Dienstleistung
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber folgende Bewachung:Los 1 - vom 01.04.2026 0:00 Uhr - 31.12.2027 23:59 Uhr für die Gemeinschaftsunterkunft Elbotel IILos 2 - vom 01.04.2026 0:00 Uhr - 31.12.2027 23:59 Uhr für die Flüchtlingsunterkunft Elbotel I Los 3 - vom 01.06.2026 0:00 Uhr - 31.05.2027 23:59 Uhr für die Gemeinschaftsunterkunft Hafen I
Die Bewachung umfasst Aufgaben des Objektschutzes mit Wach- und Streifendienst.
Sofern und solange es nicht gekündigt wird, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
Fragenkatalog
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Die Wertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode. Die Wertungskennzahl ergibt sich wie folgt: Leistungspunktzahl des Angebots geteilt durch Preis des Angebots. 2) Mit dem Angebot ist eine Konzeption zum Fragenkatalog je Los einzureichen, welche bewertet wird. Der Fragenkatalog liegt den Vergabeunterlagen bei. 3) Innerhalb der Angebotsfrist besteht die Möglichkeit, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124_LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Ergänzung der Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124_LD) mit Benennung von 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
Weitere einzureichende Unterlagen:- Angebotsschreiben (VVB 633)- Eigenerklärung Informationen zum Bieter (CSX 59) - Eigenerklärung zur Beachtung der Russland-Sanktionen - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VVB 234)- sofern zutreffend - Erklärungen nach dem TVgG M-V und der MinArbV M-V - vollständig ausgefülltes Kalkulationsmuster (Preiskalkulation) - je Los - Verpflichtungen nach dem TVgG M-V - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (VVB 236)- auf gesondertes Verlangen - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (VVB 235)- sofern zutreffend- Konzeption zum Fragenkatalog - je Los - Eigenerklärung zur Entlohnung der eingesetzten Wachleute - je Los- ausgefüllter Bewachungsvertrag unter Angabe eines Stundenverrechnungssatzes jeweils für die EG 2, EG 3 und EG 4 (§ 5 des Bewachungsvertrages) - je Los
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber folgende Bewachung:vom 01.04.2026 0:00 Uhr - 31.12.2027 23:59 Uhr für die Gemeinschaftsunterkunft Elbotel II
Sofern und solange das Vertragsverhältnis nicht gekündigt wird, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
vom 01.04.2026 0:00 Uhr - 31.12.2027 23:59 Uhr für die Flüchtlingsunterkunft Elbotel I
vom 01.06.2026 0:00 Uhr - 31.05.2027 23:59 Uhr für die Gemeinschaftsunterkunft Hafen I