Dienstleistung nach VgV
Es wird die Betreibung 1 Gemeinschaftsunterkunft (GU) und 1 Flüchtlingsunterkunft (FU) ausgeschrieben. Jede Unterkunft wird in einem eigenem Los ausgeschrieben:
Los 1 - Gemeinschaftsunterkunft Marienehe:
Die Gemeinschaftsunterkunft befindet sich im Rostocker Stadtteil Schmarl. Die Adresse lautet Marieneher Str. 4a, 18069 Rostock. Das Objekt besteht aus sechs eingeschossigen Gebäude in Containerbauweise sowie dem dazugehörenden Außengelände. Das Objekt wurde im Dezember 2022 errichtet und wird seither als Sammelunterkunft genutzt. Seit diesem Zeitpunkt erfolgt die Betreibung/Betreuung durch einen Träger. Die Gemeinschaftsunterkunft bietet Platz für bis zu 120 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge. Gegenwärtig erfolgt ebenfalls die Ausschreibung für die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft. Die Auftragserfüllung soll in Kooperation mit dem jeweiligen Bewachungsunternehmen erfolgen.
Los 2 - Flüchtlingsunterkunft Warnemünde:
Die Flüchtlingsunterkunft befindet sich im Rostocker Stadtteil Warnemünde. Die Adresse lautet Parkstraße 51, 18119 Rostock. Das Objekt besteht aus einem fünfgeschossigen und einem viergeschossigen Gebäude welche verbunden sind, sowie dem dazugehörenden Außengelände. Das Objekt wurde zum 04.04.2022 angemietet und wird seither als Sammelunterkunft genutzt. Die Flüchtlingsunterkunft bietet Platz für bis zu 286 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich vorrangig um Personen, die vor dem russischen Angriffs-krieg aus der Ukraine geflüchtet sind. Darüber hinaus können in dem Objekt auch Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge untergebracht werden. Gegenwärtig erfolgt ebenfalls die Ausschreibung für die Bewachung der Flüchtlingsunterkunft. Die Auftragserfüllung soll in Kooperation mit dem jeweiligen Bewachungsunternehmen erfolgen.
Los 1 - Gemeinschaftsunterkunft Marienehe: Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.07.2025, 08:00 Uhr und wird zunächst bis zum 31.12.2025 geschlossen. Es verlängert sich einmalig um ein Jahr, sofern es nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
Los 2 - Flüchtlingsunterkunft Warnemünde: (1) Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.07.2025, 08:00 Uhr und wird zunächst bis zum 31.03.2026 geschlossen. Sofern und solange es nicht gekündigt wird, verlängert es sich anschließend auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
Fragenkatalog
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Die Wertung der Angebote je Los erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode. Die Wertungskennzahl ergibt sich wie folgt: Leistungspunktzahl des Angebots geteilt durch Preis des Angebots. 2) Je Los ist mit dem Angebot eine Konzeption anhand des losspezifischen Fragenkataloges einzureichen, welche bewertet wird. Die Beantwortung pro Fragestellung soll eine halbe Seite nicht überschreiten. Die Fragenkataloge liegen den Vergabeunterlagen bei. 3) Innerhalb der Angebotsfrist besteht die Möglichkeit, der Besichtigung der Unterkünfte zu folgenden Terminen: Eine Teilnahme setzt eine Anmeldung voraus. 07.04.2025 11:00 Gemeinschaftsunterkunft Marienehe 07.04.2025 14:00 Flüchtlingsunterkunft Warnemünde4) Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock behält sich für den Fall eines Auftragnehmerausfalls folgende Option gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zugelassen),siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD_18092023.pdfErklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zugelassen),siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD_18092023.pdfErklärung zu folgenden Punkten: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB- Nachweis der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie)
- Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten drei Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragssumme im Ausführungszeitraum, Ausführung mit eigenem Personal, Auftraggeber/Ansprechpartner mit Kontaktdaten- Erklärung zur Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
keine
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um ein Jahr, sofern es nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich auf unbestimmte Zeit, sofern und solange es nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.