Dienstleistung nach VgV
Es wurde die Betreibung 1 Gemeinschaftsunterkunft (GU) und 1 Flüchtlingsunterkunft (FU) ausgeschrieben. Jede Unterkunft wird in einem eigenem Los ausgeschrieben:
Los 1 - Gemeinschaftsunterkunft Marienehe:
Die Gemeinschaftsunterkunft befindet sich im Rostocker Stadtteil Schmarl. Die Adresse lautet Marieneher Str. 4a, 18069 Rostock. Das Objekt besteht aus sechs eingeschossigen Gebäude in Containerbauweise sowie dem dazugehörenden Außengelände. Das Objekt wurde im Dezember 2022 errichtet und wird seither als Sammelunterkunft genutzt. Seit diesem Zeitpunkt erfolgt die Betreibung/Betreuung durch einen Träger. Die Gemeinschaftsunterkunft bietet Platz für bis zu 120 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge. Gegenwärtig erfolgt ebenfalls die Ausschreibung für die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft. Die Auftragserfüllung soll in Kooperation mit dem jeweiligen Bewachungsunternehmen erfolgen.
Los 2 - Flüchtlingsunterkunft Warnemünde:
Die Flüchtlingsunterkunft befindet sich im Rostocker Stadtteil Warnemünde. Die Adresse lautet Parkstraße 51, 18119 Rostock. Das Objekt besteht aus einem fünfgeschossigen und einem viergeschossigen Gebäude welche verbunden sind, sowie dem dazugehörenden Außengelände. Das Objekt wurde zum 04.04.2022 angemietet und wird seither als Sammelunterkunft genutzt. Die Flüchtlingsunterkunft bietet Platz für bis zu 286 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich vorrangig um Personen, die vor dem russischen Angriffs-krieg aus der Ukraine geflüchtet sind. Darüber hinaus können in dem Objekt auch Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge untergebracht werden. Gegenwärtig erfolgt ebenfalls die Ausschreibung für die Bewachung der Flüchtlingsunterkunft. Die Auftragserfüllung soll in Kooperation mit dem jeweiligen Bewachungsunternehmen erfolgen.
Los 1 - Gemeinschaftsunterkunft Marienehe: Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.07.2025, 08:00 Uhr und wird zunächst bis zum 31.12.2025 geschlossen. Es verlängert sich einmalig um ein Jahr, sofern es nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
Los 2 - Flüchtlingsunterkunft Warnemünde: (1) Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.07.2025, 08:00 Uhr und wird zunächst bis zum 31.03.2026 geschlossen. Sofern und solange es nicht gekündigt wird, verlängert es sich anschließend auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "tenderfile_valuation_ufabIII_label"
Fragenkatalog
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Auftrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB endet gemäß § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
1) Die Wertung der Angebote je Los erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode. Die Wertungskennzahl ergibt sich wie folgt: Leistungspunktzahl des Angebots geteilt durch Preis des Angebots. 2) Je Los ist mit dem Angebot eine Konzeption anhand des losspezifischen Fragenkataloges einzureichen, welche bewertet wird. Die Beantwortung pro Fragestellung soll eine halbe Seite nicht überschreiten. Die Fragenkataloge liegen den Vergabeunterlagen bei. 3) Innerhalb der Angebotsfrist besteht die Möglichkeit, der Besichtigung der Unterkünfte zu folgenden Terminen: Eine Teilnahme setzt eine Anmeldung voraus. 07.04.2025 11:00 Gemeinschaftsunterkunft Marienehe 07.04.2025 14:00 Flüchtlingsunterkunft Warnemünde4) Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock behält sich für den Fall eines Auftragnehmerausfalls folgende Option gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um ein Jahr, sofern es nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich auf unbestimmte Zeit, sofern und solange es nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.