Rostocker Oval - Neubau Warnowbrücke in Rostock - Geh- und Radwegbrücke als Stahlb...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Änderung der Angebotsfrist Datum: 05.11.2025 - 12:35 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Schritt erfolgt die Änderung der Angebotsfrist wie folgt:

Angebotsfrist ALT: 14.11.2025
Angebotsfrist NEU: 30.06.2026

Die angepassten Unterlagen werden wir rechtzeitig zur Verfügung stellen.

Freundliche Grüße
i. A. Anke Müller-Staack
Referentin Vergabe- und Vertrags-
management

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage 37 - Stahlgeländer Datum: 03.11.2025 - 15:29 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 37 - Stahlgeländer
Die Beantwortung finden Sie in der beiliegenden Datei.

Wir bitten um Beachtung.

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Beantwortung Bieterfrage 37.pdf 03.11.2025 143 KB
Betreff: Beantwortung Bieterfrage 40 - Doppelte Positionen Datum: 03.11.2025 - 09:41 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 40 - Doppelte Positionen
Könnten Sie bitte prüfen, ob sich die Positionen OZ 1.7.210-1.7.350 und 1.10.320-1.10.450 doppeln, da sowohl die Mengenangaben als auch die Positionsbeschreibungen identisch sind?

Antwort
Vielen Dank für den Hinweis. Die OZ im Abschnitt 10 sind im LV doppelt vorhanden und daher obsolet. Die OZ 01.10.0320 bis OZ 01.10.0450 sind ersatzlos zu streichen und in der weiteren Kalkulation nicht mehr zu berücksichtigen.

Folgende Unterlagen werden ihnen hiermit übergeben:
2025-10-30_Liste_Austausch_Ergänzung_Unterlagen_Ausschreibung, Format *.pdf

Dateianhänge:

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2025-10-30_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 03.11.2025 20,4 KB
Betreff: Verschiebung! - Vorinformation zum weiteren Verfahren Datum: 29.10.2025 - 17:07 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Bieter / Bietenden,

wir freuen uns sehr über das rege Interesse an unserer Ausschreibung und versichern Ihnen, dass wir schon voller Vorfreude auf das Baugeschehen sind!

Leider mahlen die Mühlen in der heutigen bürokratischen Welt manchmal etwas langsamer als angenommen oder kaum zu erwarten.
Und so sind wir gezwungen, das Vergabeverfahren zu verlängern und die Bautermine zu ändern. Wir möchten das Vergabeverfahren nicht aufheben. Vieles ist erledigt und steht bereits fest.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Bund als Fördermittelgeber stehen vollständig hinter dem Bauvorhaben. Die Finanzierung ist gesichert, selbst bei der nunmehr eintretenden zeitlichen Verschiebung des Bauvorhabens. Die Vorgänge sind mit sämtlichen Behörden besprochen.

Diese positiven Nachrichten sind nun die Voraussetzung für die folgenden Schritte:
- Der Submissionstermin wird auf den 30.06.2026 verschoben, die Angebotsfrist verlängert sich dementsprechend.
- Die Beauftragung ist für den August 2026 vorgesehen.
- Die Fertigstellung des Bauloses verschiebt sich auf den Sommer 2030. Die konkreten Termine leiten wir noch zu.
- Das LV wird mit sämtlichen Ergänzungen und Änderungen zusammengefasst - ohne Änderung der Nummerierung.
- Die Baubeschreibung erhält ebenfalls sämtliche Ergänzungen und Änderungen.

Diese Unterlagen, neue Fristen und weitere Formblätter werden Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Bereitschaft, weiterhin am Vergabeverfahren teilzunehmen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Freundliche Grüße
i. A. Anke Müller-Staack
Referentin Vergabe- und
Vertragsmanagement

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage 39 - Schutzrohre Datum: 29.10.2025 - 16:31 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 39 - Schutzrohre
In der Position LV 1.10.10 ist die Montage von Schutzrohren aus nichtrostendem Stahl (Werkstoff-Nr. 1.4571) mit einem Durchmesser DN/ID 100 vorgesehen. Aufgrund der erheblichen Kosten der Edelstahlrohre bitten wir um Angabe der erforderlichen Wandstärke der Schutzrohre.
In der Position sowie in der Baubeschreibung ist angegeben, dass die Rohre gemäß WAS13 in einem Abstand von 2 m aufgehängt werden sollen. Wir weisen darauf hin, dass die Rohre durch Kragträger geführt werden, die in Abständen von 2,5 m angeordnet sind. Soll trotz dieses Umstands die Aufhängung der Rohre gemäß WAS13 ausgeführt werden?

Antwort:
Vielen Dank für den Hinweis. Die Kabelschutzrohre sind durch entsprechende Aussparungen in den Kragträgern zu führen und dort miteinander zu verschweißen. Die Aufhängungen in Anlehnung an RiZ-Ing Was 13 sind nicht auszuführen. Daher ist das betroffene Kapitel 1.1.3.11.7 der Baubeschreibung sowie die OZ 01.10.0010 im LV auszutauschen. Im Langtext der auszutauschenden OZ wurde zusätzlich die Rohrdimension ergänzt.

Folgende Unterlagen werden hiermit übergeben:
- 2025-10-29_Austausch-OZ_Bieterfrage 39, Format *.pdf und *.d83
- 2025-10-29_Liste_Austausch_Ergänzung_Unterlagen_Ausschreibung, Format *.pdf-
- 2025-10-29_Austausch_Kapitel_1.1.3.11.7_Kabelschutzrohre und -querungen, Format *.pdf

Wir bitten um Beachtung!

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2025-10-29_Austausch-OZ_Bieterfrage 39.D83 29.10.2025 2,5 KB
2025-10-29_Austausch-OZ_Bieterfrage 39.pdf 29.10.2025 21,8 KB
2025-10-29_Austausch_Kapitel_1.1.3.11.7_Kabelschutzrohre und -querungen.pdf 29.10.2025 7,4 KB
2025-10-29_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 29.10.2025 17,7 KB
Betreff: Beantwortung Bieterfrage 38 - Nachweise Qualifikation AN Datum: 29.10.2025 - 14:29 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 38 - Nachweise Qualifikation AN
Zu den Anforderungen an die Qualifikation des Auftragnehmers gehört auch die Unterwasserschweißtechnik, wobei Sie konkrete formale Qualifikationen angeben (Herstellerqualifikation und Zertifikat gemäß den Anforderungen für Unternehmen und Personal im Bereich Unterwasserschweißen nach DVS 1801, Klasse UB). Es fehlen Hinweise auf die Möglichkeit, vergleichbare Qualifikationen vorzulegen (wie dies bei anderen Qualifikationsanforderungen angegeben wurde).
Ist davon auszugehen, dass es sich hier ausschließlich um den angegebenen Nachweis der entsprechenden Qualifikationen handelt?

Antwort:
Die Annahme ist korrekt. Es sind keine vergleichbaren Qualifikationen zugelassen.

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Betreff: Vorzulegende Unterlagen/Bescheinigungen Datum: 28.10.2025 - 16:33 Uhr

Nachricht:

Korrektur zum Verständnis:
Präqualifizierte Unternehmen müssen nur die Unterlagen einreichen, die nicht bei der präqualifizierenden Stelle hinterlegt sind. Jedoch sind bei Unmengen von Referenzen die hier geforderten Referenzen extra mit dem Angebot einzureichen.

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Betreff: Beantwortung Bieterfragen 35 - Referenzen und 36 - Betonierplan für die Fahrplatten Datum: 23.10.2025 - 07:50 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 35 - Referenzen:
Gemäß der Bekanntmachung sind Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Bauleistungen vorzulegen, die den Bau von Brücken in Stahlverbundbauweise mit einem Mindestauftragswert von 15 Mio. EUR umfassen.
Werden Bauwerke mit orthotropem Stahlüberbau sowie Stahlbetonwiderlagern und -pfeilern als gleichwertig anerkannt, sofern der Auftragswert 15 Mio. EUR übersteigt?

Antwort:
Ein orthotroper Stahlüberbau wird nicht als gleichwertig zu einem Stahlverbundüberbau angesehen.

Bieterfrage 36 - Betonierplan für die Fahrplatten:
Die Betonage der Fahrplatten zwischen Achse 10-30 sowie 40-190 ist im Pilgerschrittverfahren herzustellen.
a) Verfügen Sie über einen detaillierten Betonierplan (Betonierabschnitte, Reihenfolge, Zeitplan, Anschlussfugen)? Falls ja, bitten wir um Übersendung.
b) Kann die Betonage der Fahrplatten direkt von der Brücke aus erfolgen, oder muss die Betonierpumpe/deren Abstützung außerhalb der Brücke positioniert werden?

Antwort IL:
a) Ein detaillierter Betonierplan ist durch den AN im Rahmen der technischen Bearbeitung als Teil der Ausführungsplanung für die Herstellung des Ingenieurbauwerkes zu erarbeiten.
Lediglich die aus statischer Sicht erforderlichen Betonierbereiche und deren Reihenfolge werden mit der Statik übergeben. Die Aufteilung der Betonierbereiche in einzelne Betonierabschnitte obliegt dem AN und der gewählten Technologie des AN.

b) Der Standort der Betonpumpe ist Teil des Betonage-Konzeptes des AN. Die Aufstellung der Betonpumpe auf der Brücke ist abhängig von dem Gesamtgewicht und der Achslast der Pumpe. Die Belastung durch die Betonpumpe und deren Abstützungen dürfen die Bemessungsansätze der Lastannahmen nicht überschreiten.
Tonnage Dienstfahrzeug = 6,5 t
Maximal nachgewiesene Achslast = 6,0 t (Einzellastkonzentration im Endzustand)

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage 32 - Baubeschreibung - Techn. Bearbeitung AN Datum: 21.10.2025 - 09:59 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 32 - Baubeschreibung - Techn. Bearbeitung AN
Gemäß Baubeschreibung Pkt. 4.1 muss der AN mind. 3 Monate vorher anzeigen, wann der vom AG zu übergebene entsprechende Ausführungsplan zur Materialbestellung zur Verfügung stehen muss. Weiterhin steht unter Pkt. 4.2.2, dass für die Prüfung und Freigabe der vom AN einzureichenden Ausführungsunterlagen 12 Wochen einzurechnen sind. Wir weisen darauf hin, dass wir unmittelbar nach der vorgesehenen Beauftragung bis 14.3.2026 (Ende Bindefrist) die freigegebenen und vom AG zu liefernden Ausführungspläne für die Stahlrohre und Spundwand des Kaibauwerks Süd, sowie für die Stahlrohrgründungspfähle Achse 10 bis 180 benötigen. Außerdem bitten wir Sie, die Prüf- und Freigabefristen für die Werkstattplanung der vorgenannten Bauteile auf 4 Wochen zu verkürzen. Nach heutigem Stand ist ohne eine Verkürzung der Prüf-/Freigabefrist um mindestens 6 Wochen die Fertigstellung der Spundwand und Stahlrohrpfähle Kaibauwerk Süd zum 1.11.2026 nicht realisierbar.

Antwort:
Eine generelle Verkürzung von Prüffristen kann nicht eingeräumt werden. Dies gilt auch für die Werkstattplanung einzelner Bauteilgruppen bzw. die angefragten Gründungselemente. Dennoch wird im Prüfprozess versucht eine dem Bauablauf dienliche Optimierung von Prüffristen zu ermöglichen.
Außerdem sind mit der Verschiebung des Baubeginns AG-seitig Verschiebungen von Zwischenterminen zu prüfen. Dazu erhalten Sie in Kürze neue Informationen.

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Betreff: Beantwortung Bieterfragen 33 und 34 Datum: 13.10.2025 - 13:11 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 33 - Baubeschreibung - Baustahl/Prüfzeugnis:
Gemäß Baubeschreibung Pkt. 3.5.2.6 sind für alle Stahlbauteile Abnahmeprüfzeugnisse 3.2 nach DIN EN 10204 durch den AN vorzulegen.
Frage: Sind diese auch für die Stahlrohre und Spundbohlen der Gründungen und Uferwände vorzulegen oder reicht hier ein Prüfzeugnis 3.1?

Antwort:
Ja, es sind auch für Stahlrohre und Spundbohlen der Gründungen und Uferwände Abnahmeprüfzeugnisse 3.2 nach DIN EN 10204 durch den AN vorzulegen.

Bieterfrage 34 - Wasserseitiges Verkehrssicherungskonzept, Räumung Wasserfläche:
Im wasserseitigen Verkehrssicherungskonzept wird unter Pkt. 3 gefordert, dass arbeitstäglich die Wasserfläche geräumt wird. Verholung/Festmachen der Geräte (Rammponton, Arbeitsponton, Schubbot) an Kaianlagen der Stadt. Wir weisen darauf hin, dass dies unserer Meinung nach technisch während des Einbaus von Dalben und Rohren mit Rammführungen, die komplett oder teilweise in der Gewässersohle befestigt sind, nicht umsetzbar ist. Wir bitten um Klärung.

Antwort:
Wasserseitige Gerätschaften, die aus technischen Gründen arbeitstäglich nicht geräumt werden können, sind entsprechend dem wasserseitigen Verkehrssicherungskonzept zu kennzeichnen und zu sichern. Die technische Notwendigkeit und Gründe, warum diese Gerätschaften nicht arbeitstäglich geräumt werden können, sind dem WSA mit Anmeldung der Arbeiten zu begründen.

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Betreff: Beantwortung Bieterfragen 26 und 27 Datum: 09.10.2025 - 14:42 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 26 - Lockerungsbohrungen:
In LV Pos. 1.5.60 wird gemäß Langtext nur das Bohren in der Geröllschicht abgerechnet. Gemäß Bodengutachten beginnt diese mindestens bei -20m und tiefer. Wo wird die darüber erforderliche Bohrung im anstehenden Boden abgerechnet? Um den Aufwand dafür abschätzen zu können benötigen wir außerdem eine Vorgabe der anzusetzenden Tiefe von OK-Geröllschicht. Gemäß LV-Beschreibung soll die Bohrung bei erreichen der Geröllschicht im Rohr ausgeführt werden. Wir weisen darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt die Kopfauskreuzung im Rohr eingebaut ist und somit eine Bohrung mit großem Durchmesser (z.B. 0,55m) technisch nicht möglich ist. Siehe hierzu auch Baubeschreibung 1.1.3.6.1 Gründung Allgemeines, Achse 60 bis 190: "Mit Erreichen der Steinlage sind zunächst die Mudde- und Schluffschichten aus den Stahlrohren auszuräumen. Anschließend ist die Hinderniswirkung der zu durchfahrenden Steinschüttung mittels Lockerungsbohrungen im Stahlrohr zu beseitigen bzw. größtmöglich abzumindern".

Antwort:
Vielen Dank für den Hinweis. Die Bohrungen für die Sandschichten oberhalb der Geröllschicht (Hinweis: Geröllschicht = Steinlage) sind in einer Ergänzungsposition einzukalkulieren. Daher ist die LV-Pos. 01.05.0064 zu ergänzen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Tiefen der verschiedenen Bodenschichten in der Lagerachse sind den Anlagen 08-1.1 und 08-1.2 zu entnehmen. Die Kopfauskreuzungen sind nach dem Einvibrieren und der Durchführung der Lockerungsbohrungen vor Ort einzubauen. Die Mudde- und Schluffschichten sind vor den Lockerungsbohrungen aus den Pfählen auszuräumen.

Bieterfrage 27 - Lockerungsbohrungen:
In LV Pos. 1.5.860 wird gemäß Langtext nur das Bohren in der Geröllschicht abgerechnet. Gemäß Bodengutachten beginnt diese mindestens bei -20m und tiefer. Wo wird die darüber erforderliche Bohrung in Sand und Mudde, sowie die Leerbohrung im Wasser abgerechnet? Um den Aufwand dafür abschätzen zu können benötigen wir eine Vorgabe der anzusetzenden Tiefe von OK-Geröllschicht. Gemäß LV-Beschreibung soll die Bohrung bei erreichen der Geröllschicht im Rohr ausgeführt werden. Wir weisen darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt die Kopfauskreuzung im Rohr eingebaut ist und somit eine Bohrung mit großem Durchmesser (z.B. 1,5m) technisch nicht möglich ist.

Antwort:
Vielen Dank für den Hinweis. Die Bohrungen für die Sandschichten oberhalb der Geröllschicht (Hinweis: Geröllschicht = Steinlage) sind in einer Ergänzungsposition einzukalkulieren. Daher ist die LV-Pos. 01.05.0864 zu ergänzen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Tiefen der verschiedenen Bodenschichten je Lagerachse sind den Anlagen 08-1.1 und 08-1.2 zu entnehmen. Die Kopfauskreuzungen sind nach dem Einvibrieren und der Durchführung der Lockerungsbohrungen vor Ort einzubauen. Die Mudde- und Schluffschichten sind vor den Lockerungsbohrungen aus den Pfählen auszuräumen. "Leerbohrungen" im Wasser werden nicht vergütet, da im Medium Wasser keine Bohrungen erfolgen.

Folgende Unterlagen werden ihnen hiermit übergeben:
- 2025-10-09_Ergänzungs-OZ_Bieterfrage 26 und 27, Format *.pdf und *.d83
- 2025-10-09_Liste_Austausch_Ergänzung_Unterlagen_Ausschreibung, Format *.pdf

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2025-10-09_Erg_nzungs-OZ_Bieterfrage 26 und 27.D83 09.10.2025 4,3 KB
2025-10-09_Erg_nzungs-OZ_Bieterfrage 26 und 27.pdf 09.10.2025 23,6 KB
2025-10-09_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 09.10.2025 17,4 KB
Betreff: Beantwortung Bieterfragen 28 bis 31 Datum: 06.10.2025 - 09:54 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 28 - Nassbaggerung:
In LV Pos. 1.5.1300 soll eine Nassbaggerung < 0,75m bis max. 1,5m Stärke für die verlorene Schalung ausgeführt werden. Die Baggerung soll bis zur Solltiefe bis -7,30m ausgeführt werden. Dies würde einer Baggerung von ca. 5,5m Stärke entsprechen. Ist unsere Annahme richtig, dass nur die erforderliche Baggerung zum Einbau der verlorenen Schalung ausgeführt werden soll? Welche umweltrelevanten Belange sind hier bei der Nassbaggerung zu beachten?

Antwort:
Vielen Dank für den Hinweis. Die Solltiefe dieser Nassbaggerungen in den Achsen 70 und 80 liegt bei -2,30 m. Die LV-Pos. 01.05.1300 ist auszutauschen. Die umweltrelevanten Belange sind in der Maßnahme Nr. 14V des LBP (Anlage 5-2) aufgeführt.
Folgende Unterlagen werden ihnen hiermit übergeben:
- 2025-10-02_Austausch-OZ_Bieterfrage 28, Format *.pdf und *.d83
- 2025-10-02_Liste_Austausch_Ergänzung_Unterlagen_Ausschreibung, Format *.pdf

Bieterfrage 29 - Räumen der Pfahlansatzpunkte:
In den LV Positionen 1.5.340, 1.5.570, 1.11.50 und 1.12.100 sollen die Pfahl- und Dalbenansatzpunkte von Hindernissen geräumt werden. Dazu sollen die oberflächennahen erkundungsfähigen Bodenschichten sondiert werden. Außerdem sollen Hindernisse im Wasser umgelagert werden. Dies ist einzurechnen. Um die Position bepreisen zu können fehlen uns folgende Angaben. Was bedeutet "oberflächennah"? Wir benötigen eine Angabe der auszuführenden Sondierungsstärke von UK Hafensohle. Welche Art von Hindernissen mit Stückzahl und Hindernisgröße ist zu kalkulieren?

Antwort:
Die Sondierung hat über einen Taucher zu erfolgen, der z.B. mit den Händen und einem Stab die "oberflächennahe", also obere Bodenschicht erkundet. Die Sondierungsstärke ergibt sich dementsprechend zwischen 0,5 m bis 1,0 m. Es ist mit Hindernissen zu rechnen, die typisch für ufernahe Bereiche innerhalb städtisch bebauter Flächen sind (z. B. Fahrräder, Einkaufswagen, gefüllte oder leere Säcke, Müllcontainer, Schrott etc. sowie Steine). Je Stück Räumen Pfahlansatzpunkt kalkulieren Sie bitte bis zu 2 Stück Hindernisse. In diesem Zusammenhang werden Hindernisse wie folgt definiert: "Hindernisse sind Gegenstände, die das Einbringen von Stahlpfählen wirksam und nachweislich verhindern."

Bieterfrage 30 - Vermessung AG:
Gemäß Baubeschreibung 3.11.1 behält sich der AG das Recht vor, jederzeit mit eigenem Gerät und eigenem Personal Messungen zur Überprüfung auszuführen. Um Erschütterungen der Messinstrumente zu vermeiden, müssen unter Umständen Baumaschinen kurzfristig stillgelegt werden. Der AN hat dies in seiner Terminplanung und Kalkulation zu berücksichtigen. Mit wie vielen kurzfristigen Stilllegungen von Baugeräten und welche Stilllegungsdauern müssen terminlich und kalkulatorisch berücksichtigt werden?

Antwort:
Vielen Dank für den Hinweis. Ob und in welchem Umfang der AG von seinem Recht zur Durchführung von eigenen Überprüfungsmessungen gebrauch machen wird, ist nicht vorhersehbar. Daher streichen Sie bitte unter Punkt 3.11.1 den letzten Satz des 5. Abschnittes, "Der AN hat dies in seiner Terminplanung und Kalkulation zu berücksichtigen." ersatzlos.

Bieterfrage 31 - Bindefrist / Vertragstermine:
Gemäß Schreiben vom 24.9.2025 wird die Bindefrist auf den 14.03.2026 geändert. Baubeginn und Bauende verschieben sich ebenfalls um ca. 8 Wochen. Ist unsere Annahme richtig, dass sich der Einzeltermin aus den Besonderen Vertragsbedingungen Pkt. 1.3.1 Spundwand Stadthafen ebenfalls um mindestens 8 Wochen verschiebt?

Antwort:
der Termin der Spundwand Stadthafen wird sich ebenfalls um 2 Monate verschieben.

Dateianhänge:

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2025-10-02_Austausch-OZ_Bieterfrage 28.D83 06.10.2025 2,7 KB
2025-10-02_Austausch-OZ_Bieterfrage 28.pdf 06.10.2025 21,7 KB
2025-10-02_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 06.10.2025 17,3 KB
Betreff: Beantwortung Bieterfrage 24 - Drehschranken und 25 - Lautsprecher Datum: 25.09.2025 - 11:50 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 24 - Drehschranken:
Auf den Zeichnungen 08-47.1 bis 08-47.5, die sich auf Drehschranken beziehen, ist eine genaue Materialliste angegeben. Leider sind einige dieser Elemente für die genannten Hersteller unbekannt (sie erkennen die im Projekt angegebenen Materialcodes nicht). Dies ist insbesondere für die Positionen 31 Schwenktrieb-li/re und 32 Getriebemotor-li/re von Bedeutung.
Wir bitten um Zusendung der Datenblätter der genannten Komponenten, da auf Grundlage der übermittelten Dokumentation die Parameter dieser Elemente nicht bestimmt werden können. Außerdem bitten wir um Information, ob der Einsatz von Komponenten mit gleichwertigen Parametern anderer Hersteller möglich ist.

Antwort:
Der Einsatz von Komponenten anderer Hersteller mit gleichwertigen technischen und geometrischen Parametern ist möglich. Die Datenblätter von Schwenktrieb (Pos. 31) und Getriebemotor (Pos. 32) sind in den Katalogen der Hersteller verfügbar und liegen zusätzlich als Anlage bei. Hinweis: Die Typenbezeichnung des Schwenktriebs auf dem Datenblatt stimmt aufgrund der abweichenden Anordnung des Getriebemotors nicht mit der Typenbezeichnung auf der Ausschreibungszeichnung überein.

Bieterfrage 25 - Lautsprecher:
Auf der Zeichnung 08-49 Bedienstand ist eine Materialliste dargestellt. Nicht alle Materialien können anhand des Produktcodes identifiziert werden. Beispielsweise ist es für Position 19 (Lautsprecher) dem angegebenen Hersteller nicht möglich festzustellen, um welches Modell es sich handelt.
Wir bitten um genaue Informationen sowie um die Bestätigung, dass Geräte anderer Hersteller mit gleichwertigen Parametern verwendet werden können.

Antwort:
Der Einsatz von Komponenten anderer Hersteller mit gleichwertigen technischen und geometrischen Parametern ist möglich. Das Datenblatt des Lautsprechers (Pos. 19) liegt ebenfalls als Anlage bei.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Pos19_Design-Strahler.pdf 25.09.2025 670,4 KB
Pos31_Liebherr_Datenblatt-SGS30223-K20EA05-902-VA02.pdf 25.09.2025 15,3 KB
Pos32_SEW_Datenblatt-WAF29DRN71MS4BE03HF_TF.pdf 25.09.2025 68,7 KB
Betreff: Änderung der Angebotsbindefrist - 2 - Datum: 24.09.2025 - 12:53 Uhr

Nachricht:

Mit der Änderung der Angebotsfrist ändert sich die Angebotsbindefrist wie folgt:

Bindefrist NEU: 14.03.2026

Baubeginn und Bauende verschieben sich ebenfalls um ca. 8 Wochen.

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Betreff: ACHTUNG - Änderung der Angebotsfrist Datum: 24.09.2025 - 10:56 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund von Nachfragen und der Vielzahl der Bieterfragen wird die Angebotsfrist wie folgt verändert:

Angebotsfrist ALT: 07.10.2025
Angebotsfrist NEU: 14.11.2025

Wir bitten um Beachtung.

Freundliche Grüße
i. A. Anke Müller-Staack
Referentin Vergabe

Dateianhänge:

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage 22 - Einspülgebühr: Datum: 24.09.2025 - 09:27 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 22 - Einspülgebühr:
Der Betreiber des Spülfeldes sieht sich aufgrund der Beschreibung im Leistungsverzeichnis nicht in der Lage, einen Preis für die Übernahme des Bodenmaterials zu machen.
Bitte um Aufklärung.

Antwort:
Die Einspülgebühren entfallen. Die entsprechenden OZ 01.05.1830, OZ 01.11.0260, OZ 01.12.0390 und OZ 01.13.0140 sind ersatzlos zu streichen und in der weiteren Kalkulation nicht mehr zu berücksichtigen.
Da sich die Abrechnungmenge der Nassbaggerleistung an der Entnahmestelle von der Abrechnungsmenge für den Transport und das Einspülen des Nassbaggergutes unterscheiden, erfolgte für die OZ 01.05.1810 und OZ 01.05.1820, OZ 01.11.0240 und OZ 01.11.0250, OZ 01.12.0370 und OZ 01.12.0380, OZ 01.13.0120 und OZ 01.13.0130 eine Korrektur des Langtextes und der Menge. Die aufgeführten OZ sind auszutauschen. Für die OZ 01.13.0080 erfolgte eine Korrektur der Menge. Auch diese OZ ist auszutauschen.
Bezüglich der geänderten Abrechnungsarten ist das geänderte Kapitel 3.11.3 der Baubeschreibung ebenfalls auszutauschen.

Folgende Unterlagen werden ihnen hiermit übergeben:
- 2025-09-23_Austausch-OZ_Bieterfrage 22, Format *.pdf und *.d83
- 2025-09-23_Liste_Austausch_Ergänzung_Unterlagen_Ausschreibung, Format *.pdf-
- 2025-09-23_Austausch_Kapitel_3.11.3_Aufmaß und Abrechnung, Format *.pdf

Wir bitten um Austausch und Beachtung.

Dateianhänge:

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2025-09-23_Austausch-OZ_Bieterfrage 22.D83 24.09.2025 9,1 KB
2025-09-23_Austausch-OZ_Bieterfrage 22.pdf 24.09.2025 33 KB
2025-09-23_Austausch_Kapitel_3.11.3_Aufma_ und Abrechnung.pdf 24.09.2025 7,9 KB
2025-09-23_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 24.09.2025 17,1 KB
Betreff: Beantwortung Bieterfragen 20 +21 - Hydraulikzylinder Datum: 19.09.2025 - 08:21 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 20 - Zulässigkeit von Ultraschallprüfung anstelle von Röntgenprüfung bei Hydraulikzylindern
Aufgrund der Größe und des Gewichts von Hydraulikzylindern können wir anstelle einer Röntgenprüfung eine Ultraschallprüfung der Schweißnähte durchführen. Wird eine solche Prüfung akzeptiert?

Antwort:
Der Ersatz der Röntgenprüfung durch eine Ultraschallprüfung wird nur bei Kombination mit einer Oberflächenprüfung (Eindringprüfung PT oder Magnetpulverprüfung MT) akzeptiert.

Bieterfrage 21 - Anforderungen an die Werkstattdokumentation von Hydraulikzylindern und Hydraulikaggregat
Bitte klären Sie detailliert die Werkstattdokumentation der Hydraulikzylinder und des Hydraulikaggregats. Werden Werkstattzeichnungen aller Komponenten (ausgenommen Katalogartikel) benötigt? Werden zusätzlich Fotos vom Ablauf und beispielsweise ein Video der FAT-Tests benötigt?

Antwort:
Für den Hydraulikzylinder und das Hydraulikaggregat (mit Ölwanne) wird eine vollständig bemaßte Zusammenbauzeichnung mit diversen Schnitten zur detaillierten Darstellung und Bemaßung des inneren und äußeren Aufbaus akzeptiert. Außerdem sind zughörige Stücklisten mit Angabe von Pos. Nr., Benennung, Werkstoff, Abmessungen, Gewicht, Angaben zur Materialzeugnisbelegung je Pos., Hersteller und Typ (Original-Hersteller-Typbezeichnung bei Katalogteilen) zu erstellen.
Beim Hydraulikzylinder ist in der Zeichnung bzw. besser in einer separaten Einbauzeichnung der Anschluss an die Brückenkonstruktion mit Gelenklager, Deckeln usw. mit darzustellen, um die Einbaumaße/Anschlussmaße überprüfen zu können. In dieser Zeichnung sind auch der Steuerblock und die zylinderinterne Verrohrung einzuzeichnen. Für das Hydraulikaggregat ist ebenfalls eine Einbauzeichnung erforderlich (Aufstellungsplan). Die weiteren Punkte der Baubeschreibung zu den Ausführungsunterlagen der Technische Ausrüstung bleiben von dieser Klarstellung unberührt.
Die FAT-Tests sind gemäß Baubeschreibung beim AG anzumelden, um ihm die Möglichkeit zu geben, dabei zu sein. Natürlich sind diese auch zu dokumentieren. Prinzipiell gehört eine Fotodokumentation über den Bauablauf zum Vertrag. Eine Videodokumentation ist nicht erforderlich.

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Betreff: Klarstellung zu Stoffpreisgleitklausel - Ergänzung 2 Datum: 17.09.2025 - 13:59 Uhr

Nachricht:

der Abrechnungszeitpunkt in der Tabelle in "Stoffpreisgleitklausel Verzeichnis_V-035-25_NEU" ist falsch als "Lieferung auf Baustelle" angegeben worden. Es muss auch hier "Lieferung im verarbeitenden Werk" heißen.
Bitte beachten Sie beiliegendes Formblatt.

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Stoffpreisgleitklausel Verzeichnis_V-035-25_NEU_1.pdf 17.09.2025 62,9 KB
Betreff: Beantwortung Bieterfrage 19 - Pos. 1.5.1530 Holzpfahl Datum: 16.09.2025 - 10:54 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 19 - Pos. 1.5.1530 Holzpfahl:
Um welche Holzart handelt es sich bei den Pfählen? Wie sollen die Pfähle bearbeitet sein?

Antwort:
Für die Kalkulation der LV-Position 1.05.1530 ist Folgendes zu beachten: Es ist Nadelholz der Sortierklasse S10 zu verwenden, welches mit einem umweltverträglichen Imprägniermittel vorzubehandeln ist. Eine Änderung der LV-Postion erfolgt nicht.

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Betreff: Beantwortung Bieterfragen 16 - PQ und 17 - Referenzen Datum: 15.09.2025 - 16:38 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 16 - PQ:
Die Ausschreibungsunterlagen enthalten darüber hinaus eine Liste der erforderlichen Vorqualifikationen (PQ). Wir gehen davon aus, dass diese gemäß den für öffentliche Ausschreibungen geltenden Regeln eine wünschenswerte Anforderung darstellen, aber aus der angegebenen Alternative (dass Unternehmen ohne Vorqualifikation das Formblatt Eigenerklärung Eignung vorlegen sollen), können wir schließen, dass es im Falle des Fehlens einer vom Auftraggeber geforderten Präqualifikation möglich und ausreichend ist, sich in diesem Bereich auf die entsprechenden Kompetenzen des Nachunternehmers, einschließlich seiner PQ (Eignungsleihe), zu stützen.

Hinweis vom AG:
Eine Eignungsleihe ist zulässig. Diese im Formblatt "104.1 HVA-B Vorlage Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit_V-035-25" anzugeben.

16.a):
Falls keiner der Unternehmen, deren Beteiligung an der Ausführung eines bestimmten Teilbereichs des Auftrags geplant wäre, über eine Präqualifikationen in einem der geforderten Bereichen verfügt, wäre es erforderlich und ausreichend, eine Eigenerklärung Eignung vorzulegen und Referenzen in dem betreffenden Bereich nachzuweisen. Wir bitten um Bestätigung unserer Argumentation.

Antwort 16.a):
Bei nicht Vorhandensein der PQ-Bescheinigung ist das Formblatt "107 HVA-B Vorlage Eigenerklärung Eignung_V-035-25" für das Unternehmen einzureichen. Auf Nachforderung der Vergabestelle sind Unterlagen gem. Formblatt "109 HVA B-Stb Vorlage Vorzulegende Unterlagen 03-23" Abschnitt 3 Unternehmensbezogene Daten (Bestätigung der Eigenerklärung) einzureichen.

16.b):
Ist es in einem Fall wie dem oben beschriebenen erforderlich, die entsprechenden Referenzen (des Bieters oder des Nachunternehmers) bereits mit dem Angebot vorzulegen? Oder erst auf spätere Aufforderung des Auftraggebers?
Da die Ausschreibungsunterlagen keine eindeutige Antwort auf diese Frage geben und unsere oben dargelegten Schlussfolgerungen sich aus den allgemeinen Grundsätzen für öffentliche Ausschreibungen ergeben, bitten wir Sie um eine umgehende Antwort auf diese Frage und eine eindeutige Klärung der Angelegenheit.

Antwort 16.b):
Bei Angebotsabgabe ist für jedes Unternehmen das Formblatt "107 HVA-B Vorlage Eigenerklärung Eignung_V-035-25" einzureichen.
Hierin sind die Referenzen gem. Vorgabe aus dem Formblatt einzutragen. Eine detaillierte Abgabe gem. VHB 444 erfolgt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle.

Bieterfrage 17 - Referenzen:
In den Ausschreibungsunterlagen müssen Informationen über die Referenzen des Bieters für die angegebenen Bereiche angegeben werden. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, wie diese Referenzen formell dargestellt werden sollen. Unseres Erachtens kann dies sowohl mit den Formularen Eigenerklärung Eignung, die Platz für Referenzdaten bieten, als auch mit dem beigefügten Referenzformular (444 Referenzbescheinigung) geschehen. ... Unsere Frage bezieht sich speziell auf die Form und die Art und Weise, in der diese Referenzen vorzustellen sind, d.h. ob der öffentliche Auftraggeber diesbezüglich eine bestimmte Erwartung hat und das Fehlen einer ausdrücklichen Anleitung in dieser Hinsicht auf ein Versehen zurückzuführen ist, oder ob es den Bietern überlassen bleibt, diese Erwartung des öffentlichen Auftraggebers umzusetzen.

Antwort 17:
Die geforderten Referenzen sind über durch Ausfüllen des Formblattes "VHB 444 Referenzbescheinigung" einzureichen. Es sind mindestens die Seiten 1-2 auszufüllen. Bei Notwendigkeit können Anlagen beigefügt werden.
Das Formblatt ist in deutscher Sprache auszufüllen.

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage 18 - Systemintegration Datum: 12.09.2025 - 13:12 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 18 - Systemintegration:
Für die gesamte Brückenanlage wurde ein Steuerungssystem konzipiert, das mehrere Subsysteme in einer zentralen SPS (Speicherprogrammierbaren Steuerung) integriert. Neben der hydraulischen Antriebs- und Steuertechnik umfasst dieses unter anderem die Steuerung der Fußgängerlichtsignalanlagen, der Schifffahrtssignale, des Schrankensystems, der Interkomanlagen, des akustischen Warnsystems, der Primär-, Not- und USV-Stromversorgung der gesamten Brücke sowie der Wettererfassungsstation.
Eine derartige Systemintegration birgt erhebliche Risiken, da ein Ausfall der zentralen SPS den gleichzeitigen Ausfall sämtlicher abhängiger Teilsysteme nach sich ziehen kann. Aus diesem Grund wird empfohlen, das hydraulische Steuerungssystem der Brücke funktional und hardwareseitig von den übrigen Subsystemen zu separieren.

Antwort:
Das Steuerungssystem ist entsprechend den Vergabeunterlagen anzubieten, einer Separation des hydraulischen Antriebssystems wird nicht zugestimmt. Die geplante Steuerungsstruktur hat sich an Brückenanlagen bewährt und ein Ausfall der CPU oder anderer SPS-Komponenten ist als äußerst selten innerhalb der geplanten Nutzungsdauer einzuschätzen bei gleichzeitig hoher Ersatzteilverfügbarkeit.
Sämtliche Systeme der Brückenanlage, wie Stromversorgung, Antrieb, Verkehrssicherungsanlagen usw. bilden sowohl funktional als auch sicherheitstechnisch (siehe Risikobeurteilung) eine Einheit: ohne rote Ampel keine Schrankenbewegung, ohne geschlossenen Schranke keine Brückenbewegung, ohne geschlossene Brücke kein Öffnen der Schranken usw. D.h. für den normalen Brückenbetrieb müssen ohnehin alle Steuerungskomponenten funktionieren und ihre (sicherheitsrelevanten) Daten austauschen. Für Störungen sind die Simulationsschalter zur Aufhebung von Sicherheitsverriegelung vorzusehen, bei Steuerungsausfall (SPS-Ausfall) muss in die Handnotebenen gewechselt werden.

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage 15 - Aussteifung verlorene Schalung (LV-Pos. 01.05.1180) Datum: 12.09.2025 - 13:12 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 15 - Aussteifung verlorene Schalung (LV-Pos. 01.05.1180):
Da die verlorene Schalung aus nichtrostendem Stahl (Werkstoff 1.4462) vorgesehen ist und die Aussteifungen laut LV in S235JR ausgeführt werden sollen, entstehen bei dauerhaftem Verbleib unter Wasser bzw. in betonierter Umgebung erhebliche Korrosionsrisiken (bimetallische bzw. galvanische Effekte, Chlorideneintrag). Zur sicheren und wirtschaftlichen Ausführung bitten wir die Vergabestelle, verbindlich zu entscheiden, welche der folgenden Varianten gewünscht ist:
1. Aussteifung ebenfalls in Werkstoff 1.4462 (oder gleichwertigem Duplexstahl) - unsere bevorzugte Lösung zur Vermeidung galvanischer Paare.
2. Wenn Aussteifung S235JR beibehalten wird: verbindliche Vorgaben zu Korrosionsschutzmaßnahmen (z. B. zulässige Chloridklasse der Betonmischung, elektrische/werkstoffliche Trennung zwischen den Bauteilen, vorgeschriebene Beschichtungssysteme nach DIN EN ISO 12944 und ggf. kathodischer Schutz, sowie Beizen/Passivierung der Schweißnähte an den rostfreien Bauteilen).
Bitte teilen Sie uns mit, welche Variante gewünscht ist. Je nach Vorgabe werden wir die Schweiß- und Nachbehandlungsanforderungen (Beizen/Passivierung), Prüfforderungen und die daraus resultierenden Kosten (inkl. ggf. kathodischer Schutz oder spezielle Beschichtungen) in unsere Kalkulation aufnehmen."

Antwort:
Vielen Dank für den Hinweis. Das Material für die Aussteifung der verlorenen Schalung wurde auf nicht rostenden Stahl, Werkstoff-Nr. 1.4571 geändert. Die LV-Pos. 01.05.1180 ist auszutauschen. Die Verbunddübel auf den Bodenblechen sind ebenfalls aus nicht rostendem Stahl herzustellen. Daher sind die LV-Pos. 01.05.1184 und LV-Pos. 01.05.1187 zu ergänzen und in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Diese Verbunddübel sind nicht mehr Bestandteil der LV-Pos. 01.08.0470. Die LV-Pos. 01.08.0470 ist auszutauschen.

Folgende Unterlagen werden ihnen hiermit übergeben:
- 2025-09-12_Austausch-OZ_Bieterfrage 15, Format *.pdf und *.d83
- 2025-09-12_Liste_Austausch_Ergänzung_Unterlagen_Ausschreibung, Format *.pdf

Dateianhänge:

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2025-09-12_Austausch-OZ_Bieterfrage 15.D83 12.09.2025 5,5 KB
2025-09-12_Austausch-OZ_Bieterfrage 15.pdf 12.09.2025 30,1 KB
2025-09-12_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 12.09.2025 14,5 KB
Betreff: NEU: Stoffpreisgleitklausel_NEU Datum: 10.09.2025 - 13:14 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach reiflicher Überlegung haben wir uns entschieden, die Stoffpreisgleitklausel nochmals zu überarbeiten. So wurde der Abrechnungszeitpunkt (=Anrechnungszeitpunkt) nochmals geändert von "Lieferung auf Baustelle" in "Lieferung in das verarbeitende Werk".

Anbei erhalten Sie die neuen Formblätter mit der Bitte um Beachtung.

Freundliche Grüße
i. A. Anke Müller-Staack
Referentin Vergabe

Dateianhänge:

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Stoffpreisgleitklausel_V-035-25_NEU.zip 10.09.2025 114,6 KB
Betreff: Austauschdokumente (3) - Ausschreibungsunterlagen Brückenbeleuchtung Datum: 09.09.2025 - 10:18 Uhr

Nachricht:

Anbei erhalten Sie folgende Dokumente
- 2025-09-08_Austausch-OZ_Beleuchtung, Format *.pdf und *.d83
- 2025-09-08_Liste_Austausch_Ergänzung_Unterlagen_Ausschreibung, Format *.pdf
mit der Bitte um Beachtung.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
2025-09-08_Austausch-OZ_Beleuchtung.D83 09.09.2025 4,8 KB
2025-09-08_Austausch-OZ_Beleuchtung.pdf 09.09.2025 24,6 KB
2025-09-08_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 09.09.2025 13,9 KB
Betreff: Beantwortung Bieterfrage 14 Datum: 05.09.2025 - 09:55 Uhr

Nachricht:

Frage 14 - In Rechnung stellen und Zahlung Stahlkonstruktion der Brücke:
In den Besonderen Vertragsbedingungen ist unter "Punkt 3 Zahlung" angegeben das Zahlungen Gemäß §16 VOB/B stattfinden werden.
Die Stahlkonstruktion des Brückenüberbaus (z.B. LV-Positionen 1.8.250 bis 1.8.410) ist ausgeschrieben als "Stahlkonstruktion herstellen und montieren" wobei in einer LV Pos sowohl die Lieferung des Stahls, die Werkstattfertigung und die Montage auf der Baustelle enthalten ist. Die meisten Kosten entstehen in der Werkstatt und nicht auf der Baustelle.
a) Ist die Annahme richtig, dass für die Lieferung des Stahls in der Werkstatt Rechnungen gestellt werden können nach monatlichem Fortschritt dieser Lieferungen in der Werkstatt?
b) Ist die Annahme richtig, dass für die Werkstattfertigung, Rechnungen gestellt werden können nach monatlichem Fortschritt dieser Werkstattfertigung?

Antwort 14:
Grundsätzlich erfolgen die Zahlungen gemäß § 16 VOB/B. Nach Vertragsabschluss können jedoch auch Vorauszahlungen gemäß § 16 (2) VOB/B vereinbart werden.

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Betreff: NEU: Stoffpreisgleitklausel Datum: 05.09.2025 - 09:55 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie unsere Vereinbarung zur Stoffpreisgleitklausel für 4 Stahlbau-Positionen mit der Bitte um Beachtung.
In dem Zusammenhang wurde das FB BVB_V-035-25_NEU_1 neu erstellt.

Freundliche Grüße
i. A. Anke Müller-Staack
Referentin Vergabe

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131 HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen_NEU_1.pdf 05.09.2025 102 KB
Stoffpreisgleitklausel_V-035-25.zip 05.09.2025 126,6 KB
Betreff: Beantwortung Bieterfragen 10 und 13 a), b) und c) Datum: 04.09.2025 - 13:41 Uhr

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Frage 10 - Biologisch abbaubare Antriebsstoffe:
In der Baubeschreibung ist unter Punkt 2.9.2 angegeben, dass "biologisch abbaubare Antriebsstoffe" zu verwenden sind.
Uns ist kein Antriebsstoff bekannt, welcher zum Betreiben der eingesetzten Maschinentechnik geeignet ist und biologisch abbaubar ist.
Wir bitten um Aufklärung.

Antwort:
Es ist vorzugsweise Maschinentechnik einzusetzen, die mit biologisch abbaubaren Antriebsstoffen (z.B. HVO) betrieben werden kann.

---

Frage 13 -Überprüfung und Freigabe von Dokumenten:
Im Kapitel 4.2.3.2 (BB_LOS 1) sind die Unterlagen aufgeführt, die zur Genehmigung eingereicht werden müssen.
- Übersichts-, Konstruktions- und Werkstattzeichnungen für die Zylinder, das Hydraulikaggregat, die Ventilblöcke und Sensorhalterungen, Stücklisten mit Pos. Nr., Benennung, Werkstoff, Abmessungen, Gewicht, Angaben zur Materialzeugnisbelegung je Pos. und Zuordnung zu den Materialzeugnissen. Die Genehmigung aller Werkstattzeichnungen wird zeitaufwändig sein.
a) Wie viele Tage räumt der Investor für die Überprüfung und Genehmigung der Zeichnungen ein?

Antwort a):
Für die Prüfung und Genehmigung der Werkstattzeichnungen sind im Prüflauf neun Kalenderwochen vorgesehen.

Frage 13.b)
Werden solche Zeichnungen tatsächlich zur Genehmigung benötigt? Bitte beachten Sie, dass nach der Genehmigung durch den Investor einige der Unterlagen von der Klassifikationsgesellschaft für die 3.2-Zertifizierung genehmigt werden müssen.

Antwort b):
Ja, die Unterlagen werden benötigt.

Frage 13.c)
Muss wirklich jedes Bauteil über ein Werkstoffzertifikat verfügen? Und was ist mit Katalog-Hydraulikkomponenten, die aus etwa einem Dutzend Komponenten bestehen, die jeweils aus einem anderen Werkstoff bestehen?

Antwort c)
Die Forderung nach einem 3.2-Zeugnis für tragende Teile ergibt sich aus der ZTV-W LB 216/1-Punkt 2.2 und der ZTV-ING 8.6 Punkt 6.1. Dort werden auch die tragenden Bauteile definiert. Neben den tragenden Teilen der Hydraulikzylinder betrifft das in erster Linie Rohrleitungen der Hydraulik. Zusätzliche Komponenten mit 3.2-Zeugnis werden explizit in den Vergabeunterlagen genannt (Grundmaterial des Steuerblocks am Zylinder).
Katalogkomponenten der Hydraulik (Ventile usw.) fallen nicht unter diese Regelung.

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Betreff: ERGÄNZUNG zur Beantwortung Bieterfrage 11B Datum: 04.09.2025 - 13:41 Uhr

Nachricht:

Frage 11B: Stützeinrichtungen
a) In das Leistungsverzeichnis sind LV-Pos 01.09.180 / 01.09.190 / 01.09.200 / 01.09.210 ausgeschrieben für Schutzeinrüstungen. Bei die LV-Pos 01.09.180 ist angegeben, für welchem Bauteil diese Schutzeinrüstung eingesetzt werden soll
Ist es richtig, dass die LV-Pos 01.09.190 / 01.09.200 / 01.09.210 auch über diesen gleichen Bauteile handeln?

Antwort a):
Ihre Annahme ist korrekt. Die Position 01.09.180 beschreibt die witterungsbedingte Schutzeinrichtungen, die für die angegebenen Bauteile jeweils eingesetzt werden sollen sowie die Örtlichkeiten und die Art der erforderlichen Arbeiten, bei denen diese witterungsbedingten Schutzeinrichtungen erforderlich sind. Die nachfolgenden Positionen (01.09.190 bis 01.09.210) beziehen sich auf eben diese Schutzeinrichtungen.
Die Positionen 01.09.190 bis 01.09.210 ergeben sich aus dem Langtext der Position 01.09.180.

Frage 11B: Stützeinrichtungen
b) Können Sie uns bitte den Unterschied erklären zwischen LV-Pos 01.09.190 und 01.09.210?

Antwort b):
Position 01.09.180 definiert die Art sowie den Einsatzzweck der zu kalkulierenden Schutzeinrichtung und beinhaltet die Lieferungen und Ladevorgänge zur bzw. in der Baustelle (=Lagerort).
In der Position 01.09.190 ist die Vorhaltezeit dieser Schutzeinrichtung für Dauer der Lagerung innerhalb der Baustelle, jedoch ohne Einsatz der eigentlichen Schutzeinrichtung, zu kalkulieren. Hier soll sichergestellt werden, dass die Schutzeinrichtung bereits vor Ort und bei einsetzenden Witterungsbedingungen umgehend und ohne lange Verzögerungen am Einsatzort eingesetzt werden kann.
In der Position 01.09.200 ist der eigentliche Einsatz (aufstellen, umsetzen, umbauen) der witterungsbedingten Schutzeinrichtung am Einsatzort zu kalkulieren.
Die Position 01.09.210 vergütet Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der am Einsatzort eingesetzten Schutzeinrichtung.

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Betreff: Ausführungsstatik Stahlüberbau Bieterfrage 12 A und 12B Datum: 03.09.2025 - 14:20 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 12A:
Ausführungsstatik Stahlüberbau
In der Baubeschreibung ist unter Punkt 4.1 (Seite 164) angegeben, dass der Auftraggeber im Auftragsfall die geprüfte Statik und Ausführungspläne für den Stahlüberbau zur Verfügung stellt.
A. Wir bitten um Bestätigung, dass dieser geprüfte Statik und Ausführungspläne auch die Dimensionierung aller Schweißnähte enthällt.
Antwort zu Bieterfrage 12:
Ja, es wird bestätigt, dass in der Statik und der Ausführungsplanung alle Schweißnähte bemessen und dimensioniert werden.

Bieterfrage 12B:
Im Rahmen eines wirtschaftlichen Bauwerkes und zur Vermeidung von unnöttig hohen Fertigungskosten der Stahlbrücke, bitten wir um Bestätigung das der Auftraggeber alle Schweißnähte berechnet und in seiner Statik und Ausführungspläne uns die minimal benötigte Schweitnahtstärke übermittelt.
(Als Beispiel: HV Nähte sind viel aufwändiger als Ecknähte / eine Ecknaht a10mm ist viel aufwändiger als einem Ecknaht von 6mm)
Antwort zu Bieterfrage 12B:
Es wird für alle Schweißnähte die statisch erforderliche Dicke angegeben.

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Betreff: Bieterfrage 11A, 11B, 11C, 11D Datum: 03.09.2025 - 14:06 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 11A:
Stahlbau
Korrosionsschutzplan:
Laut unser Korrosionsschutzlieferanten ist das Korrosionsschutzsystem mit Lfd.nr. 1 nicht geeignet für Stahlkonstruktionen die mit Salz- bzw. Brackwasser in Berührung kommen. Wir bitten um Überprüfung.
Wir möchten gerne das nachfolgende Korrosionsschutzsystem vorschlagen für die Stützen und Pylone in den Achsen 70 und 80:
1. GB EP-Zn (R), 50 µm
2. 1. und 2. ZB (EP), gesamt 450 µm
3. DB PUR, 60 µm
Antwort zu Bieterfrage 11A:
Bitte kalkulieren Sie die ausgeschriebenen Korrosionsschutzsysteme. Es erfolgen keine Änderungen.

Bieterfrage 11B:
Stützeinrichtungen:
In das Leistungsverzeichnis sind LV-Pos 01.09.180 / 01.09.190 / 01.09.200 / 01.09.210 ausgeschrieben für Schutzeinrüstungen. Bei die LV-Pos 01.09.180 ist angegeben für welchem Bauteil diese Schutzeinrüstung eingesetzt werden soll
a. Ist es richtig das die LV-Pos 01.09.190 / 01.09.200 / 01.09.210 auch über diesen gleichen Bauteile handeln?
Antwort zu Bieterfrage 11B:
Ihre Annahme ist korrekt. Die Position 01.09.180 beschreibt die witterungsbedingte Schutzeinrichtungen, die für die angegebenen Bauteile jeweils eingesetzt werden sollen sowie die Örtlichkeiten und die Art der erforderlichen Arbeiten, bei denen diese witterungsbedingten Schutzeinrichtungen erforderlich sind. Die nachfolgenden Positionen (01.09.190 bis 01.09.210) beziehen sich auf eben dieses Schutzeinrichtungen.

Bieterfrage 11C:
Pfeiler / Stahlrohrstütze:
In das Leistungsverzeichnis sind unter LV-Pos 01.08.350 und 01.08.360 Wanddicken 50mm für die Rohrprofile der Stahlrohrstützen in den Achsen 60 und 90 angegeben.
In den Materialverteilungsplan (Anlage 08-7.1) ist für den Achsen 60 und 90 eine Wanddicke von 45mm angegeben.
Könnten Sie uns bitte Erläutern mit welche Wanddicke wir rechnen sollen?
Antwort zu Bieterfrage 11C:
Vielen Dank für den Hinweis. Die Wandstärke der Stahlrohrstützen in den Achsen 60 und 90 beträgt 45 mm. Die LV-Pos. 01.08.0350 und LV-Pos. 01.08.0360 sind auszutauschen.

Bieterfrage 11D:
Schwingungstilger:
Auf die Übersichtszeichnung der Brücke (Anlage 08-1.1) sind potentielle Anordnung von Schwingungstilgern angegeben.
Im Moment gibt es hierfür keine weitere technische Angaben und LV-Positionen.
Bitte Bestätigung das die Lieferung und Einbau dieser Schwingungstilgern nicht in unser Angebotspreis einzurechnen ist.
Antwort zu Bieterfrage 11D:
Angaben zu potenziellen Schwingungstilger sind ausschließlich informativ. Es wird bestätigt, dass keine Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Einbau von Schwingungstilgern zu kalkulieren sind.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
2025-09-03_Austausch-OZ_Bieterfrage 11.D83 03.09.2025 3,9 KB
2025-09-03_Austausch-OZ_Bieterfrage 11.pdf 03.09.2025 227,9 KB
2025-09-03_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 03.09.2025 12,7 KB
Betreff: Thema Stoffpreisgleitklausel Datum: 02.09.2025 - 13:31 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben uns mit unseren Beteiligten zum Thema Stoffpreisgleitklausel abgestimmt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir mit Ihnen eine Stoffpreisgleitklausel vereinbaren werden.
Dazu werden die entsprechenden Formblätter am Ende dieser Woche verschickt.
Wir bitten um Beachtung.

Freundliche Grüße
i. A. Anke Müller-Staack
Referentin Vergabe

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Betreff: Änderung der Angebotsfrist Datum: 02.09.2025 - 13:31 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund von Anfragen von Bietern haben wir uns entschlossen, die Angebotsfrist bzw. den Submissionstermin wir folgt zu ändern:

Angebotsfrist ALT: 23.09.2025
Angebotsfrist NEU: 07.10.2025

Die Bindefrist ändert sich nicht.

Wir bitten um Beachtung.

Freundliche Grüße
i. A. Anke Müller-Staack
Referentin Vergabe

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Betreff: Bieterfrage 9 Submissionstermin Datum: 29.08.2025 - 12:00 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 9:
Aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens, der ungeklärten Fragestellung zur Stoffpreisgleitklausel sowie aktueller Urlaubs- und Krankheitsfälle bitten wir um eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraums um 4 Wochen. Dadurch können wir sicherstellen, Ihnen ein technisch und wirtschaftlich optimiertes Angebot ausarbeiten zu können.

Antwort Bieterfrage 9:
Sehr geehrte Damen und Herren,

pflichtgemäß befinden wir uns in der Entscheidungsfindung zur Ihrer Anfrage - können jedoch erst abschließend antworten, wenn die Hauptentscheider aus dem Urlaub zurück sind. Unsere Antwort erhalten Sie in der 36., evtl. 37. KW, sodass wir um etwas Geduld bitten.

Freundliche Grüße
i. A. Anke Müller-Staack
Referentin Vergabe

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Betreff: Beantwortung Bieterfrage 6 Datum: 28.08.2025 - 08:19 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 6:
Betreff: Stahlbau
Wir stellen einen Unterschied im Wert der Exzentrizität Hohlkasten der Achsen 70 und 80 im Materialverteilungsplan (125 mm bzw. 127 mm) im Vergleich zu den Querschnitten K-L (jeweils 114 mm) fest. Können Sie uns bitte mitteilen, welche Werte korrekt sind?

Antwort Bieterfrage 6:
Vielen Dank für den Hinweis. Die Werte zu den Exzentrizitäten des Hohlkastens wurden auf dem Materialverteilungsplan korrigiert. Die Unterlage 08-7.1 _AS_Materialverteilungplan ist mit dem neuen Stand vom 27.08.2027 auszutauschen. Bitte beachten Sie, dass die Exzentrizitäten in den Planunterlagen in der Einheit [cm] angegeben sind.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
08-7.1_AS_Materialverteilungplan _bersicht_2025-08-27.pdf 28.08.2025 1,4 MB
2025-08-27_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 28.08.2025 12,4 KB
Betreff: Beantwortung Bieterfragen 7 und 8 Datum: 25.08.2025 - 07:59 Uhr

Nachricht:

Frage 7:
Es fehlt das Angebotsschreiben.
Antwort 7:
Das FB 121 HVA-Angebotsschreiben_V035-25 liegt dieser Nachricht als Anlage bei.

Frage 8 - Verlorene Schalung:
In Pos. 1.5.1170, Herstellung der verlorenen Schalung, ist der Einbau von Stahlblechen aus 1.4462 abgefragt. Da diese auf keinem Plan ersichtlich ist, nennen Sie uns bitte die zu kalkulierende Blechstärke, um eine gleiche Kalkulationsgrundlage für alle Bieter zu schaffen.
Antwort 8:
Die einzelnen Blechstärken sowie die zugehörigen Flächen wurden im Langtext ergänzt. Bitte beachten Sie die Änderung des Vordersatzes (von 135 m2 auf 180 m2) für die gesamte Position. Die LV-Pos. 01.05.1170 ist auszutauschen.
Folgende Unterlagen werden ihnen hiermit übergeben:
- 2025-08-22_Austausch-OZ_Bieterfrage 8, Format *.pdf und *.d83
- 2025-08-22_Liste_Austausch_Ergänzung_Unterlagen_Ausschreibung, Format *.pdf

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
121 HVA-B Angebotsschreiben_V-035-25.pdf 25.08.2025 94 KB
2025-08-22_Austausch-OZ_Bieterfrage 8.D83 25.08.2025 3,2 KB
2025-08-22_Austausch-OZ_Bieterfrage 8.pdf 25.08.2025 21,8 KB
2025-08-22_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 25.08.2025 12,3 KB
Betreff: Beantwortung Bieterfrage 5: Ausführungsstatik Datum: 20.08.2025 - 13:51 Uhr

Nachricht:

Frage 5: Ausführungsstatik
In der Baubeschreibung ist unter Punkt 4.1 (Seite 164) angegeben, dass der Auftraggeber im Auftragsfall die geprüften Ausführungspläne für den Stahlüberbau zur Verfügung stellt. Für die Ermittlung der Angebotspreise sind die Angaben über die Dimensionierung der Schweißnähte äußerst wichtig.
Im Moment fehlen diese Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Wir bitten Sie höflichst, uns die Unterlagen zur Verfügung zu stellen mit Angaben über die Dimensionierung der Schweißnähte, die wir bei der Ermittlung der Angebotspreise berücksichtigen müssen.

Antwort 5:
Die Ausschreibungsunterlagen wurden auf Grundlage einer Entwurfsplanung erstellt. Die Ausführungsunterlagen sowie die Genehmigungsstatiken befinden sich derzeit in der Bearbeitung sowie Prüfung und können daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Ausschreibung von Ingenieurbauwerken auf Basis von Entwurfsunterlagen und dem entsprechenden Informationsgehalt ist gängige Praxis und wird von den Bietern akzeptiert.

Dateianhänge:

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Betreff: Beantwortung Bieterfragen 4a), b), c) Datum: 20.08.2025 - 08:08 Uhr

Nachricht:

Frage 4.a)
Stahlrohre Wartestellen; LV-Pos. 01.11.10:
Die Stahlpfähle für die Wartestellen gem. LV sind RO 1067x30, S355 NLH. Auf den zugehörigen Plänen jedoch RO 1067x25, S355 J2H. Wir bitten um Aufklärung.
Antwort 4.a)
Die Stahlpfähle der Wartestellen sind als RO 1067x25, S355 NLH auszuführen. Die LV-Pos. 01.11.0010 ist auszutauschen.

Frage 4.b)
Pfeiler A70, A80: Halbringe; LV-Pos. 01.05.740:
Gem. LV sind die 4 Pfähle in den Achsen 70 und 80 mit innenliegenden Halbringen zu versehen (analog zu den anderen Achsen). Diese Halbringe sind in den Plänen nicht dargestellt. Wir bitten um Aufklärung.
Antwort 4.)
Die Pfeilerköpfe in den Achsen 70 und 80 erhalten keine Halbringe. Die LV-Pos. 01.05.0740 entfällt ersatzlos.

Frage 4.c)
Vertikalpfeiler A40: Wandstärke; LV-Pos 01.05.630+940:
Gem. LV Pos. 01.05.0630 und dem Stahlbauplan ist der Vertikalpfahl in Achse 40 ein RO 1219x40. Gem. LV-Pos. 01.05.0940 ist für den zu rammenden Teil ein RO 1219x28 zu verwenden. Wir bitten um Aufklärung.
Antwort 4.c)
Die LV-Pos. 01.05.0630 ist korrekt. Der rammende Teil der LV-Pos. 01.05.0940 ist analog als RO 1219x40 auszuführen. Die LV-Pos. 01.11.0010 ist 01.05.0940 auszutauschen.

Bitte beachten Sie folgende Unterlagen:
2025-08-19_Austausch-OZ_Bieterfrage 4, Format *.pdf und *.d83
2025-08-19_Liste_Austausch_Ergänzung_Unterlagen_Ausschreibung, Format *.pdf

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
2025-08-19_Austausch-OZ_Bieterfrage 4.D83 20.08.2025 5,3 KB
2025-08-19_Austausch-OZ_Bieterfrage 4.pdf 20.08.2025 27,7 KB
2025-08-19_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 20.08.2025 13,3 KB
Betreff: Änderung BAUZEIT und Austauschdokumente (2) Datum: 14.08.2025 - 11:57 Uhr

Nachricht:

In Bezug auf die Anpassungen auf Grund des geotechnischen Entwurfsberichts ergeben sich auch Änderungen in der Bauzeit - wir gehen somit von der Verlängerung der Bauzeit vom 30.05.2028 (ALT) auf den 28.06.2028 (NEU) aus --> siehe beiliegendes FB Besondere Vertragsbedingungen.
Dies Änderung schlägt sich auch den weiteren Austauschblättern nieder.

Wir bitten um Beachtung und Austausch der beiliegenden Dokumente.

Zur Übersicht erhalten Sie die Statusliste vom 14.08.2025.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
131 HVA-B Vorlage Besondere Vertragsbedingungen_NEU_V-035-25.pdf 14.08.2025 101,8 KB
2025-08-14_Austausch_Kapitel_1.1.3.4.1_Erdbau_Allgemeines.pdf 14.08.2025 267,5 KB
2025-08-14_Austausch_Kapitel_1.1.3.4.2_Verf_llung_Kaibauwerk_rev1.pdf 14.08.2025 251,8 KB
2025-08-14_BB_Austausch_Kapitel_3.2.3_zeitliche Auflagen.pdf 14.08.2025 194,8 KB
2025-08-14_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 14.08.2025 204,7 KB
Betreff: Beantwortung Bieterfrage 3 (Klappbrücke) Datum: 13.08.2025 - 10:09 Uhr

Nachricht:

Thema: Klappbrücke

Frage 3a:
Für Hydraulikzylinder, Hydraulikaggregate und Rohrleitungen ist ein 3.2-Zertifikat erforderlich. Wird ein 3.2-Zertifikat der Klassifikationsgesellschaft DNV akzeptiert?
Antwort 3a:
Aus unserer Sicht spricht nichts gegen den DNV als Klassifizierungsgesellschaft, wenn diese das 3.2 Zertifikat ausstellt.

Frage 3b:
Welche Zertifikate sind, neben der CE-Erklärung der Richtlinien 2014/35/EU und 2014/30/EU, für das Steuerungssystem erforderlich?
Antwort 3b:
Diesbezüglich verweisen wir auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie auf die Baubeschreibung Pkt. 3.12 "Prüfungen und Nachweise" (Unterpunkt 3.12.4 "Technische Ausrüstung") und Pkt. 4.2 "Vom AN zu liefernde Unterlagen" (Unterpunkt 4.2.3 "Technische Ausstattung").

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: ACHTUNG: Austausch von fehlerhaften Dateien in der Nachricht vom 11.08.2025 "Ergänzungsunterlagen / Austauschdokumente (1)" Datum: 12.08.2025 - 11:12 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist die Nummerierung der Austauschpositionen verrutscht. Wir bitten um Beachtung der folgenden Änderungsdateien mit dem Stand "rev1"

- Paket mit
o Austauschpositionen Erdbau OZ rev 1, Format *.d83 und *.pdf
o Austauschpositionen Handlaufbeleuchtung OZ rev 1, Format *.d83 und *.pdf

- Statusliste ausgetauschte Unterlagen Ausschreibung Warnowbrücke, Stand 12.08.2025. Hier sind die entsprechenden Zeilen rot/durchgestrichen und blau markiert.

Freundliche Grüße
i. A. Anke Müller-Staack
Referentin Vergabe

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
2025-08-12_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 12.08.2025 202,3 KB
2025-08-12_OZ_rev1_Handlauf+Erdbau.zip 12.08.2025 523,9 KB
Betreff: Ergänzungsunterlagen / Austauschdokumente (1) Datum: 11.08.2025 - 12:55 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie zwei Pakete mit Unterlagen als Anpassung an den geotechnischen Bericht WL Süd und zur Beleuchtung sowie eine entsprechende Änderungsliste zu den Paketen mit der Bitte um Beachtung.
Freundliche Grüße
i. A. Anke Müller-Staack
Referentin Vergabe

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
2025-08-08_Liste_Austausch_Erg_nzung_Unterlagen_Ausschreibung.pdf 11.08.2025 243,8 KB
Paket_Anpassung_geotechn_Bericht.zip 11.08.2025 14,3 MB
Paket_Austausch_Beleuchtung.zip 11.08.2025 1,3 MB
Betreff: Beantwortung Bieterfragen 1 und 2 Datum: 30.07.2025 - 16:20 Uhr

Nachricht:

Frage 1:
ZU: 08-44_AS Übersichtsschaltplan_Elektroanlage - Vermerk UV Brückenbeleuchtung
...im o.g. Plan ist ein Vermerk "siehe Plan Übersichtsschaltplan Brückenbeleuchtung" aufgeführt. Leider ist diese Übersichtsschaltplan nicht bei den Unterlagen dabei. Können Sie diesen bitte nachsenden?

Antwort 1:
Anbei erhalten Sie als Nachlieferung den Übersichtsschaltplan UV Brückenbeleuchtung als Unterlage 8-31 sowie das Anlagenverzeichnis mit der zusätzlichen Planbenennung.

Frage 2:
Und haben Sie noch eine Leuchtenliste?

Antwort 2:
Eine explizite Leuchtenliste können wir nicht beilegen, wir möchten jedoch auf die Bezeichnungen bzgl. der Strahloptik auf der Legende des Lageplanes (8-30) und die entsprechenden Bezeichnungen in den LV-Positionen verweisen.

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
00_Anlagenverzeichnis_2025-07-30.pdf 30.07.2025 289,8 KB
08-31_UV-Br_ckenbeleuchtung.pdf 30.07.2025 339,6 KB
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