Mit dem Angebot einzureichen:
- Angaben zu Berufsgenossenschaft
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
Nachweise Qualifikation AN:
Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen:
Die Fachkunde des AN muss mit einer der folgenden Qualifikationen nachwiesen werden:
- Bescheinigung des Ausbildungsbeirates "Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau" beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e. V. (SIVV-Schein),
- Schulung zum Asphaltbauer
- Ausbildung zum Bauwerksabdichter
- einen gleichwertigen Nachweis.
Ausführung Korrosionsschutz:
Die Fachkunde des AN muss mit einer der folgenden Qualifikationen nachwiesen werden:
- bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates beim Bundesverband Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein),
- bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis zu belegen
Im Abstand von höchstens 5 Jahren ist eine Nachschulung nach den Vorgaben des Ausbildungsbeirates durchzuführen.
Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl:
Die Fachkunde des AN muss mit einer der folgenden Qualifikationen nachwiesen werden:
- die Bescheinigung des Ausbildungsbeirates "Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau" beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (SIVV-Schein) oder
- den Korrosionsschutzschein oder
- den Nachweis einer Aufschulung zum Asphaltbauer oder
- den Nachweis einer Ausbildung zum Bauwerksabdichter oder einen gleichwertigen Nachweis
und den dokumentierten Nachweis der Ausführung von Beschichtungsarbeiten mit Reaktionsharzen auf Brücken belegt werden.
Reaktionsharzbeton PRC:
Die Fachkunde des AN muss mit einer der folgenden Qualifikationen nachwiesen werden:
- bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirats "Schutz und Instandsetzung im Betonbau" beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (SIVV-Schein),
- bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis
Eine Nachschulung ist im Abstand von höchstens drei Jahren entsprechend den Vorgaben des Ausbildungsbeirates "Schutz und Instandsetzung im Betonbau" durchzuführen.
Stahlbauarbeiten:
Stahlbauarbeiten im Werk und auf der Baustelle dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die folgende Nachweise der Qualifikation vorlegen:
- gültiges Schweißzertifikat und gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090- 1 für Ausführungsklasse EXC 3 + EXC 2
- Schweißaufsichtsperson mit umfassenden technischen Kenntnissen (C) nach EN ISO 14731
Schweißen unter Wasser:
Die Fachkunde des AN muss mit folgenden Qualifikationen nachwiesen werden:
- Herstellerqualifikation und Nachweis gem. Anforderungen an Betriebe und Personal für das nasse Unterwasserschweißen gem. DVS 1801, Klasse UB
Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. führen. Die Präqualifikation muss mindestens folgende Teile enthalten:
331-01 Betonarbeiten
311-02 Betonfertigteilarbeiten
311-06 Stahlverbundbauarbeiten
311-07 Stahlbauarbeiten
311-08 Seilsysteme
311-10 Korrosionsschutzarbeiten
311-11 Betonerhaltungsmaßnahmen
311-12 Abdichtungsarbeiten
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Angaben, dass für Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,
Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung,
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Abgaben über die Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister,
- Nachweis über die Anmeldung bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft.
O. g. Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.