmen der Vorbereitung, Nachbereitung und tatsächlichen Bemusterung entstehen, sind nicht erstattungsfähig.
Das Zuschlagskriterium Bemusterung enthält die Unterkriterien Optik, Qualität und Funktionalität. Die Unterkriterien werden zu gleichen Teilen im Zuschlagskriterium Bemusterung gewichtet.
Mit Angebot ist die Umsatzsteuer in der Höhe anzugeben (Prozentsatz), in welcher diese bei Auftragserteilung tatsächlich abgerechnet wird. Die Höhe der Umsatzsteuer ist im Leistungsverzeichnis nebst Preisblatt in % im Tabellenkopf anzugeben.
Für das Zuschlagskriterium Preis werden die Brutto-Angebotspreise herangezogen.