Lieferleistung nach VgV
Angefragt ist ein modulares Stecksystem das ohne Werkzeug und mit wenig Personal aufzubauen ist. Es muss gewährleistet werden, dass das Verlegen von Kurven ohne zusätzliche Bauteile/ Zubehör bzw. Elementen möglich ist.Die Lieferung muss auf EUR-Paletten und/ oder in einer Box erfolgen, so dass diese im Lager auch so verbleiben können.Die Gesamtlänge des Systems muss 750 m betragen und eine Höhe von mindestens 100 cm vorweisen. Dabei darf das Gewicht 20 kg je Element nicht überschreiten.
Preis
Lieferzeit
Garantieleistung
- Erklärung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 13 TVgG M-V - Erklärung zur Einhaltung des vergaberechtlichen Mindestlohns sowie Verpflichtungen zu Kontrollen und Sanktionen gemäß TVgG M-V
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zuschlagskriterien: 70 Preis %, Lieferzeit 20 %, Garantie 10 %