Dienstleistung gem. VgV
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Übernahme und Verwertung (§ 3 Abs. 23 KrWG) des der Hanse- und Universitätsstadt Rostock angedienten Sperrmülls, der nicht der Wiederverwendung zugeführt werden kann, für die Jahre 2026 bis 2030. Die Einsammlung des Sperrmülls ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
Der Vertrag verlängert sich maximal fünfmalig um jeweils ein Jahr, wenn diese Verlängerung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jeweils spätestens bis zum 30.09. des Vorjahrs gegenüber dem Auftragnehmer erklärt wird.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1)Zuschlagskriterien: Preis 100 %
2)Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock behält sich für den Fall eines Auftragnehmerausfalls folgende Option gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor:
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzu-tragen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zugelassen),siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD_18092023.pdfErklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind- Jahresumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2021 - 2023), der jeweils das doppelte der Jahresangebotssumme (Angebotssumme gem. Formular 633 divi-diert durch die Leistungsjahre) nicht unterschreitet oder anderweitiger Nachweis der finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit für die ausgeschriebene Leistung (§ 45 Abs. 1 VgV) (Eigenerklärung, z. B. in der Unterlage "Nachweise und Preisangaben der Bieter")- Jahresumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2021 - 2023) im Tätigkeitsbe-reich des Auftrags, der jeweils die Jahresangebotssumme nicht unterschreitet o-der anderweitiger Nachweis der finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit für die ausgeschriebene Leistung (§ 45 Abs. 1 VgV) (Eigenerklärung, z. B. im Formular 124 LD)- Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 Millionen Euro je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und mindestens 3 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres (VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) (Bescheinigung)- Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 1,0 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall und mindestens 5,0 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres (Bescheinigung)- Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro (Bescheinigung)
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zugelassen),siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD_18092023.pdfErklärung zu folgenden Punkten: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB- Nachweis der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie)
- Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten drei Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragssumme im Ausführungszeitraum, Ausführung mit eigenem Personal, Auftraggeber/Ansprechpartner mit Kontaktdaten- Erklärung zur Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten- Beschreibung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Eigenerklärung, z. B. in der Unterlage "Nachweise und Preisangaben der Bieter")- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zur Verwertung und Behandlung von Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) oder Vorlage gleichwertiger Nachweise- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Fachkundenachweise der mit der Leistung betrauten Führungskräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)- Aufbereitungs- und Verwertungskonzept des Sperrmülls der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Angabe der Annahmestelle des Sperrmülls, der Verwertungs- und Entsorgungsanlage(n) mit Standortangabe(n), Verfahrensablauf der Sperrmüllverwertung und zugehörigem Maschinenstammbaum sowie Abfallbestandteilen und Mengenangaben (Mengenflussbild)- Nachweis über das Verfügungsrecht über die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Verwertung des Sperrmülls in ausreichender Kapazität sowie Vorlage von Genehmigungsnachweisen und Betriebsdaten der letzten drei Jahre vor dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung. Die Anlage muss sich zum Tag der Absendung der Bekanntmachung in Betrieb befinden oder genehmigt sein. (Verfügungserklärung des Anlagenbetreibers mit Genehmigungsbescheid oder mindestens ein Genehmigungsvorbescheid und ein verbindlicher und mit Bürgschaft gesicherter Bauzeitplan)- wenn die Sperrmüllannahme nicht in einer Verwertungsanlage erfolgt, die im Radius von bis zu 10 km um den Abfallschwerpunkt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt (s. Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung), ist zusätzlich der Nachweis über das Verfügungsrecht einer Umschlagannahme im genannten Radius notwendig (Verfügungserklärung)- die Annahmestelle der Abfälle muss über eine amtlich zugelassene und geeichte Waage verfügen (Nachweis nach MessEG)- Angaben zu Betriebsausstattung / Geräte / technische Ausrüstung
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Fachkundenachweise der mit der Leistung betrauten Führungskräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV) (Nachweise)