Lieferung/Anmietung eines Messfahrzeugs mit Geschwindigkeitsmesstechnik
Anmietung eines mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes mit Laserscanner-Messtechnik einschließlich Zubehör sowie die Anmietung eines mindestens zweisitzigen Fahrzeugs, aus welchem das Messgerät eingesetzt werden kann. Ausgeschrieben wird die Bereitstellung sämtlicher Komponenten, die für eine Verkehrsüberwachung mittels eines mobilen Messgerätes erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat bei Bedarf jährlich mindestens 4 Messbedienstete und mindestens 4 Auswerter des Auftraggebers entsprechend den Vorgaben des Messgeräteherstellers zu schulen. Die Schulungen sind entsprechend der Vorgaben des Herstellers zu bescheinigen.
Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsende vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Danach verlängert der Vertrag sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht sechs Kalendermonate vor Vertragsende vom Auftragnehmer oder vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
optional bei Bedarf Anmietung eines semistationären Anhängers mit mobiler digitaler Geschwindigkeitsmesstechnik
Erklärung zur Einhaltung des vergaberechtlichen Mindestlohns sowie Verpflichtungen zu Kontrollen und Sanktionen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz M-V
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zuschlagskriterien: Preis 100 %
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Referenzliste mit Benennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen (vergleichbares Auftragsvolumen über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): mit mindestens folgenden Angaben: Beschreibung der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragsvolumen pro Jahr, Name des Auftraggebers und des Ansprechpartners mit Kontaktdaten.
Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124_LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis Zertifizierung nach DIN-EN-9001-2008 oder gleichwertig (Qualitätsmanagementsystem) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis Zertifizierung nach DIN-EN-14001:2004 oder gleichwertig (Umweltmanagementsystem) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis über Berechtigung zur hauseigenen Durchführung von Anwenderschulungen (Multiplikator) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
Einzureichende Unterlagen:- Angebotsschreiben (VVB 633) (mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung Informationen zum Bieter (CSX 59) (mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung zur Beachtung der Russland-Sanktionen (mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG M-V) und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V) (mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Preisblatt (mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Verpflichtungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz M-V (mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VVB 234) - sofern zutreffend (mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (VVB 235) - sofern zutreffend (mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (VVB 236) (mittels Eigenerklärung vorzulegen)