Wartungsarbeiten am 28.08.2025 im Zeitraum 18:00 - 23:59 Uhr
Rostocker Oval - Neubau Warnowbrücke in Rostock - Geh- und Radwegbrücke als Stahlb...
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.09.2025
23.09.2025 13:00 Uhr
23.09.2025 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH - Treuhänderische Projektsteuerin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Rostock HRB 5125
Am Vögenteich 26
18055
Rostock
Deutschland
DE803
a.mueller-staack@rgs-rostock.de
+493813814560720

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 385588-15164
+49 385588485-15817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45221100-3
45221110-6
45221113-7
45233161-5
45233162-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Brückenneubau: Geh- und Radwegbrücke als Stahlbrücke mit Betonfahrbahn als Mehrfeldbauwerk über die Warnow im Stadtzentrum von Rostock

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Über der Bundeswasserstraße ist die Geh- und Radwegbrücke als Klappbrücke (25,74 m) mit Hydraulikantrieb ausgebildet sowie werden Leitwerke und Wartestellen errichtet.
Das Hauptfeld (70,00 m) über die Warnow besteht aus einem Zügelgurt-Tragwerk mit Seilabspannungen an hohen Stahlpylonen, wobei durch die gebogene Linienführung des Bauwerks eine einseitige Aufhängung des Decks konzipiert wurde.
Gegründet wird das Bauwerk im Gewässer auf eingebrachten Stahlrohrpfählen als Monopiles bzw. als Pfahlböcke in den Pylonen- und Klappbrückenachsen.
Die Gründung des Kaibauwerk erfolgt durch eine Landgewinnung im Spundwandkasten und eingebrachten Stahlrohrpfählen. Das Widerlager Nord wird ebenfalls auf Stahlrohrpfählen tiefgegründet.
Der Überbau besteht aus einem Stahltragwerk sowie einer Betonfahrbahnplatte, das gestaltete Geländer besteht aus einer Drahtgitterfüllung.
Zudem wird das Bauwerk mit einer Beleuchtung ausgestattet.

Gesamtstützweite 541,16 m
Breite zw. Geländern 6,00 m

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.12.2025
31.05.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rostock
Deutschland
DE803

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

- Maßnahme Nr. 2 V - Angepasste Baustellenbeleuchtung
- Maßnahme Nr. 7 V - Tageszeitliche Bauzeitenregelung für schallintensive Arbeiten
- Maßnahme Nr. 9 V - Fischotterberme Widerlager Nord
- Maßnahme Nr. 10 V - Minderung Bauschall
- Maßnahme Nr. 12 V - Schutz des Bodens/Bodenschutzbegleitung
- Maßnahme Nr. 13 V - Schutz des Gewässers 1 (Lagerung Stoffe, Vorhalten Ölbinde- und
Ölsperrmittel, Betriebsmittel Baumaschinen und Anstrichstoffe)
- Maßnahme Nr. 14 V - Schutz des Gewässers 2 (Entstehung Trübungsfahnen)
- Maßnahme Nr. 15 V - Vermeidung von Staubentwicklung
- Maßnahme Nr. 17 V - Schutz des Gewässers 3 (Behandlung / Reinigung und die Verbringung
des anfallenden Bauwassers)

Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) verbunden mit den Arbeitsbedingungen des/der in der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbBV M-V) für repräsentativ erklärten Tarifvertrages/Tarifverträge.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYDCYTH7ND13Z

Einlegung von Rechtsbehelfen

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bindefrist: Nach Ablauf der Bindefrist sind Bieter bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist (siehe Deckblatt) an ihr Angebot gebunden. Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

317886-2025

Zusätzliche Informationen

Die Vergabe der Bauleistung hängt vom Vorliegen der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses und der Bereitstellung der Fördermittel ab.
Es kann zu Verzögerungen im Verfahren kommen, da Rechtsbehelfe eine aufschiebende Wirkung haben können.

Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über DTVP über die Funktion "Kommunikation". Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über DTTVP eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 42 Absatz 1 Punkt 1 UVgO / § 16 Absatz 1 Nr. 2 VOB/A / § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.

Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

122
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

gemäß § 16a EU VOB/A

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 & § 124 GWB vorliegen; ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.

Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe "107 HVA B-StB Vorlage Eigenerklärung Eignung 03-23"

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Mit dem Angebot einzureichen:

- Angaben zu Berufsgenossenschaft
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer

Nachweise Qualifikation AN:
Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen:
Die Fachkunde des AN muss mit einer der folgenden Qualifikationen nachwiesen werden:
- Bescheinigung des Ausbildungsbeirates "Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau" beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e. V. (SIVV-Schein),
- Schulung zum Asphaltbauer
- Ausbildung zum Bauwerksabdichter
- einen gleichwertigen Nachweis.

Ausführung Korrosionsschutz:
Die Fachkunde des AN muss mit einer der folgenden Qualifikationen nachwiesen werden:
- bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates beim Bundesverband Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein),
- bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis zu belegen
Im Abstand von höchstens 5 Jahren ist eine Nachschulung nach den Vorgaben des Ausbildungsbeirates durchzuführen.

Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl:
Die Fachkunde des AN muss mit einer der folgenden Qualifikationen nachwiesen werden:
- die Bescheinigung des Ausbildungsbeirates "Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau" beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (SIVV-Schein) oder
- den Korrosionsschutzschein oder
- den Nachweis einer Aufschulung zum Asphaltbauer oder
- den Nachweis einer Ausbildung zum Bauwerksabdichter oder einen gleichwertigen Nachweis
und den dokumentierten Nachweis der Ausführung von Beschichtungsarbeiten mit Reaktionsharzen auf Brücken belegt werden.

Reaktionsharzbeton PRC:
Die Fachkunde des AN muss mit einer der folgenden Qualifikationen nachwiesen werden:
- bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirats "Schutz und Instandsetzung im Betonbau" beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (SIVV-Schein),
- bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis
Eine Nachschulung ist im Abstand von höchstens drei Jahren entsprechend den Vorgaben des Ausbildungsbeirates "Schutz und Instandsetzung im Betonbau" durchzuführen.

Stahlbauarbeiten:
Stahlbauarbeiten im Werk und auf der Baustelle dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die folgende Nachweise der Qualifikation vorlegen:
- gültiges Schweißzertifikat und gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090- 1 für Ausführungsklasse EXC 3 + EXC 2
- Schweißaufsichtsperson mit umfassenden technischen Kenntnissen (C) nach EN ISO 14731

Schweißen unter Wasser:
Die Fachkunde des AN muss mit folgenden Qualifikationen nachwiesen werden:
- Herstellerqualifikation und Nachweis gem. Anforderungen an Betriebe und Personal für das nasse Unterwasserschweißen gem. DVS 1801, Klasse UB

Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. führen. Die Präqualifikation muss mindestens folgende Teile enthalten:
331-01 Betonarbeiten
311-02 Betonfertigteilarbeiten
311-06 Stahlverbundbauarbeiten
311-07 Stahlbauarbeiten
311-08 Seilsysteme
311-10 Korrosionsschutzarbeiten
311-11 Betonerhaltungsmaßnahmen
311-12 Abdichtungsarbeiten

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Angaben, dass für Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,
Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung,
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Abgaben über die Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister,
- Nachweis über die Anmeldung bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft.

O. g. Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Brückenbau
- Mind. 2 abgeschlossene Brückenbauprojekte in Stahlverbundbauweise mit mind. 15 Mio. EUR Brutto Bauvolumen

Spezialbrückenbau
- Mind. 1 abgeschlossenes Brückenbauprojekt mit Herstellung einer Schrägseilbrücke (vollständiges Bauwerk oder feldweise Ausführung)

Hydraulikantriebe
- Mind. 1 abgeschlossenes Bauprojekt mit Herstellung bzw. Einbau von hydraulischen Antrieben bei beweglichen Brückenbauwerken, Wehren, Schleuse oder Fähranlegern

Wasserbau
- Mind. 2 abgeschlossene Bauprojekte mit Einbringen von Stahlrohren mit einem Mindestdurchmesser ? 1000 mm von schwimmender Technik aus

Hinweise
Sollte ein Bauprojekt mehrere oder alle Anforderungen erfüllen, dann kann dieses Bauprojekt mehrfach eingetragen werden.

Eine Eignungsleihe ist zugelassen.

Finanzierung

Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOB/B.

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Sie können insbesondere wirtschaftliche, innovationsbezogene, umweltbezogene, soziale oder beschäftigungspolitische Belange oder den Schutz der Vertraulichkeit von Informationen umfassen. §127 GWB

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung