Aufsichts- und Kassendienstleistung für das Kulturhistorische Museum in Rostock
Museumsaufsichtsdienstleistungen in den einzelnen Räumlichkeiten des Kulturhistorischen Museums Rostock sowie Betreuung der Servicebereiche Kasse, Museumsshop und Garderobe. Die Leistung umfasst ca. 9.300 Stunden im Jahr während der Öffnungszeiten des Museums dienstags bis sonntags.
Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber um zwei weitere Jahre.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Zuschlagskriterien: Preis 70 %, Konzept zum Fragenkatalog 30 %
2) Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock behält sich für den Fall eines Auftragnehmerausfalls folgende Option gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124_LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Ergänzung der Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124_LD) mit Benennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
- Angebotsschreiben (VVB 633)- Eigenerklärung Informationen zum Bieter (CSX 59)- Eigenerklärung Russland-Sanktionen- Erklärungen nach dem TVgG M-V und der MinArbV M-V- Verpflichtungen nach dem TVgG M-V- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VVB 234)- sofern zutreffend- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (VVB 235)- sofern zutreffend- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (VVB 236)- auf gesondertes Verlangen- vollständig ausgefülltes Preisblatt- Kalkulation der Preise- ausgefüllter Vertrag über Aufsichts- und Kassendienstleistungen (§ 4 Preisanpassungsklausel)- Nachweis der DIN 77200-1 Zertifizierung- Eigenerklärung, dass von dem vorgesehenen Personal mindestens zwei Personen eine Ausbildung als Verkäufer/in aufweisen (wechselnde Hauptvertretung der eigenen Kassenkraft des Museums) und eine weitere Person muss mind. Erfahrungen an der Kasse aufweisen