Erarbeitung einer integralen Vorplanung (Leistungsphasen 1 bis 2) für die Erschließung des Quartiers "Groter Pohl" in Rostock
Die Vorplanung soll eine belastbare Grundlage für die Projektumsetzung (Leistungsphasen 3 bis 9) schaffen und die weiteren Entscheidungen zur Quartiersentwicklung vorbereiten. Das derzeit geschätzte Investitionsvolumen beträgt ca. 25-30 Mio. EUR brutto inkl. Baunebenkosten.Die integrale Vorplanung beinhaltet insbesondere:- Analyse der Grundlagen und Abstimmung der Zielvorstellungen- Erarbeitung eines Planungskonzepts mit Variantenuntersuchung- Klärung wesentlicher städtebaulicher, technischer und ökologischer Zusammenhänge- Kostenschätzung nach DIN 276- Terminrahmen für die Umsetzung- Integration aller Fachplanungen und Abstimmung mit Behörden und Versorgern - Regelmäßige Jour-fixe mit der Auftraggeberin und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Sicherstellung der Koordination.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtungvon Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch diebehauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehendroht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über DTVP, über die Funktion "Kommunikation". Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über DTVP eingereicht werden. Angebote, die per E-Mailoder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung derForm gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Das Angebot einschließlich aller Unterlagen muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit beimVergabemarktplatz elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots.Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload"auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns derÜbermittlung des Angebots an.Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sindvertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführungverwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendetund gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Wahlrecht des AG
Siehe § 123 (1) 1 bis 10 GWB
Nachweis der Unabhängigkeit; Eigenerklärung, dass keine Interessenkonflikte bestehen.
Fachkräfteeinsatz
Referenz 1 - Quartierserschließung (LPh 1-2) inkl. Varianten & Versorgerkoordination & DIN 276
Referenz 2 - Quartierserschließung (LPh 1-2) inkl. Varianten & Versorgerkoordination & DIN 276
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte - Leistungsfähigkeit der Führungskräfte
Team - Personalbestand
Gewährleistung der Qualität
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
Mitglieder einer Gemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder muss als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt werden (§ 53 Abs. 9 VgV).
Architekt / Ingenieur gemäß Architekten- und Ingenieurgesetz M-V