Lieferung von Sauerstoff für den medizinischen Gebrauch
Lieferung und Bereitstellung von Mietflaschen:
- 10 Liter Sauerstoffflasche aus Stahl (Höchstmenge: 90 Stück)- 2 Liter Sauerstoffflasche aus Aluminium mit einem belastbaren Druck von 200 bar (Höchstmenge: 70 Stück)- 2 Liter Sauerstoffflasche aus Aluminium mit einem belastbaren Druck von 300 bar (Höchstmenge: 54 Stück)- medizinischer Sauerstoff 900m3- medizinischer Sauerstoff bei Sonderlagen, Großschadenslagen, Pandemien oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen- Tagesmiete 10 sowie 2 Liter Sauerstoffflaschen bei Sonderlagen, Großschadenslagen, Pandemien oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen- Befüllung von Eigentumsflaschen- TÜV-Service an Eigentumsflaschen
Der Vertrag verlängert sich einmalig um weitere 24 Kalendermonate (Zeitraum 01.01.2028 bis zum 31.12.2029), sofern er nicht durch den Auftraggeber drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
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Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Zuschlagskriterien: Preis 100 %
2) Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock behält sich für den Fall eines Auftragnehmerausfalls folgende Option gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124_LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
Einzureichende Unterlagen:- Angebotsschreiben (VVB 633) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung Informationen zum Bieter (CSX 59) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 13 TVgG M-V ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zur Beachtung der Russland-Sanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VVB 234) - sofern zutreffend ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG M-V) und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Leistungsverzeichnis mit erforderlichen Preisangaben ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Verpflichtungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz M-V ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen