Zuschlagskriterien:
Preis 60 %,
Anzahl zusätzlicher Fahrten (Sonderfahrten bei Großschadenslagen) 10 %
Zykluszeit Reinigungsdurchlauf (wöchentlich) 10 %
telefonische Erreichbarkeit 10 %
Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit 10 %
Der Bieter hat in Anlage 1 zu bestätigen, dass sein Angebot die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
1. Der Bieter muss bei der Reinigung folgende Normen einhalten:
a. ISO 9001 QM
b. EN 14065 RABC-System
c. ISO 14001 Umwelt
2. Die verwendeten Wasch- und Reinigungsmittel sind DGUV Regel 105-003-konform
3. Trocknung ausschließlich im Trockenschrank
4. Die auf dem RFID-Chip gespeicherten Daten sind ausschließlich für ausgeschriebene Dienstleistung einzusetzen.
Mit den Daten sollen mindestens die nachfolgenden Anforderungen abgedeckt werden:
- Nachverfolgbarkeit zum Hauptstandort und Reinigungs- bzw. Reparaturort (Feuer-und Rettungswache)
- Anzahl der Reinigungszyklen
- Durchgeführte Prüfungen
- Durchgeführte Reparaturen
5. Dem Auftraggeber muss ein Zugang zu einem Serviceportal in digitaler Form bereitgestellt werden, in welchem jederzeit Einsicht auf die o. g. Daten genommen werden kann. (Benennung der Software).
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass ab Leistungsbeginn eine Nutzung dieses Portals möglich ist.
- Ggf. erfolgt eine Einweisung
- Quartalweise Übertragung von Waschzyklen der Bekleidung und deren Reparaturleistungen
6. Montag bis Sonntag und an Feiertagen eine regionale Kundenbetreuung mit festen Ansprechpartner im Innen- und Außendienst
7. Der Auftragnehmer stellt in Fällen von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Ausfällen seines Personals Vertretungskräfte, ohne dass dem Auftraggeber Mehrkosten entstehen. Streik oder höhere Gewalt bleiben hiervon ausgeschlossen.
8. Die Versorgungssicherheit ist zu gewährleisten. Ist die Versorgung nicht möglich behält sich der AG die Beauftragung eines weiteren Unternehmens vor. Die Rechnungslegung erfolgt zu Händen des Auftragnehmers.
9. Der Waschzyklus darf zwischen Abholung und Rückgabe nicht mehr als 7 Werktage betragen.