Dienstleistung nach VgV
Es wird die Betreibung von insgesamt 3 Gemeinschaftsunterkünften ausgeschrieben. Jede Gemeinschaftsunterkunft (GU) wird in einem eigenen Los ausgeschrieben.
Los 1 - GU Hafen I:Die Gemeinschaftsunterkunft befindet sich im Rostocker Stadtteil Marienehe. Die Adresse lautet: Alter Hafen Süd 10, 18069 Rostock. Das Objekt besteht aus zwei "schwimmenden Anlagen" die fest mit dem Land verbunden sind. Das Objekt wurde zum 09.05.2022 angemietet und wird seither als Sammelunterkunft genutzt. Die Gemeinschaftsunterkunft bietet Platz für bis zu 100 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um Asylbewerber, Kriegsflüchtige und sonstige ausländische Flüchtlinge. Gegenwärtig erfolgt ebenfalls die Ausschreibung für die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft. Die Auftragserfüllung soll in Kooperation mit dem jeweiligen Bewachungsunternehmen erfolgen.
Los 2 - GU Greifennest:Die Gemeinschaftsunterkunft befindet sich im Rostocker Stadtteil Stadtmitte. Die Adresse lautet August-Bebel-Str. 49B, 18055 Rostock. Das Objekt besteht aus einem dreigeschossigen Gebäude sowie dem dazugehörenden Außengelände. Das Objekt wurde zum 15.01.2024 angemietet und wird seither als Sammelunterkunft genutzt. Die Betreibung erfolgt seit dem 22.01.2024 durch einen Träger der freien Wohlfahrtspflege. Die Gemeinschaftsunterkunft bietet Platz für bis zu 60 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge. Gegenwärtig erfolgt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft durch die Firma AWR. Die Auftragserfüllung soll in Kooperation mit dem Bewachungsunternehmen AWR erfolgen.
Los 3 - GU Osthafen:Die Gemeinschaftsunterkunft befindet sich im Rostocker Stadtteil Brinckmansdorf. Die Adresse lautet: Bei der Knochenmühle 10, 18146 Rostock. Das Objekt besteht aus drei zweigeschossigen Gebäuden in Containerbauweise sowie dem dazugehörenden Außengelände. Die Gemeinschaftsunterkunft bietet Platz für bis zu 240 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge. Gegenwärtig erfolgt ebenfalls die Ausschreibung für die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft. Die Auftragserfüllung soll in Kooperation mit dem jeweiligen Bewachungsunternehmen erfolgen.
Los 1 Hafen I:Das Vertragsverhältnis für Los 1 beginnt am 01.06.2025, 08:00 Uhr und wird zunächst bis zum 28.02.2026 geschlossen. Es verlängert sich einmalig um weitere drei Monate, sofern und solange es nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
Los 2 Greifennest:Das Vertragsverhältnis für Los 2 beginnt am 01.05.2025, 09:00 Uhr und wird zunächst bis zum 30.04.2027 geschlossen. Sofern und solange es nicht gekündigt wird, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
Los 3 Osthafen:Das Vertragsverhältnis für Los 3 beginnt am 01.05.2025, 08:00 Uhr und wird zunächst bis zum 30.04.2026 geschlossen. Sofern und solange es nicht gekündigt wird, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
Fragenkatalog
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Die Wertung der Angebote je Los erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode. Die Wertungskennzahl ergibt sich wie folgt: Leistungspunktzahl des Angebots geteilt durch Preis des Angebots. 2) Je Los ist mit dem Angebot eine Konzeption anhand des losspezifischen Fragenkataloges einzureichen, welche bewertet wird. Die Fragenkataloge liegen den Vergabeunterlagen bei. 3) Innerhalb der Angebotsfrist besteht die Möglichkeit, je einen Besichtigungstermin für jede Gemeinschaftsunterkunft zu vereinbaren.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zugelassen),siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD_18092023.pdfErklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zugelassen),siehe:https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD_18092023.pdf
Erklärung zu folgenden Punkten:Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB- Nachweis der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie)
- Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten drei Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragssumme im Ausführungszeitraum, Ausführung mit eigenem Personal, Auftraggeber/Ansprechpartner mit Kontaktdaten
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
keine
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um weitere drei Monate, sofern und solange es nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
Sofern und solange es nicht gekündigt wird, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern und solange es nicht gekündigt wird, auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.