Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant Baumpflegeleistungen und Baumfällungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an Bäumen des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen und auf Flächen des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes durchführen zu lassen.Dies beinhaltet auch Havarie-Leistungen nach Sturm, Unwettern, etc.
Im Rahmen dieses Vertrages sind Baumpflegeleistungen und Baumfällungen (in drei Losen verteilt im gesamten Stadtgebiet und Teilen des Landkreises Rostock) nach zeitlichen Vorgaben des Auftraggebers zu erfüllen.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Notwendigkeit, der von den verantwortlichen Baumkontrolleuren bei ihrer täglichen Arbeit zur Kontrolle der Verkehrssicherheit festlegten Maßnahmen und kann je nach Stadtteil/Landkreis/Gemeinde variieren. Daher sind auch vorab weder Baumart, Baumhöhe, Stamm- oder Kronendurchmesser der zu bearbeitenden Bäume vorhersehbar.
Es besteht die Möglichkeit der einseitigen, einmaligen Verlängerung um zwei Jahre (vom 01.01.2028 -31.12.2029) durch den Auftraggeber. Der Auftraggeer teilt dem Auftragnehmer die Verlängerung des Vertrags schriftlich bis zum 30.06.2027 mit.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichste Gesamtvariante erteilt. Jeder Bieter erhält maximal 1 Los.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Zuschlagskriterien: Preis 100 %
2) Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichste Gesamtvariante erteilt. Jeder Bieter erhält maximal 1 Los.
3) Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock behält sich für den Fall eines Auftragnehmerausfalls folgende Option gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124_LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis European Treeworker (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis Seilklettertechnik B (Aufbaukurs) von mind. 2 Personen bei in SKT ausgeführten Maßnahmen (bei Einsatz von Subunternehmern, müssen diese im Angebot genannt werden) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis über die Qualifizierung zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach MVAS 99 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
Einzureichende Unterlagen:- Angebotsschreiben (VVB 633) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung Informationen zum Bieter (CSX 59) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zur Beachtung der Russland-Sanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VVB 234) - sofern zutreffend ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG M-V) und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Leistungsverzeichnis für die Lose 1 bis 3 mit erforderlichen Preisangaben ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Verpflichtungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz M-V ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (VVB 236) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (VVB 235) - sofern zutreffend ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Stadtteile Warnemünde, Diedrichshagen, Lichtenhagen, Groß Klein, Lütten Klein, Evershagen, Schmarl, Reutershagen sowie die Landkreisgemeinden Kritzmow, Papendorf (nur Niendorf)
Stadtteile Hansaviertel, Gartenstadt, KTV, Südstadt, Biestow, Stadtmitte, Brinckmansdorf sowie die Landkreisgemeinden Bentwisch, Dummersdorf (nur Schlage und Göldenitz), Brodersdorf (nur Neu Broderstorf), Gragetopshof, Kessin
Stadtteile Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Dierkow-Neu,Dierkow-Ost,Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof sowie die Landkreisgemeinden Jürgeshof,Stuthof,Graal-Müritz (nur Graal), Rövershagen, Poppendorf (nur Bereich Vogtshagen), Blankenhagen (nur Bereich Cordshagen), Gelbensande (nur Bereich Willershagen)